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EU-Recht


15.01.2023 20:19 - Gestartet von tox1c90
Die Sache mit dem „neuen EU-Recht“ war ja schon immer an Lächerlichkeit kaum zu überbieten, hält sich aber aus irgendwelchen Gründen immer noch hartnäckig. Eine effiziente Weise als Verkäufer zum Ausdruck zu bringen, dass man von der Materie überhaupt keine Ahnung hat, ohne dies explizit zu sagen. Unabhängig davon, dass es schon inhaltlich falsch ist, daraus irgendeinen Verzicht auf Sachmängelhaftung herzuleiten, dürften die meisten, die das hinschreiben, nicht einmal sagen können auf welches „EU-Recht“ konkret sie sich da eigtl beziehen.
Geht man auf eBay private Auktionen durch, zu egal was eigtl., enthält locker die Hälfte, wenn nicht sogar mehr, offensichtlich ungültige Formulierungen zur Gewährleistung a la „Da Privatverkauf, keine Gewährleistung!“. Dabei wäre es fast genauso einfach, knapp und kurz, einfach die Formulierung aus dem Artikel hier hinzuschreiben "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.".
Bei Leuten, die „Da Privatverkauf, daher keine Gewährleistung!“ schreiben, könnte man nach 23 Monaten mit der defekten Ware antanzen und sagen „Hey yo, die Implikation, dass es keine Gewährleistung gibt nur weil es ein Privatverkauf ist, stimmt so nicht, also beseitige jetzt bitte den Mangel“ und das gegebenenfalls dann auch einklagen. Das Niederschreiben einer falschen Rechtslage gilt ja nicht einmal als Versuch, irgendeine Haftung auszuschließen. „Ich hafte nicht für Mängel, weil ich keinen Bock habe“ hat mehr rechtliche Relevanz als das, was man in der Regel dort liest.