Erfolg

Deutsche Telekom: Großhandelsflatrate nicht rechtmäßig

Verwaltungsgericht entscheidet zu Gunsten der Telekom
Von Matthias Maetsch

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte die Deutsche Telekom im November 2000 verpflichtet, ab Februar 2001 konkurrierenden Firmen eine sogenannte Großhandels-Flatrate, d.h. einen Pauschaltarif für einen zeit- und volumenunabhängigen Internetzugang zum Großhandelspreis, anzubieten. Damit sollte auch anderen Internetanbietern ermöglicht werden, ihren Endkunden eine entsprechende Flatrate anbieten zu können. Die Telekom hatte daraufhin im Dezember 2000 ein derartiges Angebot vorgelegt, welches jedoch heftig kritisiert wurde.

Heute hat die Telekom vor dem Verwaltungsgericht in Köln eine Sieg errungen. Das Gericht erklärte die von der Regulierungsbehörde angeordnete Großhandelsflatrate für unrechtmäßig. Die Telekom sei nicht verpflichtet, den Konkurrenten zeitunabhängige Internettarife anzubieten. Das Verwaltungsgericht Köln hält die Anordnung der RegTP für nicht nachvollziehbar und es spreche Vieles für die Rechtswidrigkeit der Verfügung. Zur Entscheidung hat maßgeblich beigetragen, dass die Telekom weder selbst noch für die Tochterfirma T-Online eine derartige Flatrate anbiete.