Hallo,
hier noch mal die Entschädigungsregelung nach dem TKG:
Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem dritten Tag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten monatlichen Grundgebühr bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin vom Anbieter versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten monatlichen Grundgebühr bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen.
Siehe auch:
https://www.teltarif.de/verbraucher/netz...Bei einem Ausfall von einem Monat sollte man sich also unter gar keinen Umständen mit einer Monats-Grundgebühr abspeisen lassen. Am besten jetzt noch nachträglich die entsprechende Entschädigung ausrechenen und beim Kundenservice anfordern.
Alexander Kuch