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Beim Ladenkauf gibt es kein Rücktrittsrecht


16.12.2022 16:01 - Gestartet von flatburger
das ist dann ein Problem wenn man überberaten wurde.
Also Produkte die mehr können und auch Kosten als nötig ist.
Den Vertrag muss man dann erfüllen weil kein Fernabsatzgesetz greift.
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[1] blumenwiese antwortet auf flatburger
16.12.2022 20:53
Benutzer flatburger schrieb:
das ist dann ein Problem wenn man überberaten wurde. Also Produkte die mehr können und auch Kosten als nötig ist. Den Vertrag muss man dann erfüllen weil kein Fernabsatzgesetz greift.

Das ist korrekt.

Dennoch steht es jedem Händler natürlich frei, freiwillig dem Kunden eine mehr oder minder lange Möglichkeit für den Rücktritt vom Vertrag anzubieten. Wenn Kunden dies wünschen und nachfragen, wird es auch Händler geben, die so etwas tun. Schon allein um mehr Kunden anzulocken.
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[2] Blue_Fire antwortet auf flatburger
17.12.2022 15:47
Benutzer Euripides schrieb:
Hallo,

Benutzer flatburger schrieb:
das ist dann ein Problem wenn man überberaten wurde. Also Produkte die mehr können und auch Kosten als nötig ist. Den Vertrag muss man dann erfüllen weil kein Fernabsatzgesetz greift.

In der Tat ist das wohl derzeit so. Ich denke - früher oder später - wird der Gesetzgeber einschreiten müssen.

Bis dahin sollte man sich an einen Anwalt oder die Verbraucherberatung wenden und am besten nur noch mit Zeugen in den Laden gehen.

Für seriöse Läden (soll es noch geben) ist das eine schallende Ohrfeige.

Gruß Henning Gajek

1und1 hat auch das generelle 30 Tages Rücktrittsrecht eingeführt. Liegt an den offenkundigen Lügen einiger Berater. Das ist eine Methode sowas zu verhindern. Es zeigen sich die schlechten Berater anhand der Storno Quote