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Urteil: Blitzer-Apps auch für Beifahrer tabu

Nach einer Entschei­dung des Ober­lan­des­gerichts Karls­ruhe dürfen auch Beifahrer keine Blitzer-Apps während einer Auto­fahrt nutzen, wenn der Fahrer davon Kenntnis hat.
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Die Nutzung von Radar­warn-Apps stellt eine Ordnungs­wid­rig­keit dar. Die seit rund drei Jahren gültige Fassung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung schaffte hierzu Rechts­sicher­heit. Als Grau­zone galt bislang die Nutzung auf Smart­phones, die nicht dem Fahrer des jewei­ligen Autos gehören. In der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung heißt es wört­lich: "Wer ein Fahr­zeug führt, darf ein tech­nisches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wachungs­maß­nahmen anzu­zeigen oder zu stören." In der Folge werden eindeutig auch Geräte "zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen" erwähnt.

Nicht genannt werden weitere Personen, die im Auto mitfahren. Anbieter von Radar­warn-Apps argu­men­tierten in der Vergan­gen­heit gerne damit, dass ihre Anwen­dungen weiterhin ange­boten werden dürfen und die gesetz­liche Rege­lung nur den Fahrer erwähnt. Das Ober­lan­des­gericht Karls­ruhe urteilte nun, dass ein Auto­fahrer auch dann eine Ordnungs­wid­rig­keit begeht, "wenn ein anderer Fahr­zeug­insasse mit Billi­gung des Fahr­zeug­füh­rers auf seinem Mobil­telefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrs­über­wachungs­maß­nahmen gewarnt wird."

Handy mit geöff­neter Blitzer-App der Mittel­kon­sole

Urteil gegen Blitzer-Apps Urteil gegen Blitzer-Apps
Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Der 2. Senat für Bußgeld­sachen des Ober­lan­des­gerichts Karls­ruhe hatte über die Rechts­beschwerde eines 64 Jahre alten Auto­fah­rers aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen Ein Urteil des Amts­gerichts Heidel­berg vom 7. Oktober 2022 zu entscheiden. Demnach fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deut­lich über­höhter Geschwin­dig­keit durch Heidel­berg. Dabei war ihm laut Amts­gericht bekannt, dass auf dem in der Mittel­kon­sole abge­legten Smart­phone seiner Beifah­rerin eine "Blitzer-App" in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amts­gericht insbe­son­dere aus dem Umstand, dass er das Mobil­telefon bewusst zur Seite schob, als er von Poli­zei­beamten wegen seines auffäl­ligen Fahr­ver­hal­tens kontrol­liert wurde.

Das Amts­gericht Heidel­berg verhängte eine Geld­buße in Höhe von 100 Euro gegen den Auto­fahrer. Das Ober­lan­des­gericht Karls­ruhe bestä­tigte die Geld­buße und stellte fest, dass die Beweis­füh­rung durch das Amts­gericht Heidel­berg korrekt erfolgt ist. Zudem greife die Rege­lung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung auch dann, wenn die frag­liche App auf dem Handy eines Beifah­rers instal­liert und akti­viert sei und der Fahrer sich die Warn-Funk­tion der App zunutze macht.

Entschei­dung rechts­kräftig

Wie es weiter heißt, gibt es gegen die Entschei­dung des Ober­lan­des­gerichts Karls­ruhe (Akten­zei­chen: 2 ORbs 35 Ss 9/23) keine weiteren Rechts­mittel. Somit bleibt es bei der Geld­strafe für den Fahrer. Unge­achtet dessen werden Radar­warn-Apps auch weiterhin in Deutsch­land ange­boten. Navi-Anwen­dungen wie TomTom weisen auf die geltende Rechts­lage speziell in Deutsch­land hin und bieten die Möglich­keit, das Feature abzu­schalten. Apple Maps und Google Maps haben die Blitzer-Warnungen speziell für den deut­schen Markt komplett deak­tiviert.

Wer nicht in Konflikt mit der geltenden Rechts­lage geraten möchte, sollte Blitzer-Apps daher deinstal­lieren und sich ander­weitig über drohende "Gefah­ren­stellen" im Stra­ßen­ver­kehr erkun­digen. In vielen Regionen veröf­fent­licht die Polizei selbst die Stand­orte für geplante Kontrollen. Diese Infor­mationen werden oft in der lokalen Presse aufge­griffen. Auch Hinweise im Radio können genutzt werden. Am sichersten ist es frei­lich, das jeweils geltende Tempo­limit einzu­halten.

In einer weiteren Meldung haben wir die Möglich­keit getestet, Android Auto kabellos zu nutzen.

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