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Klarna = unseriös meiner Meinung nach


04.11.2022 21:18 - Gestartet von rolf_berg
Meine Erfahrung mit Klarna: eine unseriöse Firma. Das ist ein Inkassounternehmen mit der Tarnung als Zahlungsdienstleister. Die verdienen lieber mit unverschämte Mahngebühren statt mit der eigentlichen Dienstleistung. Mein Rat: Finger weg. Lieber andere Zahlungsmethoden verwenden.
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[1] Uwe 64 antwortet auf rolf_berg
05.11.2022 09:38
Benutzer rolf_berg schrieb:
Meine Erfahrung mit Klarna: eine unseriöse Firma. Das ist ein Inkassounternehmen mit der Tarnung als Zahlungsdienstleister. Die verdienen lieber mit unverschämte Mahngebühren statt mit der eigentlichen Dienstleistung. Mein Rat: Finger weg. Lieber andere Zahlungsmethoden verwenden.
Das kann ich nicht bestätigen. Ich nutze Klarna seit 2 Jahren, ohne Probleme. Wer mit Klarna Probleme hat, ist in meinen Augen irgendwo falsch abgebogen. Wer sich nicht die Klarna App auf sein Handy insterliert ist doch selber schuld, dem ist nicht mehr zu helfen. Da wird man über die fälligen Zahlungen informiert. Mehr Service geht nicht in meinen Augen. Sobald bei mir die Ware eingetroffen ist, gebe ich über die App die Zahlung frei. Man sollte schon seine Rechnungen zeitnah bezahlen. Auch wird man per Mail, auf eine fällige Zahlung hingewiesen. Was will man mehr.
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[1.1] rolf_berg antwortet auf Uwe 64
05.11.2022 10:01

4x geändert, zuletzt am 05.11.2022 10:21
Ich hatte bei einem Sportartikel-Versand eine Hose bestellt. Die Hose kam nie an. Stattdessen eine Mahnung von Klarna. Ich meldete mich bei Klarna und erklärte, dass ich die Ware nicht erhalten habe und folglich auch nicht bezahlen werde. Die Antwort: Der Händler habe die Forderung an Klarna abgetreten und Klarna treibt sie jetzt ein. Was die Hose betrifft, müsse ich mich an den Händler wenden. Tat ich. Der Händler erklärte, dass es ihm leid tue. Aber er hätte einen Nachforschungsantrag gestellt und könne weiter nichts machen, weil Klarna die Zahlungsabwicklung übernehme und er keinen Einfluss darauf habe. Die Zahlungsverpflichtungen habe er generell an Klarna abgetreten. Das mit Klarna stehe in seinen AGBs. Das stimmte, kleingedruckt stand die Forderungsüberlassung in den AGBs. Für den Kunden überraschend, denn beim Kauf konnte man nur „auf Rechnung“ oder „Kreditkarte“ wählen. Von Klarna stand da nix. Ich trat vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurück. Das teilte ich dem Händler und Klarna schriftlich mit.

Und natürlich kam es, wie es kommen musste. Ich wurde drei Jahre lang von Klarna mit Mahnungen und Drohungen terrorisiert. Und ganz ehrlich, die waren aggressiver als das, was ich von deutschen Inkassounternehmen kenne. Inkl. dreist ausgedachter Gebühren für Mahnungen, Anschriftenermittlung und ähnlicher Phantasiegebühren. Ich sammelte die Beweise für eine drohende Gerichtsverhandlung. Die kam aber nie. Nach drei Jahren war endlich Ruhe. Das ganze für eine 29,90 Euro Adidas-Hose, die ich nie erhielt.

Meine Erfahrung: Niemals bei Händlern kaufen, die Klarna anbieten. Das habe ich auch konsequent so durchgehalten. Zum Glück sieht man das Klarna-Zeichen heute meist deutlich auf der Händlerwebsite.

Meiner Meinung nach bietet Klarna die Option „auf Rechnung“ nur aus einem einzigen Grund an. Sie warten auf Kunden, die unpünktlich überweisen. Denn an den Mahngebühren und Inkassogebühren verdienen sie erheblich mehr als an der Zahlungsabwicklung für den Händler. Ich bleibe dabei: Das ist ein Inkassounternehmen, welches sich als Zahlungsdienstleister tarnt. Wer da einmal unpünktlich ist, hat richtig Ärger und Kosten. Besser gleich die Finger von lassen. Es gibt ja genug Zahlungsmöglichkeiten ohne dieses Risiko. Rechnungskauf, wenn man das unbedingt machen will, dann nur bei Händlern, die selbst die Zahlungsabwicklung machen. Oder besser gleich Lastschrift oder Paypal.
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[1.1.1] Uwe 64 antwortet auf rolf_berg
05.11.2022 13:09
Was für ein Blödsinn. Du machst Klarna für dein persönliches Versagen verantwortlich. Jedes seriöse Unternehmen, ist in der Lage, beim Frachtführer nachzuforschen, wo die Ware geblieben ist. Ich habe länger im Versandhandel gearbeitet. Da ist kein Paket, ohne Paketnummer, egal mit welchem Frachtführer die Ware versendet wurde. Päckchen haben wir auf Grund, das es dort keine Versandnummer gibt nicht versendet. Diese Versandnummer wurde auch dem Kunden mitgeteilt. Klemmte es mal irgendwo beim Versand, haben wir, nach dem eine Reklamation vom Kunden kam, anhand der Versandnummer sehen können, ob der Kunde im Recht war. Hatte dieser Recht, was zu 99,99% der Fall war, bekam er kostenlos Ersatz. Die verlorengegangene Ware wurde dann den Dienstleister in Rechnung gestellt. Wenn der Händler sagt, die Ware ist heraus, musst du natürlich zahlen. Deren Geschäftsmodel ist die Zahlungsabwickelung, nicht das Inkassomodel. Ich kann bei Klarna keinen Fehler erkennen. Der Händler sagt die Ware ist raus, dann treibt Klarna natürlich das Geld ein. Auch bei Lastschrift hast du dasselbe Problem. Der Händler schickt die Ware raus und bucht ab. Stornierst du die Buchung, setzt sich auch die Inkassomaschienerie in Gang. Der Händler muss dir beweisen das du die Ware erhalten hast. Notfalls musst du den Händler auf die korrekte Lieferung der Ware verklagen.
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[1.1.1.1] rolf_berg antwortet auf Uwe 64
05.11.2022 14:27

3x geändert, zuletzt am 05.11.2022 14:48
Benutzer Uwe 64 schrieb:
Was für ein Blödsinn. Du machst Klarna für dein persönliches Versagen verantwortlich. Jedes seriöse Unternehmen, ist in der Lage, beim Frachtführer nachzuforschen, wo die Ware geblieben ist. Ich habe länger im Versandhandel gearbeitet.

Der Kunde ist ein Versager, weil er die Ware nicht erhalten hat und dennoch jahrelang gemahnt wird? In welcher Welt lebst Du denn? Auf solche inhaltlich dummen und persönlich angreifenden Kommentare zu antworten lohnt nicht.
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[1.1.1.2] rolf_berg antwortet auf Uwe 64
05.11.2022 14:48

2x geändert, zuletzt am 05.11.2022 14:54
Benutzer Uwe 64 schrieb:

Wenn der Händler sagt, die Ware ist heraus, musst du natürlich zahlen.

Aber für die anderen Leser antworte ich, damit der Blödsinn nicht unwidersprochen hier stehen bleibt.

Das Versandrisiko trägt bei Geschäften mit Verbrauchern (§ 474 BGB) immer der gewerbliche Verkäufer, nicht der Käufer. Was der Kunde nicht erhalten hat, muss er auch nicht bezahlen.

Erzähle also nicht so einen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast! Nur weil Du für einen Hungerlohn mal Pakete packen musstest, bist Du kein "Versandprofi". Eher ein armes Würstchen.

https://www.onwalt.de/rechtsportal/versandhandel/versandrisiko
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[1.1.1.2.1] Uwe 64 antwortet auf rolf_berg
06.11.2022 07:36
Tschabo, und wieder blamierst du dich in meinen Augen bis auf die Knochen, weil du es nicht verstehst. Du beleidigst mich und unsterstellst mir Sachen, die nicht der Wahrheit endsprechen. Des Weiteren haust du mir ein Gesetz um die Ohren, was ich selbst kenne. Leider übersiehst du in diesem speziellen Fall eine Kleinigkeit. So jetzt erkläre ich dir wo der Schuh drückt. Du hast in einem Recht mit dem Versandrisiko, was den Händler betrifft, und das du nicht erhaltene Ware nicht bezahlen musst. Nur in diesem Fall gibt es noch einen Mitspieler, und das ist der Zahlungsabwicklung Klarna. Du hast Ware beim Händler gekauft. Also hast du einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen. Der Händler hat noch einen Vertragspartner „ins Boot“ geholt, der für ihn die Zahlung abwickelt. Das Problem in diesem Fall ist aber, dass nur der Händler einen Vertrag mit der Firma Klarna hat, du aber nicht. Der Händler sagt, was völlig automatisiert abläuft, ich habe die Ware herausgeschickt, Klarna besorge mir das Geld von meinem Kunden. Klarna setzt nun alles daran, seinen Vertrag mit dem Händler zu erfüllen. Ob du die Ware erhalten hast oder nicht, interessiert Klarna nicht, deren Vertragspartner ist der Onlinehändler. Klarna wird dich solange mit Forderungen überziehen, bis du entweder gezahlt hast, weil du die Ware erhalten hast oder der Händler hingeht und auf seine Forderung verzichtet und dieses Klarna mitteilt. Nur der Händler kann diesen Fall beenden. So nun noch mal langsam zum Verstehen, natürlich bist du bei Ware, die du nicht erhalten hast zahlungspflichtig. Nur der Firma Klarna ist dieses solange egal, bis sie vom Händler, eine andere Anweisung erhält, weil sie den Vertrag, mit dem Händler haben, das Geld vom Kunden einzuziehen. Du musst mit dem Händler eine Lösung, deines Problems finden.