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Antennenverstärker


03.10.2022 12:20 - Gestartet von PeterR
Also wenn es für den Kunden ein "Geschmäckle" hat dass er die Rechnung erst nach seiner Kündigung bekam - hat es für mich ein Geschmäckle, dass der Kunde 5 Tage vor Vertragsende noch eine Reparatur des Internetanschlusses durchsetzten will.

Soll er doch froh sein dass die Kündigung durchging und auf den vorprogrammierten Ärger verzichten.

Bei uns war mal in einer Anschlussdose, wo der Fernseher für das Kabelfernsehen drinsteckt - die Filtereinheit defekt. Fernseher lief nicht.

Hat 100 Euro gekostet - absolut in Ordnung, Fehler lag ja auf "Kundenseite".

Zählt eigentlich der Antennenverstärker zur "Kunden" oder "Anbieterseite" ?

Bei der Telekom ist die erste Dose die "Monopolabschlussdose" mit eingebauter Widerstand/Diode Prüfschaltung. Alles davor inklusiver dieser Dose ist "Telekom".
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[1] blumenwiese antwortet auf PeterR
03.10.2022 14:55
Ob die Reparatur fünf Tage vor Vertragsende nun wirklich nötig war oder nicht, darüber kann man geteilte Ansicht sein. Aber Vodafone hat ja bis zum letzten Tag auch Geld für den Anschluss verlangt. Die hätten ja auch nicht gesagt, ach komm, erlassen wir die letzten fünf Tage. Der Kunde hat hier also nicht falsch gehandelt.

Die tatsächliche Frage ist aber, wie du ja richtig geschrieben hast, ob das defekte Teil nun zur Anbieter Seite oder zur Kunden Seite zu zählen ist. Ist das defekte Teil zur Kunden Seite zu zählen, ist es logisch, dass der Techniker Einsatz bezahlt werden muss.

Ist das defekte Teil aber der Anbieter Seite zu zu rechnen, dann ist es genauso selbstverständlich, dass der Techniker Einsatz nicht bezahlt werden muss.

Eigentlich ist die Sache sehr simpel und einfach, wenn diese Entscheidungen Frage geklärt ist.
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[1.1] PeterR antwortet auf blumenwiese
03.10.2022 23:08
Nochmal zum Thema Vertragsende - alles richtig was Du schreibst, aber ich finde die Verhältnismässigkeit sollte schon noch gewahrt bleiben - auch wenn es klar Vodafone Verschulden wäre.

Die Quittung hat der Anbieter mit der Kündigung schon bekommen - wenn man wegen 3 Tagen einen rießen Aufriss macht nützt einem das erstens nix mehr - und ausbaden dürfen es die anderen Kunden, weil ein "blockierter" Techniker dann eben nicht einem anderen Kunden kann.

Also nochmal - rein formal kann man drauf bestehen, aber irgendwo kann ja noch jeder selber entscheiden, ob er für 5 Euro "Nutzen" auf der anderen Seite einen Aufwand von 500 Euro + erzeugt.

Leider kümmert das viele nicht mehr - Hauptsache einen Euro "Gewinn" - auch wenn auf Seiten z.B. der Allgemeinheit das Hundertfache an Schaden entsteht.
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[1.1.1] maurice1332002 antwortet auf PeterR
06.10.2022 10:10
Benutzer PeterR schrieb:
Nochmal zum Thema Vertragsende - alles richtig was Du schreibst, aber ich finde die Verhältnismässigkeit sollte schon noch gewahrt bleiben - auch wenn es klar Vodafone Verschulden wäre.

Die Quittung hat der Anbieter mit der Kündigung schon bekommen
- wenn man wegen 3 Tagen einen rießen Aufriss macht nützt einem das erstens nix mehr - und ausbaden dürfen es die anderen Kunden, weil ein "blockierter" Techniker dann eben nicht einem anderen Kunden kann.

Dann versuche mal 3 Tage früher aus einem VF Vertrag zu kommen. Da wirst Du schon sehen, was VF da für einen Aufriss macht.
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[1.2] Rekatrednu antwortet auf blumenwiese
06.10.2022 11:50

Die tatsächliche Frage ist aber, wie du ja richtig geschrieben hast, ob das defekte Teil nun zur Anbieter Seite oder zur Kunden Seite zu zählen ist. Ist das defekte Teil zur Kunden Seite zu zählen, ist es logisch, dass der Techniker Einsatz bezahlt werden muss.

Ist das defekte Teil aber der Anbieter Seite zu zu rechnen, dann ist es genauso selbstverständlich, dass der Techniker Einsatz nicht bezahlt werden muss.

Eigentlich ist die Sache sehr simpel und einfach, wenn diese Entscheidungen Frage geklärt ist.

Dem Anbieter gehört bis zum Haus, also Übergabepunkt und dann noch die Leihgeräte (Router, Smartcard, Receiver). Alles dazwischen ist Kundeneigentum. Ein Verstärker ist Hausnetz und somit Kundeneigentum. Fürs Hausnetz gibt es die gelben Seiten oder auch gern der Anbieter, welche im Regelfall günstiger als ein Techniker aus den gelben Seiten ist. Die Servicepauschale ist vertraglich vereinbart und steht auf dem Preislisten auf vodafone.de/AGB außerdem ist das immmer noch Kabel Deutschland! Vodafone gehört nur 75% der Aktien (siehe Börse)! Deshalb heißen die jetzt nun mal anstatt Kabel Deutschland GmbH Vodafone Deutschland GmbH. Nicht zu verwechseln mit Vodafone GmbH, was ein DSL und Mobile-Funk Anbieter ist! Und Unitymedia Gebiet ist Vodafone West GmbH!
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[1.2.1] helmut-wk antwortet auf Rekatrednu
08.10.2022 10:42
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Dem Anbieter gehört bis zum Haus, also Übergabepunkt und dann noch die Leihgeräte (Router, Smartcard, Receiver).
Und ein vom Anbieter montierter Antennenverstärker ist was?
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[1.2.1.1] Rekatrednu antwortet auf helmut-wk
08.10.2022 12:46
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Dem Anbieter gehört bis zum Haus, also Übergabepunkt und dann noch die Leihgeräte (Router, Smartcard, Receiver).
Und ein vom Anbieter montierter Antennenverstärker ist was?

Ein Verstärker gehört zum Hausnetz. Ganz unabhängig davon wer den mal in der Vergangenheit installiert hat. Natürlich kann man den von Kabel Deutschland aufgebaut bekommen haben oder von jeder xbeliebigen Elektrofirma aus den gelben Seiten oder meinetwegen auch selber. In der Garantiezeit wäre es dann natürlich eine kostenlose Reparatur, aber dann eben nicht mehr.
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[1.2.1.1.1] helmut-wk antwortet auf Rekatrednu
08.10.2022 13:41
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Ein Verstärker gehört zum Hausnetz. Ganz unabhängig davon wer den mal in der Vergangenheit installiert hat. Natürlich kann man den von Kabel Deutschland aufgebaut bekommen haben
Ist das nicht juristisch das Gleiche wie ein Leihgerät?
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[1.2.1.1.1.1] Rekatrednu antwortet auf helmut-wk
17.10.2022 22:11
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Ein Verstärker gehört zum Hausnetz. Ganz unabhängig davon wer den mal in der Vergangenheit installiert hat. Natürlich kann man den von Kabel Deutschland aufgebaut bekommen haben
Ist das nicht juristisch das Gleiche wie ein Leihgerät?

Oh Gott, nein wie kann denn irgendjemand auf so eine Idee kommen? Das ist doch gar nicht möglich. Ein Leihgerät ist etwas, das man nach Vertragsende zurück schickt. Ein Verstärker schickt man nicht zurück. Denn der gehört schließlich zum Hausnetz, dem Eigentümer. Dieser bleibt so lange, bis der Eigentümer (Hausverwaltung, Hauseigentümer) diesen entfernt.

"Die Servicepauschale von 99,50 Euro umfasst
- die Anfahrt.
- 45 Minuten Arbeitszeit für Störungseingrenzung und Fehlerbehebung.
- das Beschaffen, Liefern und Montieren von Kleinmaterial (keine Verstärker).
- das Einpegeln des vorhandenen Verstärkers.
- das Einstellen der Geräte bzw. des Fernsehers.

Zum Hintergrund: Für welchen Bereich ist Vodafone wir zuständig und für welchen nicht?
Der Vodafone-Verantwortungsbereich umfasst alles bis zum Übergabepunkt im Haus und Leih-Geräte (z. B. Miet-Receiver). Ab dem Übergabepunkt ist der Kunde bzw. der Vermieter für die interne Hausverkabelung verantwortlich."

Bin ich selber Eigentümer eines 1 oder 2 Familienhauses, dann kann man das Haus sogar bei Vodafone/Kabel Deutschland versichern. Wer das nicht tut, ist selber schuld!

"Mit der Service-Option ist das Kabelnetz im Einfamilienhaus rundum geschützt. Für nur 2,99 Euro im Monat:

- man ist gegen Reparatur- und Modernisierungskosten abgesichert.
- entstört wird kostenlos bis zur zur Anschlussdose.
- modernisiert wird ggf. zur Störungsbehebung das ganze Hausnetz.

Die Mindestlaufzeit ist 24 Monate. Die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt 1 Monat. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Bestellen man die Service-Option aufgrund einer aktuellen Störung, zahlt man einmal 49,90 Euro."
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[1.2.1.1.1.1.1] helmut-wk antwortet auf Rekatrednu
18.10.2022 08:52
Benutzer Rekatrednu schrieb:
Oh Gott, nein wie kann denn irgendjemand auf so eine Idee kommen? Das ist doch gar nicht möglich. Ein Leihgerät ist etwas, das man nach Vertragsende zurück schickt.
Oder auch nicht ;) Hab mal bei nem Vertragswechsel erlebt, dass der alte Anbieter das Leihgerät (DSL-Router) nicht mehr zurückhaben wollte.

Aber ok, ich habs verstanden.