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lächerlich


04.10.2002 11:34 - Gestartet von refam
Man stelle sich vor, man möchte in einem Restaurant essen gehen. Bevor man die Speisekarte sehen darf, muss man erstmal an der nächsten Tankstelle volltanken und dabei einen Kupon fürs Essen erwerben. Damit es ja nicht nachvollziehbar wird, welcher Preis für´s Tanken und welcher für´s Essen gezahlt wird, gibt es nur einen Einheitspreis. Wenn also das Essen ungenießbar ist, gibt es keine Möglichkeit die Zahlung zu verweigern oder den Preis zu mindern.
Der BGH hat schließlich festgestellt, dass bei der Anwahl von Premiumnummern zwei Geschäfte Zugrunde liegen: 1. Das wertneutrale Hilfsgeschäft mit dem Telefonanbieter (und der Zahlungspflicht laut Preisliste) und dem Dienstleistungsvertrag mit dem 0190-Anbieter.
Schon aus diesem Grund machen die kriminellen Anbieter nur das, was die Nummern darstellen: Sie stellen das System als das bloss was es ist: Die Abz*ckerei ist systembedingt.
Auch wenn man hinter die Fassade der FST sieht, wird es deutlich, welchen Sinn diese Nummern haben.
Sie leistet den kriminellen Anbietern auch noch Vorschub, indem Sie auf Ihrer Website eine Bedienungsanleitung für diese Anbieter oder solche die es werden wollen, einstellt. Satirischerweise nennt Sie das auch noch "Verbraucherhinweise". Da steht klar drin, wann sich der Verbraucher nicht wehren kann, oder wie ein Anbieter vorgehen muss, um nicht erwischt zu werden.

Und wie verhält es sich mit dem Kodex? Welchen Wert hat der, wenn sich selbst die Telekom unsanktioniert sich nicht daran halten muß?
Nach dem Kodex müssen 118** Auskunftsnummern genauso beworben werden wie die Premiumnummern. Hat irgendjemand schon mal eine 11833 Werbung mit Kostenangabe gesehen? Hat irgendjemand davon gehört, dass die DTAG im Beschwerdeverfahren war? Aber selbst, wenn...

Das absolut lächerlichste dürfte allerdings das Beschwerdeverfahren sein: Die verhängten "Strafen" sind derart lächerlich, dass anstelle von "Strafe" lieber das Wort Schenkelklopfen verwendet werden sollte.
Ein Anbieter macht durch kodex-widersprechende "Angebote" einen Umsatz von mehreren 100.000 Euro. Wie hoch ist die Strafe?
~ 1000 Euro. Was haben die Anbieter gelacht.
Vielleicht gibt es sogar nur ein "Du, Du, mach das nicht nochmal"