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Dashcam läuft


04.03.2023 22:58 - Gestartet von Unkel Sam
und Warnhinweis Aufkleber ist befestigt, seitdem geht das Thema mir am A. vorbei. Sollte es zu einer Begegnung kommen die den Sachverhalt aufzeigt dass das Smartphone beteiligt war, sorge ich dafür das der Führerschein einkassiert wird ! Solange Personen meinen die vor Gericht unter einer Zeugenaussage noch lügen müssten, bei mir ja geschehen, deshalb seitdem nur noch mit Dashcam unterwegs, sorge ich dafür dass solche Menschen dann das Handwerk gelegt wird !

Und wenn jetzt hier jemand meint dies wäre rein erfunden, den lade ich herzlichst ein mit mir jeden Tag 12 Stunden unterwegs zu sein.
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[1] w64h885 antwortet auf Unkel Sam
05.03.2023 07:55
Nachvollziehbar.

Leider ist es aber noch immer in Deutschland so, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass die Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht auch als Beweis zugelassen werden.
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[1.1] ServoAntonio antwortet auf w64h885
05.03.2023 10:11
Benutzer w64h885 schrieb:
Nachvollziehbar.

Ist für mich auch nachvollziehbar.

Und ich werde mir auch als Autofahrer eine Dashcam anschaffen. Mittlerweile passiert soo viel. Gerade in der Hauptstadt. Ohne Dashcam geht mittlerweile gar nichts mehr.

Vor 2-3 Jahren wollte ich bei grün die Straße überqueren, als ich dann noch schnell reagiert hab und meine Freundin weggezogen habe, weil ein Autofahrer mit seinem Handy beschäftigt war. Ich wollte ihn anzeigen, jedoch konnte ich vor Schreck sein Kennzeichen nicht aufschreiben.
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[1.2] Unkel Sam antwortet auf w64h885
06.03.2023 20:41
Benutzer w64h885 schrieb:
Nachvollziehbar.

Leider ist es aber noch immer in Deutschland so, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass die Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht auch als Beweis zugelassen werden.

Also, ich habe mich mit diesem Thema, durch den Unfall sowie falsche Zeugenaussage ausgiebig beschäftigt.
Die obersten Richter sagen das Thema sei so etwas von ausgelutscht, das hier mit der Angst der Unwissenheit gespielt wird. Da hatte ein verärgerter Autofahrer gemeint, er müsste einen Lkw ausbremsen und es kam zum Unfall, der Ausbremser wollte die Aufnahmen vom Gericht verhindern, dass ließ das Gericht nicht mehr zu angeblich wegen Datenschutz, er blieb auf seinen Schaden sitzen. Richtig so.

Selbst die Polizei unterstützt die Dashcam Aufnahmen , bevor es zu dem Crash kam, wurde ich auch zuvor durch verschiedene Meinungen verunsichert, dass ist ja gewollt !

Durch den Unfall verlor ich sogar den Rechtsstreit und man kündigte mir noch, was ist jetzt besser Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung und ohne Dashcam oder doch gleich eine Dashcam.

Tipp: Am besten eine Diktier App installieren und diese gleich beim Unfall mit laufen zu lassen. Und gleich konfrontieren, wer der Fahrer wieviele Personen, weil vor Gericht hast Du als alleinige Person sehr schlechte Karten. Selbst eine sehr bekannte Versicherung, sollte man vor der Hut sein, ich hätte da mehr drauf achten sollen, aber hinterher ist man schlauer.

Wenn es um die Schuldfrage geht, kenne ich kein Pardon mehr, das Fahrzeug war eh nur zweit Auto da konnte ich das verschmerzen.

Meine Empfehlung: Für kleines Geld die 70 Mai um die 50€ Nextbase kostet etwas mehr, habe Nextbase und eine günstige wo nicht zu gut ist. Hat dafür allerdings 3 Kameras !

Man muss halt immer sehen dass sie betriebsbereit bleibt. Seit die jetzt im Auto ist fühle ich mich sicher.

Aber das muss jetzt jeder selbst wissen, was ist wichtiger, Angst und auf den Schaden sitzen bleiben oder so ein Ding an die Scheibe und bist auf der sicheren Seite. Für 50€ bekommt man schon etwas brauchbares.
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[1.2.1] w64h885 antwortet auf Unkel Sam
07.03.2023 05:30
Ich widerspreche dir nicht. Aber dennoch ist es in der derzeitigen Rechtslage so, dass man eben nicht sicher sein kann, dass die Aufnahmen vor Gericht auch zugelassen werden. Klar, du hast recht, wenn man solche Aufnahmen über eine Dashcam hat, hat man zumindest etwas in der Hinterhand, sollten die Aufnahmen zugelassen werden. Insofern ist eine Dashcam auf jeden Fall nützlich und sollte vor allem im eigenen Interesse auch verwendet werden.

Man muss allerdings natürlich einschränkend auch wissen, dass sich solche Aufnahmen auch gegen einen selbst richten können. Sie können je nach Umstand logischerweise auch die eigene Schuld an einem Unfall belegen.