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Download der ÖRR Produktionen


04.10.2022 10:32 - Gestartet von wwadepohl
Das Programm der ÖRR habe ich bereits mit meinen Gebühren bezahlt. Wieso sollte dann der Download illegal sein?
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[1] machtdochnichts antwortet auf wwadepohl
04.10.2022 10:57
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Programm der ÖRR habe ich bereits mit meinen Gebühren bezahlt.

Nicht du hast das Programm des ÖRR bezahlt.
Was glaubst du, wie weit der ÖRR mit deinen 18€ im Monat kommt?
Und wenn vielleicht sogar noch das Amt zugesteuert hat.....


Wieso sollte dann der Download illegal sein?

Da wäre auch noch das Problem Urheberrecht und Lizenzen. Darüber steht aber schon etwas im Artikel.
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[1.1] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
04.10.2022 11:26
die kommen mit dieser zwangsabgabe in höhe von 18,36 euro ziemlich weit, leider merkt man davon am programm kaum was! aber die gehälter der vorstände müssen irgendwie finanziert werden.
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[1.1.1] machtdochnichts antwortet auf marcel24
04.10.2022 12:17
Benutzer marcel24 schrieb:
die kommen mit dieser zwangsabgabe in höhe von 18,36 euro ziemlich weit

Na ja, bei alleine 12€ Mindestlohn pro Mitarbeiter reicht das aber heftig weit. Dazu kommen noch Energie-, Miet- , Lizens- und sonstige Kosten.


leider merkt man davon am programm kaum was!

Das kommt immer darauf an, wer "man" ist.


aber die gehälter der vorstände müssen irgendwie finanziert werden.

Von den 18€ des OP?
Da können die Vorstände aber fett einen von trinken gehen.
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[1.1.1.1] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
05.10.2022 09:26
es kommt doch genug an dieser zwangsabgabe zusammen, 2021 waren es immerhin 8,4 milliarden euro! da kann man den mindestlohn locker zahlen, während es kleine mittelständische betriebe schwer haben, anders als dieser "selbstbedienungsladen"! von den 18 euro könnte man schon das ein oder andere gläschen trinken! die vorstände und pensionäre/innen bekommen doch eh die meiste kohle! das der ÖRR ein wichtiges 'instrument' ist, steht außer frage, nur die finanzierung, das stößt einem seit langen schon sauer auf! mehr als 10 tv sender und xxx radiosender sind doch keine grundversorgung mit information, bildung und unterhaltung, das ist eindeutig zu viel!
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[1.1.1.1.1] Larry49 antwortet auf marcel24
05.10.2022 10:51
Benutzer marcel24 schrieb:
... mehr als 10 tv sender und xxx radiosender sind doch keine grundversorgung mit information, bildung und unterhaltung, das ist eindeutig zu viel!

In Hessen sendet der hr 6 Radioprogramme und 1 Fernsehprogramm.
"Das Erste" ist ein Gemeinschaftprogramm der ARD.
Das "ZDF" ist überregional.
In den Sendern "ONE" und "ZDFneo" laufen Wiederholungen.
Die "Dritten" sind doch nur regional interessant.
"Tagesschau24", "ZDFinfo" und "Phoenix" sind Spartenprogramme.
"3sat" und "arte" sind Gemeinschaftsprogramme mit anderen Ländern.
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[1.1.1.1.2] machtdochnichts antwortet auf marcel24
05.10.2022 11:42
Benutzer marcel24 schrieb:
.... zwangsabgabe ... grundversorgung ... bildung ...

Wenn ich diese Worte in diesem Zusammenhang lese, weiß ich, was dann kommt.

Aber gut, das ist wieder ein anderes Thema.


__________

Du antwortest auf meinen Kommentar.
Hast du ihn gelesen?
Hast du ihn verstanden?
Hast du dir Gedanken darüber gemacht, dass meine Antwort auf den Ursprungskommentar etwas mit dem Ursprungskommentar zu tun haben könnte - dass meine Antwort sich auf den Ursprungskommentar bezieht?
Ich fürchte, du musst alle diese Fragen mit nein beantworten.
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[1.1.1.1.2.1] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
05.10.2022 11:55
hast du meinen gelesen und verstanden? nein? ok! "der ÖRR ist ja so toll und alle zahlen den beitrag gerne! *ironie-aus*"
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[1.1.1.1.2.1.1] machtdochnichts antwortet auf marcel24
05.10.2022 12:06
Benutzer marcel24 schrieb:
hast du meinen gelesen und verstanden?

Teilweise - eigentlich mehr überflogen.
Entschuldige bitte, aber deine Rechtschreibung ist dermaßen schlecht, dass ich mich zwingen müsste, deine Kommentare gründlich zu lesen.



nein?

Doch.

"der ÖRR ist ja so toll und alle zahlen den beitrag gerne! *ironie-aus*"

Da ist keinerlei Ironie vorhanden.
Aber wie auch immer - was hat das alles mit meinen Kommentaren zu tun?
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[1.1.1.1.2.1.1.1] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
05.10.2022 14:21
erbsenzähler, ist mir doch überlassen, ob ich groß oder klein schreibe! und wenn dir meine kommentare nicht gefallen, dann ignoriere sie doch einfach!
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[1.1.1.1.2.2] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
05.10.2022 12:02
und was kommt dann? das möchte ich gerne wissen!
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[1.1.1.1.2.2.1] machtdochnichts antwortet auf marcel24
05.10.2022 12:07

einmal geändert am 05.10.2022 12:09
Benutzer marcel24 schrieb:
und was kommt dann? das möchte ich gerne wissen!

Wann?
Und wo?


_________

Nachtrag:
Jetzt verstehe ich, was du meinst.
Lies deinen Kommentar. Dann weißt du es auch.
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[1.1.1.1.2.2.1.1] marcel24 antwortet auf machtdochnichts
05.10.2022 14:22
warum soll ich mir jetzt meine eigenen kommentare durchlesen, nur weil du nicht antworten möchtest?
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[2] Larry49 antwortet auf wwadepohl
04.10.2022 13:37
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Programm der ÖRR habe ich bereits mit meinen Gebühren bezahlt. Wieso sollte dann der Download illegal sein?

Der "Download" ist das kopieren einer Sendung. Dazu müßte mit dem Rechteinhaber, der nicht immer der ÖRR ist, ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden.
Ein Beispiel: Sendet ein Sender einen Film z.B. von United Artists, dann hat dieser Sender zwar eine Lizenz zur Ausstrahlung erworben, aber nicht das Recht zur Weitergabe. Ein Download wäre eine nicht genehmigte Weitergabe. Selbst für die Mediathek des Senders müßte eine entsprechende Lizenz vorhanden sein.