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Telkos unterlaufen EU-Regelung


12.01.2023 12:22 - Gestartet von wolfbln
Die deutschen Anbieter halten sich weitgehend an die EU-Regelung. Diese ist allerdings ziemlich kompliziert.

Hier kann man sie im Detail nachlesen:
https://www.berec.europa.eu/en/document-categories/berec/regulatory-best-practices/guidelines/berec-guidelines-on-regulation-eu-2022612-and-commission-implementing-regulation-eu-20162286-retail-roaming-guidelines

Knackpunkt ist bei den deutschen Providern zwei Aspekte:
-> werden die Kunden sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei Reise in ein EU-Land von der FUP (Fair Use Policy) informiert und wie?
-> haben die Kunden eine Übersicht über ihren aktuellen Verbrauch im Rahmen dieser FUP?

Der erste Punkt betrifft genau die Frage hier im Thread. Ich habe Tarif XY, wieviel darf ich von meinen Datenvolumen im EU-Ausland benutzen? Da kann man sagen, dass bei teuren Tarifen (also alles über 1€/GB) keine FUP greift, bei sehr billigen schon. Hier muss der Betreiber eigentlich bei Vertragsunterzeichnung klar informieren, nur diese Grenzen ändern sich jedes Jahr nach unten. Deshalb muss er auch per SMS bei Reise in das Land informieren über das Datenvolumen das verfügbar ist ohne Aufpreis und die Höhe des Aufpreises danach. Das geschieht leider nicht immer.

Dann sollte der Anbieter zumindest in einer App oder auf SMS-Nachfrage auch über den aktuellen Stand des Auslandsverbrauchs informieren. Telekom und o2 machen das schön mit 2 Uhren, einer Gesamtverbrauchsuhr und einer extra Roaming-Uhr. Leider sind nicht alle Provider so transparent.

Was aber nicht geht ist folgendes wie bei o2 gesehen. Da ist noch die Roamingpreisliste vom November 2022 im Januar 23 online. Sie beschreiben nur die Berechnungsformel, aber nicht was konkret dann im Tarif Free Unlimited XY herausgegeben wird. Das muss sich ändern. Der Kunde muss finden können, wieviel GB er genau verbrauchen darf ohne Aufpreise und nicht erst herumrechnen. Viele o2-Tarife haben Discounts und Boni und da kennt der Kunde den Verkaufspreis gar nicht, der der Berechnung zugrunde gelegt wird.