Thread
Menü

Kontrolle in der Praxis?


20.02.2023 17:23 - Gestartet von hotte70
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.
Menü
[1] Arno Nym antwortet auf hotte70
20.02.2023 17:42
Benutzer hotte70 schrieb:
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.

Selbst wenn man in eine Kontrolle geraten sollte, kann man die App oder das Phone mit einem Handgriff abschalten. Somit ist auf dem Bildschirm nichts verdächtiges zu sehen.
Menü
[1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 18:34
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.

Selbst wenn man in eine Kontrolle geraten sollte, kann man die App oder das Phone mit einem Handgriff abschalten. Somit ist auf dem Bildschirm nichts verdächtiges zu sehen.

Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden, insofern schützt wegdrücken vor Strafe nicht. In Ländern mit ernstzunehmenden Straßenverkehrsordnungen geht's dafür ins Kittchen, im Autoland ist man natürlich selbst nach 150 km/h in der Innenstadt wenn's blöd läuft ein paar Monate sein Stück Plastik los und das war's.
Menü
[1.1.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 18:42
Benutzer consecuencia schrieb:
Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden, insofern schützt wegdrücken vor Strafe nicht.

Da fantasierst dir da was zusammen was weder Hand noch Fuß hat. Um überhaupt mal über eine eine Bestrafung für die Nutzung einer solchen App nachdenken zu können, muss der Einsatz dieser App gerichtsfest nachgewiesen werden können. Wenn man die App aber Sekunden vor einer Polizeikontrolle weg drückt, kann dieser Nachweis nicht mehr geführt werden.
Menü
[1.1.1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 18:52
Benutzer Arno Nym schrieb:
Da fantasierst dir da was zusammen was weder Hand noch Fuß hat.

Nein. Die Mitführung eines betriebsbereiten Blitzerwarners ist bereits verboten. Ist dieser installiert, ist er betriebsbereit.

StVo § 23 Absatz 1c StVO
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit *mitführen*, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören"

Ob die App genutzt wurde oder nicht, ist juristisch nicht relevant.
Menü
[1.1.1.1.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 19:00
Benutzer consecuencia schrieb:

Ob die App genutzt wurde oder nicht, ist juristisch nicht relevant.

Dazu gibt es auch andere Ansichten

https://www.futurezone.de/apps/article432165/blitzer-apps-verbot-erweitert-hier-darf-man-sie-nun-auch-nicht-mehr-nutzen.html

Siehe Absatz "In dem Fall ist die Verwendung in Ordnung". Im übrigen ist es der Polizei nicht gestattet das Smartphone aktiv nach solchen Apps zu durchsuchen. Dazu ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Bis der vorliegt hat man alle Zeit der Welt die App vom Phone zu löschen.

https://praxistipps.focus.de/darf-die-polizei-mein-handy-nach-blitzer-apps-durchsuchen-alle-infos_154514
Menü
[1.1.1.1.1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:10
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:

Ob die App genutzt wurde oder nicht, ist juristisch nicht relevant.

Dazu gibt es auch andere Ansichten

https://www.futurezone.de/apps/article432165/blitzer-apps-verbot-erweitert-hier-darf-man-sie-nun-auch-nicht-mehr-nutzen.html

In der Justiz ist bedeutend, was im Gesetz steht - nicht was auf "futurezone" steht. Zumal die Autorin zum Bereich "Gaming und Gadgets" und nicht zur Abteilung Recht in der Redaktion gehört.

Die StVO ist in der Sache deutlich.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 19:17

2x geändert, zuletzt am 20.02.2023 19:20
Benutzer consecuencia schrieb:

Die StVO ist in der Sache deutlich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe auch, und das sagt, die App muss nicht nur installiert sondern auch aktiviert sein, damit die StVO-Regelung greife. So steht es nämlich im Teltarif-Artikel über den wir hier diskutieren. Damit bleibt es bei meiner ursprünglichen Aussage, dass man die App vor einer Kontrolle mit einem Handgriff deaktivieren (oder gar deinstallieren) kann, womit ein gerichtsfester Nachweis der Nutzung kaum zu bewerkstelligen ist.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:22
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:

Die StVO ist in der Sache deutlich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe auch, und das sagt, die App muss nicht nur installiert sondern auch aktiviert sein, damit die StVO-Regelung greife.

Nein. Das war hier beim Beifahrer der Fall. Auch hier ist es bereits einleitend korrekt zitiert: "Wer ein Fahrzeug *führt*, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder *betriebsbereit mitführen*, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Die betriebsbereite Mitführung verstößt bereits gegen die StVO, es muss keine Nutzung nachgewiesen werden.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 19:26

einmal geändert am 20.02.2023 19:27
Benutzer consecuencia schrieb:

Nein. Das war hier beim Beifahrer der Fall. Auch hier ist es bereits einleitend korrekt zitiert: "Wer ein Fahrzeug *führt*, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder *betriebsbereit mitführen*, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Die betriebsbereite Mitführung verstößt bereits gegen die StVO, es muss keine Nutzung nachgewiesen werden.

Ein Oberlandesgericht, kein Wald- und Wiesen-Gericht, sondern die zweithöchste Instanz, sagt klipp und klar, dass die StVO-Regelung nur dann greife wenn die App installiert und aktiviert ist. Was ist daran für dich zu schwer zu verstehen?
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:31
Benutzer Arno Nym schrieb:
Ein Oberlandesgericht, kein Wald- und Wiesen-Gericht, sondern die zweithöchste Instanz, sagt klipp und klar, dass die StVO-Regelung nur dann greife wenn die App installiert und aktiviert ist. Was ist daran für dich zu schwer zu verstehen?

Der zitierte Paragraph der StVO bezieht sich auf die Schuldfrage des Fahrzeugführenden. Das OLG Karlsruhe hat über die Nutzung durch die Begleitung geurteilt, daher war hier eine konkrete Rechtssprechung nötig.

Im Falle einer fahrzeugführenden Person ist diese nicht nötig - die StVO kannst du hier umdeuten, wie du lustig bist. Sie ist in der Sache eindeutig.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.2] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:28
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:

Die StVO ist in der Sache deutlich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe auch, und das sagt, die App muss nicht nur installiert sondern auch aktiviert sein, damit die StVO-Regelung greife. So steht es nämlich im Teltarif-Artikel über den wir hier diskutieren.

In dem Urteil des OLG Karlsruhe geht es um den konkreten Fall, in welchem nicht das Handy des Fahrers, sondern des Beifahrers verwendet wurde.

Was die Situation beim Gerät des Fahrers betrifft, braucht ein Gericht Gesetze nicht kreativ und bedarfsgerecht auslegen, weil die StVO an der Stelle schlicht und ergreifend eindeutig ist: Mitführen ist ordnungswidrig.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.2.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 19:31

einmal geändert am 20.02.2023 19:34
Benutzer consecuencia schrieb:

Was die Situation beim Gerät des Fahrers betrifft, braucht ein Gericht Gesetze nicht kreativ und bedarfsgerecht auslegen, weil die StVO an der Stelle schlicht und ergreifend eindeutig ist: Mitführen ist ordnungswidrig.

Wie bereits erwähnt sieht das OLG Karlsruhe das anders. Nimm das einfach mal zur Kenntnis. Im Zweifelsfalle wird die App eben vor der Kontrolle deinstalliert. Somit ist selbst das mitführen im Moment der Kontrolle nicht mehr nachweisbar.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:34
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:

Was die Situation beim Gerät des Fahrers betrifft, braucht ein Gericht Gesetze nicht kreativ und bedarfsgerecht auslegen, weil die StVO an der Stelle schlicht und ergreifend eindeutig ist: Mitführen ist ordnungswidrig.

Wie bereits erwähnt sieht das OLG Karlsruhe das anders. Nimm das einfach mal zur Kenntnis.

Im erwähnten Urteil ging es nicht um die Mitführung durch den Fahrzeugführenden. Geht es um die Mitführung durch Fahrzeugführende, gilt StVO §23 Absatz 1c.

Keine Ahnung, was an "Mitführung" so schwer zu verstehen ist.
Menü
[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] Arno Nym antwortet auf consecuencia
20.02.2023 19:39

einmal geändert am 20.02.2023 19:40
Benutzer consecuencia schrieb:

Keine Ahnung, was an "Mitführung" so schwer zu verstehen ist.

Wenn ein OLG (wie schon erwähnt, zweithöchste Instanz) sagt, die App muss aktiviert sein, damit die StVO-Regelung greife, mit welchem Recht behauptest du dann das Gegenteil? Meinst du etwa, über dem Urteil eines OLG zu stehen? Ziemlich anmaßend...

Und wie bereits erwähnt muss selbst das mitführen gerichtsfest nachgewiesen werden können. Das ist bei einer App, die vor einer Kontrolle mit zwei Handgriffen deinstallierbar ist, praktisch nicht möglich.
Menü
[1.1.1.1.1.2] consecuencia antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:25
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:
Im übrigen ist es der Polizei nicht gestattet das Smartphone aktiv nach solchen Apps zu durchsuchen. Dazu ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Bis der vorliegt hat man alle Zeit der Welt die App vom Phone zu löschen.

Nein, auch das ist falsch. Es geht hier nicht um eine Hausdurchsuchung, sondern um die Beweissicherung vor Ort.

Begründet die Polizei einen Tatverdacht - und da sind Beamte durchaus kreativ - kassieren sie das Gerät:

"Ist bei einer Polizeikontrolle die Blitzer-App nicht offensichtlich erkennbar *und* die Polizei hat keinen begründeten Tatverdacht, darf sie Ihr Handy nicht einfach beschlagnahmen und durchsuchen.
Fordert die Polizei trotzdem Ihr Smartphone, haben Sie die Möglichkeit, das vorerst zu verweigern, da hierfür ein Beschluss benötigt wird.
Besteht jedoch ein offensichtlicher Tatverdacht, haben Sie Ihr Handy auszuhändigen.

https://praxistipps.focus.de/darf-die-polizei-mein-handy-nach-blitzer-apps-durchsuchen-alle-infos_154514
Menü
[1.1.1.1.1.2.1] w64h885 antwortet auf consecuencia
22.02.2023 10:22
Benutzer consecuencia schrieb:
Begründet die Polizei einen Tatverdacht - und da sind Beamte durchaus kreativ - kassieren sie das Gerät:

Einer Beschlagnahmung sollte man IMMER widersprechen. Dies wird protokolliert. Danach geht man zum Anwalt.

Bei heutigen Smartphones ist ein Auslesen sowieso nicht möglich, da sie per Default verschlüsselt sind.
Menü
[1.1.1.1.2] puhbär antwortet auf consecuencia
23.02.2023 20:58
Benutzer consecuencia schrieb:
Benutzer Arno Nym schrieb:
Da fantasierst dir da was zusammen was weder Hand noch Fuß hat.

Nein. Die Mitführung eines betriebsbereiten Blitzerwarners ist bereits verboten. Ist dieser installiert, ist er betriebsbereit.
>
Ob die App genutzt wurde oder nicht, ist juristisch nicht relevant.

lol, dieses land ist sowas von verloren...
aber am deutschen wesen, genest ja jetzt bald wieder die welt
Menü
[1.1.1.2] tosho antwortet auf Arno Nym
23.02.2023 15:44
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer consecuencia schrieb:
Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden, insofern schützt wegdrücken vor Strafe nicht.

Da fantasierst dir da was zusammen was weder Hand noch Fuß hat.

Oh! Wer Zitate aus Gesetzestexten für Fantastereien ohne Hand und Fuß hält, vor dem sollte man sich aber wirklich in Acht nehmen - vor Allem, aber nicht nur, im Straßenverkehr.
Das Zeugt schon von einer ziemlich fortgeschrittenen Wahrnehmungsstörung.

Kannst Du uns evtl. noch mitteilen in welcher Gegend Du wohnst? Dann kann ich mich da fern halten.
Menü
[1.1.1.2.1] Arno Nym antwortet auf tosho
23.02.2023 17:06

2x geändert, zuletzt am 23.02.2023 17:25
Benutzer tosho schrieb:
Oh! Wer Zitate aus Gesetzestexten für Fantastereien ohne Hand und Fuß hält, vor dem sollte man sich aber wirklich in Acht nehmen - vor Allem, aber nicht nur, im Straßenverkehr. Das Zeugt schon von einer ziemlich fortgeschrittenen Wahrnehmungsstörung.

Kannst Du uns evtl. noch mitteilen in welcher Gegend Du wohnst? Dann kann ich mich da fern halten.

Dass ich den Gesetzestext für Fantasterei halte ist ausschließlich deine Interpretation. Fantasterei ist bestfalls die Vorstellung, dass dieser Gesetzestext praktisch umsetzbar ist. Die Nutzungen der Radarwarnerapp muss nämlich gerichtsfest nachweisbar sein. Das dürfte nur mit freundlicher Mitwirkung des Nutzers gelingen, also wenn er sich selten dämlich benimmt, und die App auf dem Smartphone sichtbar ist, während ein Polizeibeamter eine Kontrolle durchführt.

Merke: Verbote kann man sich viele ausdenken. Man sollte sich aber auch Gedanken dazu machen wie diese umsetzbar sind, sonst macht man sich als Staat unglaubwürdig, was so ziemlich das schlimmste ist was passieren kann, da sich dann irgendwann niemand mehr an Gesetze hält.
Menü
[1.1.2] kem antwortet auf consecuencia
23.02.2023 11:57
Benutzer consecuencia schrieb:
Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden, insofern schützt wegdrücken vor Strafe nicht.
Es geht in diesem Fall nicht um Geschwindigkeitswarner, sondern um Vorrichtungen die vor verkehrsüberwachenden Maßnahmen warnen.
Der Geschwindigkeitswarner meines Navis ist immer an und in Kombination mit einem Tempomat kann man so entspannt und aufmerksam autofahren.
Menü
[1.1.3] puhbär antwortet auf consecuencia
23.02.2023 20:57
Benutzer consecuencia schrieb:

Geschwindigkeitswarner dürfen nicht betriebsbereit mitgeführt werden, insofern schützt wegdrücken vor Strafe nicht. In Ländern mit ernstzunehmenden Straßenverkehrsordnungen geht's dafür ins Kittchen,

>im Autoland ist man natürlich selbst nach
150 km/h in der Innenstadt wenn's blöd läuft ein paar Monate sein Stück Plastik los und das war's.

hahahahahahahaha

ja, frag dich doch mal wieso!!!
Menü
[1.2] basti99 antwortet auf Arno Nym
20.02.2023 19:40
Benutzer Arno Nym schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.

Selbst wenn man in eine Kontrolle geraten sollte, kann man die App oder das Phone mit einem Handgriff abschalten. Somit ist auf dem Bildschirm nichts verdächtiges zu sehen.

Die Ausführungen des Autofahrer- Gesindels, das ja schon durch Installation dieser App zum Ausdruck bringt, gar nicht daran zu denken, sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, bestärkt mich in der Auffassung, dass Autofahren viel zu billig ist.
Menü
[1.2.1] somkiat antwortet auf basti99
21.02.2023 08:28
Benutzer basti99 schrieb:


Die Ausführungen des Autofahrer- Gesindels, das ja schon durch Installation dieser App zum Ausdruck bringt, gar nicht daran zu denken, sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, bestärkt mich in der Auffassung, dass Autofahren viel zu billig ist.


Juser , was können die fahrenden Forumsbrüder dafür dass Dir
die Oiros fehlen , Dir einen eigenen Wagen leisten zu können ?
Richtig , nichts !
Oder den Führerschein zum wiederholten Male erst gar nicht bestanden ?
Null Problemo !
Menü
[1.2.2] arndt1972 antwortet auf basti99
21.02.2023 11:42
Die Ausführungen des Autofahrer- Gesindels, das ja schon durch Installation dieser App zum Ausdruck bringt, gar nicht daran zu denken, sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, bestärkt mich in der Auffassung, dass Autofahren viel zu billig ist.

Hier stand ja schon viel Mist, aber das schießt den Vogel ab!

Ich nutze die App z.B., aber nicht weil ich zu schnell fahre oder fahren will, aber es wird immer öfter versucht abzuzocken. Da wird z.B. ohne ersichtlichen Grund das Tempo runter geregelt und 20 Meter dahinter steht der Blitzer, gerade wenn man sich dort nicht auskennt, kann man gar nciht so schnell bremsen.

Deinen Ausführungen entnehme ich, daß du wahrscheinlich einer von den Grünen Autohassern bist. Denen kann ich nur sagen: die größten Sünder auf deutschen Straßen sind die Radfahrer. Würde nur 1% aller Autofahrer so fahren wie 80% der Radfahrer (rote Ampeln gelten nicht für Radfahrer, man fährt schon eher los oder hat kein Licht an, biegt ohne Zeichen ab, nimmt die Vorfahrt etc.), dann gäbe es täglich hunderte von Toten auf den Straßen!

Ich habe mich mal in Berlin an eine große Kreuzung gestellt und wir haben mal für 30 Minuten Verstöße ausgewertet. Bei den Autofahrern kamen wir auf 0, Fußgänger 20 (da sind es nur die roten Ampeln) und Radfahrer 57, also fast zwei pro Minute!!! Und jetzt komm mir nicht, da passiert ja meistens nichts...
Menü
[1.2.2.1] foobar99 antwortet auf arndt1972
21.02.2023 14:22
Benutzer arndt1972 schrieb:
Da wird z.B. ohne ersichtlichen Grund das Tempo runter geregelt und 20 Meter dahinter steht der Blitzer, gerade wenn man sich dort nicht auskennt, kann man gar nciht so schnell bremsen.

Und jetzt stelle man sich vor, da steht statt eines Tempolimits ein Hindernis ;)
Menü
[1.2.2.1.1] Ich würde gerne wissen antwortet auf foobar99
21.02.2023 14:34

einmal geändert am 21.02.2023 14:37
Benutzer foobar99 schrieb:

Und jetzt stelle man sich vor, da steht statt eines Tempolimits ein Hindernis ;)

Mache Verkehrsrowdies würden nun entgegnen, dass man ganz einfach diese plötzlich auftauchenden, sich selbst an der Straße festklebenden Hindernisse, schnellstmöglich mitsamt der oberen Asphaltschicht herausfräsen und im nächstgelegenen Fluss versenken sollte. Dann ein "Vorsicht, unebene Fahrbahn"" Schild hin und gut ist.
Menü
[1.2.2.1.2] arndt1972 antwortet auf foobar99
21.02.2023 14:38
Benutzer foobar99 schrieb:
Benutzer arndt1972 schrieb:
Da wird z.B. ohne ersichtlichen Grund das Tempo runter geregelt und 20 Meter dahinter steht der Blitzer, gerade wenn man sich dort nicht auskennt, kann man gar nciht so schnell bremsen.

Und jetzt stelle man sich vor, da steht statt eines Tempolimits ein Hindernis ;)

Dann würde es noch mehr Sinn machen, RECHTZEITIG Schilder aufzustellen.
Menü
[1.2.2.2] Unkel Sam antwortet auf arndt1972
23.02.2023 18:54
Autofahrern kamen wir auf 0, Fußgänger 20 (da sind es nur die roten Ampeln) und Radfahrer 57, also fast zwei pro Minute!!! Und jetzt komm mir nicht, da passiert ja meistens nichts...

Richtig.

Bin von Frühs ab 6 erst mit dem Pkw, dann mit dem Lkw bis 18 Uhr unterwegs.
Wer fällt negativ auf !
Tromme Wirbel🪘
Platz 1, Radfahrer tusch.
Platz 2, E Scooter tusch
Platz 3 Autofahrer tusch
Platz 4 Fußgänger (Smartphone gucker)
Platz 5 Lkw Fahrer !

Ich (im LKW) werde rücksichtslos von Pkw Fahrer ausgebremst und geschnitten !
Ich (im Pkw) halte mich an die Geschwindigkeit und werde von den Kollegen Pkw, Möchtegern BMWs rücksichtslos auch überholt.
Ich sehe tagtäglich, schon komisch, bin zu 90 % auf Landstraße, Bundesstraße und Großstadt unterwegs wie vor dem Ampel 🚦 telefoniert oder geschrieben wird.

Ich bin ein Befürworter der mobilen Blitzer weil immer noch zu viel gerast wird.
Ich selbst weiß auch das sehr viele Ost Europäer LKW Fahrer sich nicht an die gesetzliche Geschwindigkeit halten. Beispiel bei erlaubten 60 fährt/ überholt der Ost Europäer mich, deshalb sollte man den Führerschein vor gleich vor Ort einkassieren und den Lkw beschlagnahmen.

Über die Blitzer App bin ich geteilter Meinung.
Eher sollte man die Gesetze verschärfen und auch die Ost Europäer spüren lassen dass wir nicht im wilden Westen leben. Es ist eine Krux wenn Flüchtlinge hier keine KFZ Versicherung und KFZ Steuer entrichten müssen, zumal wo alle Ost Europäer kein Flensburg kennen, hier gehört der Hebel angesetzt.

Seit meinem Unfall mit einem Asylanten sind meine 3 Pkws alle mit einer Dashcam ausgestattet.
Menü
[1.2.2.2.1] mediahead antwortet auf Unkel Sam
28.02.2023 00:24
Benutzer Unkel Sam schrieb:

Wer fällt negativ auf !
Tromme Wirbel🪘
Platz 1, Radfahrer tusch.
Platz 2, E Scooter tusch
Platz 3 Autofahrer tusch
Platz 4 Fußgänger (Smartphone gucker)
Platz 5 Lkw Fahrer !


Ich gehe jetzt mal nicht auf Deine tendenziell rassistischen Beschuldigungen ein (auch wenn ich deren Ursprung durchaus nachvollziehen kann) und ignoriere ebenso, dass wir hier - mal wieder - messerscharf am Thema vorbei diskutieren.

Aber vor allem eines: Du hast oben 2 Gruppen vergessen:

Erstens: Taxifahrer. Die schlimmsten Berufskraftfahrer in der Stadt.
100% ignorant gegenüber allem und jedem was sich sonst noch in den öffentlichen Raum wagt.
Zweitens: "White Van Men". Die schlimmsten Fahrer auf der Autobahn. Die ungekrönten Könige im Dauer-Linksfahren, im Drängeln und im Ignorieren von Überholverboten und zudem die Gurus der unangepassten Geschwindigkeit (vor allem in Baustellen). Warum Liefervans und Kleinbusse heute locker 160-170 km/h gehen müssen und gefahren werden, als hätten die Nutzfahrzeug-Ingenieure bei Mercedes, VW, Opel, Renault und Fiat einen Weg gefunden, die physikalischen Grundgesetze außer Kraft zu setzen, bleibt mir für immer ein Rätsel. Jedes Kinkerlitzchen wird regelementiert, aber 3,5 Tonnen beladenen Van mit 'nem Schwerpunkt auf Höhe der Baumkronen mit unzureichend geschultem Fahrpersonal am Steuer als Überschall-Panzer auf die Leute loszulassen, ist irgendwie OK? Für LKW gilt - aus gutem Grund - das 80 km/h Limit, für die meisten (Reise-)Busse 100. Warum also nicht logischerweise 120-130 als Limit für Vans?
Menü
[2] Wechseler antwortet auf hotte70
20.02.2023 18:56
Benutzer hotte70 schrieb:
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.

Die wirklich smarte App weiß natürlich schon vorher vom Standort der Verkehrskontrolle, warnt dich auch davor und schaltet sich dann automatisch ab.

;-)
Menü
[3] Ramzaj antwortet auf hotte70
21.02.2023 14:28
Fahre jahrelang mit solchen Apps und Radarwarner, es wurde nie kontrolliert.
2. Praktisch soll man sehr dumm sein um reinzufallen. Es ist gut wie nicht möglich was nachzuweisen. Smartphone schnell ausschalten, wenn Beifahrer vorhanden gar kein Thema. Bei eventuellen Nachfragen ein altes Smart zeigen, und ev. "ooo schade, die Akku ist leeer kann ich nicht einschalten!"
3. Polizei darf nichts kassieren, Smartphone schon so wie so nur mit Richterentscheidung, im Notfall Staatsanwalt. Auch darf nicht reinschauen, nur mit Ihre Erlaubnis... sonst wie oben ein Richter ist gefragt
Menü
[4] w64h885 antwortet auf hotte70
21.02.2023 18:06
Benutzer hotte70 schrieb:
Îch frage mich bei dieser Diskussion immer wieder, wie genau das kontrolliert werden soll? Ich in schon x-fach in Verkehrskontrollen gekommen, mein Handy wollte noch nie ein Polizist einsehen, ich weiß auch nicht, ob er sowas überhaupt rechtlich einsehen dürfte.

Selbstverständlich darf ein Polizist nicht dein Handy anfassen oder irgendetwas darin durch suchen. Wenn ein begründeter Verdacht besteht kann das Handy beschlagnahmt werden. Dem solltest du immer unter allen Umständen deutlich widersprechen. Tust du das nicht, kann das als Zustimmung gewertet werden und dein Anwalt schickt dich wieder nach Hause.

Eine Beschlagnahmung eines Handys ohne triftigen Grund kann sehr teuer werden für die Polizisten. Im schlimmsten aller Fälle landen sie dafür vor Gericht.
Menü
[4.1] Ich würde gerne wissen antwortet auf w64h885
21.02.2023 18:17

einmal geändert am 21.02.2023 18:42
Benutzer w64h885 schrieb:

Eine Beschlagnahmung eines Handys ohne triftigen Grund kann sehr teuer werden für die Polizisten. Im schlimmsten aller Fälle landen sie dafür vor Gericht.

Das ist doch sowieso alles Pillepalle.
Interessant wird es, wenn so ein Jongleur auf Grund eines Radar-Kontrollen-Hinweises plötzlich, für andere, unmotiviert bremst und einen Auffahrunfall herbeiführt.
Dann gibt es eine berechtigte Beschlagnahme und Sichtung des Smartphones mit anschließender Teilschuld und bei dementsprechender Gemengelage Entzug des Fürherscheins.
Also: So locker, wie manche Hasardeure hoffen, ist das Ganze nicht.
Und immer eines beachten: Die Versicherungen brauchen viel, viel Geld.......
um ihre Hauptaktionäre aus den USA und den arabischen Ländern zufriedezustellen.
Menü
[4.1.1] w64h885 antwortet auf Ich würde gerne wissen
21.02.2023 18:43
Benutzer Ich würde gerne wissen schrieb:
Interessant wird es, wenn so ein Jongleur auf Grund eines Radar-Kontrollen-Hinweises plötzlich, für andere, unmotiviert bremst und einen Auffahrunfall herbeiführt.

Ein Radarwarner warnt rechtzeitig vor einer Radarfalle. Gerade das verhindert in den allermeisten Fällen, dass sich jemand erschreckt und viel zu schnell und viel zu stark abbremst.
Menü
[4.1.1.1] Ich würde gerne wissen antwortet auf w64h885
21.02.2023 18:47
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer Ich würde gerne wissen schrieb:
Interessant wird es, wenn so ein Jongleur auf Grund eines Radar-Kontrollen-Hinweises plötzlich, für andere, unmotiviert bremst und einen Auffahrunfall herbeiführt.

Ein Radarwarner warnt rechtzeitig vor einer Radarfalle. Gerade das verhindert in den allermeisten Fällen, dass sich jemand erschreckt und viel zu schnell und viel zu stark abbremst.

Das kommt natürlich auf die gefahrene Geschwindigkeit an. Aber in Ordnung:
So eine App ist für verantwortungsbewusste Fahrer, die nicht so ganz mit der gängigen Wegelagerei einverstanden sind, bestimmt eine positive Ergänzung zu einem ausgewogenen Fahrstil.
Menü
[4.1.1.1.1] nurmalso antwortet auf Ich würde gerne wissen
24.02.2023 09:15
Die erste Warnung kommt einen Kilometer vorher, dann bei 500m, dann bei 100m.
Menü
[4.1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf nurmalso
24.02.2023 09:21
Benutzer nurmalso schrieb:
Die erste Warnung kommt einen Kilometer vorher, dann bei 500m, dann bei 100m.

Kommt ganz auf die App drauf an. Es gibt Apps, die passen die Warnung auch an die Geschwindigkeit an. Je schneller du fährst, desto früher kommt die Warnung. Was ja auch sinnvoll ist.
Menü
[4.1.1.1.1.2] Ich würde gerne wissen antwortet auf nurmalso
24.02.2023 09:32
Benutzer nurmalso schrieb:
Die erste Warnung kommt einen Kilometer vorher, dann bei 500m, dann bei 100m.

Deswegen schrieb ich: "Für verantwortungsbewusste Fahrer".
So einen Countdown sehen auch manche rein sportlich....also verkehrsbedrohend.
Menü
[5] mgdrs antwortet auf hotte70
23.02.2023 17:41

einmal geändert am 23.02.2023 17:46
Ca. 160.000 „Fahrradfahrer“ gerade online mit der Blitzer App.
G.