Benutzer Max Freund schrieb:
Es wäre schön wenn man beide Seiten betrachten würde. Ich selbst arbeite bei einem großem Electronic Händler. Zu einem sehr großen Teil kommt es zu Diskussionen weil der Kunde nicht einsehen möchte das ein defektes Gerät eingeschickt werden soll.
Beim Recht auf Reparatur geht es um den Zeitraum nach den Gewährleistungsfristen für Sachmängel.
Bei Sachmängeln hat der Kunde Anspruch, so gestellt zu werden, wie der Käufer einer mangelfreien Neuware. Bei einem Pkw wird er also eine Gewährleistungsreparatur hinnehmen müssen, da ein fachgerecht repariertes Fahrzeug ja anschließend wieder einem Neuwagen entspricht. So mancher Neuwagen wird schon im Werk mal repariert.
Bei einem Smartphone hingegen ist schon ein einmaliges Öffnen des Gehäuses haltbarkeits- und wertmindernd. Daß Kunden bei China-Konsumgütern von Wegwerf-
China-Electronic-Händlern kein "Einschicken" akzeptieren, ist also vollkommen nachvollziehbar. Schließlich liegen die Gerätschäften in zigfacher Ausführung auf Lager.
Und einschicken kann der Händler die zurückgenommene Ware ja immer noch auch ohne Kundenauftrag. Ja ich weiß, das ist gar nicht vorgesehen, es wird mit dem Distributor ein pauschaler Abzug für eine Mängelquote vereinbart und der Ausschuss dann einfach entsorgt. Hier ist der Nachhaltigkeit tatsächlich mehr gedient, indem man die Container voll Elektroschrott aus China gar nicht erst auf den Weg bringt.
Wäre dann natürlich dem Geschäftsmodell nicht so zuträglich, kann ich auch verstehen.