Verbesserungsvorschläge

Kundenschutz bei Mehrwertdiensten: Vorschläge der FST

Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefondienste soll Wettbewerbsregel werden
Von Marie-Anne Winter

Telefonmehrwertdienstnummern wie die 0190-Nummern sind derzeit in erster Linie im Zusammenhang mit Abzock-Skandalen bekannt. Immer wieder geraten Anbieter in die Schlagzeilen, die versuchen, mit diesen Nummern einen schnellen Euro zu machen. Sei es in Form von Dialern, die sich über das Internet auf den Computer schleichen und von dort aus Schaden anrichten, sei es als unerwartetes Lockangebot, das nicht vorhandene Gewinnspiel-Prämien bei Anruf einer 0190-Nummer verspricht oder als amtlich getarntes Schreiben, das Telefonkunden zur Wahl einer 0190-Nummer animiert, hinter der alles andere als eine Behörde vermutet werden muss.

Dabei gibt es durchaus erwünschte und gern nachgefragte Dienste, bei denen man über eine 0190-Nummer Auskünfte aller Art einholen kann, die ihr Geld auf jeden Fall wert sind. Die Anbieter dieser Dienste haben sich deshalb im Oktober 1997 in der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefondienste e.V. (FST) zusammengeschlossen, um eine heilsame Selbst-Regulierung des Mehrwertdienstmarktes zu ermöglichen. Dieses edle Ziel durchzusetzen ist bisher allerdings kaum möglich, denn der FST-Verhaltenskodex, den sich die Mitglieder des FST gegeben haben und an den sie sich halten müssen, gilt eben nicht für alle Anbieter, sondern nur für die im FST organisierten. Wer also einen nicht ganz lupenreinen Dienst starten will, wendet sich einfach an ein Unternehmen, das nicht im FST ist und schon gelten andere, d.h. keine Regeln.

Dieser Umstand sorgt nicht nur bei den Kunden, die mit unseriösen Angeboten über den Tisch gezogen werden, für Unmut, auch die seriösen Anbieter leiden unter dem schlechten Image, das diese schwarzen Schafe in der Mehrwertdienstbranche verbreiten. Deshalb hat der FST im Juli dieses Jahres einen Antrag gestellt, in dem er fordert, dass der Verhaltenskodex als Wettbewerbsregel gemäß § 24 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anerkannt wird. Damit wäre der Kodex für alle Mehrwertdiensteanbieter verbindlich und würde dem FST ermöglichen, auch gegen Verstöße Nichtmitgliedern vorzugehen.

Dass das dringend erforderlich ist, zeigt der Umstand, dass im vergangenen Jahr gut drei Viertel der gemeldeten Verstöße gegen den FST-Verhaltenskodex von Nichtmitgliedern begangen wurden, gegen die der FST keine Handhabe hat. Der FST ist über die von der Bundesregierung beschlossene Änderung der Kundenschutzverordnung nicht sehr glücklich, begrüßt aber immerhin, dass durch diese Initiative sämtliche Protagonisten der Branche - die großen Carrier, Inhalte-Anbieter, die Deutsche Telekom und der VATM, der die alternativen Carrier vertritt, an einen Tisch gebracht wurden. Dabei wurde ein Maßnahmen-Katalog erarbeitet, der folgende Punkte vorsieht:

  • Eine Preisobergrenze für Offline-Billing von 111,60 Euro (beispielsweise bei 0190-0 und Auskunftsrufnummern).
  • Mehr Anbietertransparenz durch die Hinterlegung von ladungsfähigen Anschriften der Inhalte-Anbieter in der Datenbank der RegTP. Das heißt, dass es künftig möglich sein soll, Inhalte-Anbieter direkt ausfindig zu machen.
  • Hinterlegung von Dialern beim FST.
  • Änderung der Vergabe-Richtlinien von Service-Rufnummern. Hier sollen künftig für alle Anbieter die gleichen Regen gelten.