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Vertrag beiderseits bindend


09.03.2023 05:57 - Gestartet von Chris111
2x geändert, zuletzt am 09.03.2023 05:59
Wenn es keine ganz klare Preiserhöhungsklausel in dieser massiven Höhe im Vertrag gibt, so ist der Vertrag und der Preis für die Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bindend. Für den Kunden, dass er zahlen muss und für Vodafone, dass sie zu diesem Preis liefern
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[1] hrgajek antwortet auf Chris111
09.03.2023 08:40
Benutzer Chris111 schrieb:
Wenn es keine ganz klare Preiserhöhungsklausel in dieser massiven Höhe im Vertrag gibt, so ist der Vertrag und der Preis für die Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bindend. Für den Kunden, dass er zahlen muss und für Vodafone, dass sie zu diesem Preis liefern

Work Around: Die Hotline räumte verschiedenen Kunden den alten Preis ein, wenn sie um 2 Jahre verlängern. Kann vielleicht eine Option sein.

Gruß Henning Gajek (teltarif.de)
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[1.1] Wechseler antwortet auf hrgajek
09.03.2023 16:39
Benutzer hrgajek schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:
Wenn es keine ganz klare Preiserhöhungsklausel in dieser massiven Höhe im Vertrag gibt, so ist der Vertrag und der Preis für die Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bindend. Für den Kunden, dass er zahlen muss und für Vodafone, dass sie zu diesem Preis liefern

Work Around: Die Hotline räumte verschiedenen Kunden den alten Preis ein, wenn sie um 2 Jahre verlängern. Kann vielleicht eine Option sein.

Das ist kein "Work Around", sondern Leute kräftig über den Tisch ziehen, weil Vodafone danach trotzdem einfach erhöhen kann.
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[1.2] Chris111 antwortet auf hrgajek
09.03.2023 17:21
Benutzer hrgajek schrieb:

Work Around: Die Hotline räumte verschiedenen Kunden den alten Preis ein, wenn sie um 2 Jahre verlängern. Kann vielleicht eine Option sein.

Gruß Henning Gajek (teltarif.de)

UM zwei Jahre oder AUF 2 Jahre?
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[1.2.1] hrgajek antwortet auf Chris111
09.03.2023 17:24
Hallo,

Benutzer Chris111 schrieb:

Work Around: Die Hotline räumte verschiedenen Kunden den alten Preis ein, wenn sie um 2 Jahre verlängern. Kann vielleicht eine Option sein.


UM zwei Jahre oder AUF 2 Jahre?

Gute Frage. Das wusste der Kunde auch nicht genau, weil schriftlich hat er noch nichts. Neuere Rechtssprechung erlaubt die Verlängerung um 2 Jahre, d.h. im übelsten Fall kann der Vertrag dann über 48 Monate (4 Jahre) "bindend" sein.

Wenn es vor Ort technisch keine bessere oder gleichwertige Alternative gibt, kann man das vielleicht machen. Andernfalls sollte man sich das sehr gut überlegen und ggfs. wechseln.
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[1.2.1.1] sushiverweigerer antwortet auf hrgajek
24.03.2023 08:07
schriftlich hat er noch nichts. Neuere Rechtssprechung erlaubt die Verlängerung um 2 Jahre, d.h. im übelsten Fall kann der Vertrag dann über 48 Monate (4 Jahre) "bindend" sein.

Nein, es sind max. 2 Jahre. Diese "Trickserei" ist nach der Gesetzesänderung nicht mehr möglich.
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[1.2.2] VoLTEer antwortet auf Chris111
09.03.2023 18:18
Benutzer Chris111 schrieb:
UM zwei Jahre oder AUF 2 Jahre?

Wenn ich bisher bei der Hotti angerufen habe, hat sich das immer UM zwei Jahre verlängert, weil ein ganz neuer Vertrag zustande kam (mit auch immer verdoppelter Geschwindigkeit).

Ich bin selbst Betroffener, da vor 4 Monaten die Mindestvertragslaufzeit meines bisherigen Vertrages ausgelaufen ist.
Früher hab ich nach anderthalb Jahren gekündigt......und danach an der Hotline IMMER erfolgreich einen guten Anschlußvertrag ausgehandelt. Über die "Peanuts" im Sinne kleinster Vertragsdetails, über die sich manche hier aufregen, kann ich nur lachen.

Jetzt hab ich das alles erstmal laufen lassen, da ich ja heutzutage eh monatlich kündigen kann.


Ich werde jetzt erstmal abwarten.....die Lage sondieren.....die 5 Euro monatlich mehr bringen mich nicht um....und dann bei passender Gelegenheit (der Markt gibt gerade nix her) die Hotline anwählen, und freundlich, aber bestimmt mal schauen, was geht. Wir sind uns noch immer einig geworden :-)


Wenn ich natürlich hier das Auftreten einzelner User sehe....zu gerne wäre ich der Mitarbeiter an der Hotline, der sie vollkommen auflaufen lässt :-D
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[1.2.2.1] Wechseler antwortet auf VoLTEer
09.03.2023 19:06
Benutzer VoLTEer schrieb:
Wenn ich natürlich hier das Auftreten einzelner User sehe....zu gerne wäre ich der Mitarbeiter an der Hotline, der sie vollkommen auflaufen lässt :-D

Ich feilsche grundsätzlich mit der Hotline.
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[1.2.2.1.1] VoLTEer antwortet auf Wechseler
09.03.2023 19:44
Benutzer Wechseler schrieb:
Ich feilsche grundsätzlich mit der Hotline.

Wir werden zwar das Gleiche meinen, aber "Feilschen" hat für mich im Deutschen so nen negativen Beigeschmack. Und ich achte immer peinlich darauf, die Würde meines Gegenübers nie herunter zu setzen. Schließlich bin ich auf seine Kooperation bei meinem Anliegen angewiesen.

Ich würde es eher als "Locken" bezeichnen, indem ich vor allem die Vorteile für den Hotline-Mitarbeiter (persönlich bessere Kennzahl) und für Vodafone betone.....und nur ganz dezent auf Mitbewerber und ihre Angebote hinweise.

Ansonsten gilt: Leben....und leben lassen! ;-)
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[1.2.2.1.1.1] trollator antwortet auf VoLTEer
09.03.2023 21:01
Benutzer VoLTEer schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:
Ich feilsche grundsätzlich mit der Hotline.

Wir werden zwar das Gleiche meinen, aber "Feilschen" hat für mich im Deutschen so nen negativen Beigeschmack. Und ich achte immer peinlich darauf, die Würde meines Gegenübers nie herunter zu setzen. Schließlich bin ich auf seine Kooperation bei meinem Anliegen angewiesen.
kann man tun wäre mir aber zu streßige sich mit rhetorisch geschulten Personal in eine Diskussionsorgie einzulassen.

Lieber wechseln wenn es einen besseren Tarif gibt. Am besten online ohne Gesprächspartner.

Teltarif Rechner hilft...



Ansonsten gilt: Leben....und leben lassen! ;-)

:-)

Das hätte ich mir auch bei meiner einen Bank gewünscht.
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[1.2.2.1.1.1.1] VoLTEer antwortet auf trollator
09.03.2023 22:38
Benutzer trollator schrieb:

kann man tun wäre mir aber zu streßige sich mit rhetorisch geschulten Personal in eine Diskussionsorgie einzulassen.
Ach so schlimm sind die gar net.
Ich bin selber überrascht, aber wenn ich dort angerufen habe, kamen BEI MIR nie die üblichen Marketing-Textbausteine, sondern kontrollierte Lösung des Anliegens. Diskutieren mußte ich da nie. Einmal mußte der Mitarbeiter erst seinen Vorgesetzten um Genehmigung des Vertrages bitten....aber nach zwei Minuten hatte er sie.


Benutzer trollator schrieb:
Lieber wechseln wenn es einen besseren Tarif gibt. Am besten online ohne Gesprächspartner.

Teltarif Rechner hilft...
Habe ich aus Neugierde gerade mal angeworfen.

Ergebnis: Selbst nach der 5 €-Erhöhung im Mai ist mein Vertrag dann noch 2,08 € günstiger als der günstigste hier gelistete 100Mbit-Vertrag

Bisher für 100Mbit 24,99€, ab Mai dann 29,99€
Billigster Tarif lt. Teltarif Rechner: 32,07€
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[1.2.2.1.1.1.1.1] trollator antwortet auf VoLTEer
09.03.2023 23:43
Benutzer VoLTEer schrieb:

Habe ich aus Neugierde gerade mal angeworfen.

Ergebnis: Selbst nach der 5 €-Erhöhung im Mai ist mein Vertrag dann noch 2,08 € günstiger als der günstigste hier gelistete 100Mbit-Vertrag

Bisher für 100Mbit 24,99€, ab Mai dann 29,99€
Billigster Tarif lt. Teltarif Rechner: 32,07€

Hehe
sehr gut gemacht.
Win win

Sei dir gegönnt :-)
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[2] Erik antwortet auf Chris111
17.03.2023 18:59

einmal geändert am 17.03.2023 19:04
Benutzer Chris111 schrieb:
Wenn es keine ganz klare Preiserhöhungsklausel in dieser massiven Höhe im Vertrag gibt, so ist der Vertrag und der Preis für die Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bindend. Für den Kunden, dass er zahlen muss und für Vodafone, dass sie zu diesem Preis liefern

Ich würde noch einen Schritt weitergehen. Selbst wenn in den AGBs eine Preiserhöhungsklausel enthalten ist, sollte eine vereinbarte Preisbingung Vorrang haben. Denn dabei handelt es sich um eine Nebenabrede. Nebenabreden haben immer Vorrang vor den AGBs.

Ansonsten könnte der Anbieter den Kunden solange wie er möchte zum vereinbarten Preis halten. Doch man darf nicht vergessen, dass die Vertragslaufzeit für die Unternehmen besonders interessant sind, um einen Kunden zu binden. Umgekehrt bestehen Anbieter auch auf die Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und den Vereinbarten Preis.

Ein solcher Missbrauch von AGBs sollte ein Verstoß gegen Treu und Glauben sein.

Paragraph 57 TKG ermöglicht hier lediglich grundsätzlich eine Preinsänderungsklausel in dem Vertrag aufzunehmen. Selbst die Fristen sind dort geregelt. Jedoch wird diese auch von einer vereinbarten Vertragslaufzeit und Preisbindung ausgestochen, da diese Vorrang hat. Diese würde ansonsten in einem Widerspruch zur Nebenabrede stehen.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Preisänderungen durchgeführt werden.