Benutzer rovip24 schrieb:
Einige Provider verlangen zur "1-Klick"-Kündigung im Kundenportal zusätzlich, dass man die Kündigung telefonisch noch bestätigen muss, sonst wäre die Kündigung nicht rechtskräftig... das kann auch nicht sein und sollte auch untersagt werden.
Bleibt die Frage: Wie stellt der Provider sicher, dass die Abmeldung vom Kunden stammt und nicht vom bösen Nachbarn, der/dem rachsüchtigen Ex oder wer sonst noch auf die Idee kommen könnte, jemanden Anderem (von dem er ein paar Daten hat) eine Kündigung aufs Auge zu drücken?
Passwort ist eine Möglichkeit, Zwei-Wege-Kündigung (zusätzlicher Anruf, per Mäil zugesandter Bestätigungslink, ...) eine andere. Aber wenn alle solche Möglichkeiten nicht »rechtskonform« sind, bleibt ja nur das Risiko, dass jemand von »seiner« Kündigung erst erfährt, wenn der gekündigte Service eingestellt ist.