Thread
Menü

Gab es bislang nicht schon pauschale Vorleistungsprodukte?


11.10.2002 17:32 - Gestartet von talk
Hallo,

im Artikel steht:
|Zur Entscheidung hat maßgeblich beigetragen, dass die Telekom
|weder selbst noch für die Tochterfirma T-Online eine derartige
|Flatrate anbiete.

Ist damit nicht vielleicht gemeint, daß die Telekom weder selbst, noch über T-Online, *dem Endkunden* eine Analog-/ISDN-Flat anbietet?

Für T-Online und andere Interessenten scheint es pauschal abgerechnete Vorleistungsprodukte zu geben, siehe
http://ueber.t-online.de/uebe/pres/bo/CP/bo-020321,noNavigation=true.pdf

(PDF-Seite 48 - "Dokument"-Seite 44)

cu talk
Menü
[1] CHEFE antwortet auf talk
11.10.2002 17:44
im Artikel steht:
|Zur Entscheidung hat maßgeblich beigetragen, dass die Telekom |weder selbst noch für die Tochterfirma T-Online eine derartige |Flatrate anbiete.

Sollte wahrscheinlich heißten - vor dieser Entscheidung angeboten hat.

Ist damit nicht vielleicht gemeint, daß die Telekom weder selbst, noch über T-Online, *dem Endkunden* eine Analog-/ISDN-Flat anbietet?


Glaube ich nciht - s.o.

Für T-Online und andere Interessenten scheint es pauschal abgerechnete Vorleistungsprodukte zu geben, siehe http://ueber.t-online.de/uebe/pres/bo/CP/bo-020321,noNavigation
true.pdf

(PDF-Seite 48 - "Dokument"-Seite 44)

Damit ist wohl in der Tat diese Großhandelsflatrate gemeint. Würde auch passen - der Geschäftsbericht ist für 2001 - ab Feb 2001 gab es die Großhandelsflatrate.
Witzig ist daran eigentlich vorallem, daß z.B. AOL die Großhandelsflat als viel zu teuer erachtet und auf der anderen Seite T-Online von "erheblicher Kostenersparnis" redet.
Die Wahrheit liegt bestimmt in der Mitte.
Menü
[1.1] maetsch antwortet auf CHEFE
11.10.2002 18:26
Im Artikel ist von mir auf das Urteil eingegangen worden - theoretisch könnte sich das Gericht geirrt haben. Sicherlich ist es entscheidend, dass derartike Flatrates vom T-Konzern nicht den Endkunden angeboten werden.

Endgültig können wir es erst am Montag klären, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Bis dahin ist die Kernaussage: "Großhandelsflatrate nicht rechtmäßig" - warum auch immer...
Menü
[1.1.1] CHEFE antwortet auf maetsch
11.10.2002 18:36
Benutzer maetsch schrieb:
Im Artikel ist von mir auf das Urteil eingegangen worden - theoretisch könnte sich das Gericht geirrt haben. Sicherlich ist es entscheidend, dass derartike Flatrates vom T-Konzern nicht den Endkunden angeboten werden.

Hatte den Artikel schon so verstanden.
Ich meinte, daß das Gericht den Zeitpunkt der "Klageerhebung" der Telekom als relevant erachtet hat. Und zu diesem Zeitpunkt gab es keine Großhandelsflatrate, bzw. dort kam sie auf Druck der RegTp zustande.
Ob T-Online diese "verordnete" Großhandelsflatrate zu einem späteren Zeitpunkt nutzt oder nicht, ist für das Urteil sicher unerheblich.

Aber das werden wir ja am Montag sehen.........
Menü
[1.1.1.1] maetsch antwortet auf CHEFE
11.10.2002 20:30
Benutzer CHEFE schrieb:
Benutzer maetsch schrieb:
Im Artikel ist von mir auf das Urteil eingegangen worden - theoretisch könnte sich das Gericht geirrt haben. Sicherlich ist es entscheidend, dass derartike Flatrates vom T-Konzern nicht den Endkunden angeboten werden.

Hatte den Artikel schon so verstanden.
Ich meinte, daß das Gericht den Zeitpunkt der "Klageerhebung" der Telekom als relevant erachtet hat. Und zu diesem Zeitpunkt gab es keine Großhandelsflatrate, bzw. dort kam sie auf Druck der RegTp zustande.
Ob T-Online diese "verordnete" Großhandelsflatrate zu einem späteren Zeitpunkt nutzt oder nicht, ist für das Urteil sicher unerheblich.


Na da bin ich (als Schöffe) anderer Meinung. Zum Zeitpunkt der Urteils sind alle Umstände zu bewerten, nicht nur zum Zeitpunkt der Klageerhebung. Denn das Urteil hat ja eine in die Zukunft gerichtete Wirkung. Insofern unterscheidet es sich von einem Strafverfahren, wo nur die Umstände zum Tatzeitpunkt zu bewerten sind.