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TK-Überwachung Deutschland:


31.10.2002 18:57 - Gestartet von vickycolle
den vergaß ich noch mit einzustellen.
ist also alles rechtens.
unser eiserner otto hat dafür bereits gesorgt, nur der bürger merkt es immer erst dann wenn es ihn selber trifft.


24.10.2001 - TK-Überwachung Deutschland:
Heute beschließt das Kabinett das die Telekommunikations-Überwachungsverordnung künftig folgende Bereiche umfassen soll: Telefon- und Mobiltelefongespräche, Faxe, E-Mails und SMS. +++ In welchen Fällen in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen werden darf, ist in anderen Gesetzen geklärt und bleibt von der Verordnung unberührt. Erlaubt sind Abhöraktionen nach geltendem Recht nur bei Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten. Ziel des Bundesinnenministers ist es Überwachungen künftig nicht mehr von einer richterlichen Genehmigung abhängig zu machen, sondern alle Daten in einem Pool zu sammeln auf die Ermittlungsbehörden jederzeit unkontrollierten Zugriff haben sollen. +++ Eine entsprechende Gesetzesvorlage des Innenministers Kanter im Jahre 1996 wurde damals vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt, da es das Fernmeldegeheimnis zugunsten des Staates aushöhlt und damit die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte des Bürgers elementar beschneiden würde. +++
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[1] preisspecht antwortet auf vickycolle
31.10.2002 19:33
Benutzer vickycolle schrieb:
den vergaß ich noch mit einzustellen.
ist also alles rechtens.
unser eiserner otto hat dafür bereits gesorgt, nur der bürger merkt es immer erst dann wenn es ihn selber trifft.


24.10.2001 - TK-Überwachung Deutschland:
Heute beschließt das Kabinett das die Telekommunikations-Überwachungsverordnung künftig folgende Bereiche umfassen soll: Telefon- und Mobiltelefongespräche, Faxe, E-Mails und SMS.

Am 29.01.2002 wurde die Änderung verabschiedet bzw. rechtswirksam. Infos gibt es dazu auf der Seite des Bundesjustizministeriums. Alle öffentlichen Telefonanlagen mit mehr als 1000 Nebenstellen (Entwurf 1996 ab 20 (!) Nebenstellen) unterliegen der Überwachung (Schnittstelle auf die automatisch zugegriffen werden kann). Wobei Kommentierungen z.T. 'öffentlich' schon dann als gegeben sehen wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern privates Telefonieren erlauben.

Als ich das bei meinem Brötchengeber in einer Gesamtarbeitnehmervertreter-Sitzung im Rahmen eines Neukonzeption von standortbezogenen Telefonanlagen auf ein zentrales Routingsystem (damit > 1000 Nebenstellen, bisher an den meisten Standorten kleiner 1000) die für die Neukonzeption Verantwortlichen gefragt habe, ob die neue Anlage so eine Schnittstelle hat, gab es bei denen und meinen Kolleginnen und Kollegen große Augen.

Eine kurze Meldung müsste auch hier zur Verabschiedung gestanden haben, aber selbst google brachte zu dem Thema kaum etwas hervor. 1996 ff. heftigst umstritten ist das nach 'nine eleven' auch in Deutschland 2002 kein Thema mehr gewesen, zu der Meldung gab es IIRC so gut wie keine Kommentare. So schrumpft wieder ein Stück Freiheit ganz unbemerkt. Steter Tropfen höhlt den Stein ...

Ein paar Links, damit wir nicht nur in der Luft herumstochern, sondern über Fakten diskutieren, ggf. zusammensetzen:
http://www.sicherheit-im-internet.de/themes/themes.phtml?ttid=57&tdid=1704
http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=TK%DCV
http://kai.iks-jena.de/law/tkuev.html
http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKUEV1.pdf
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Telekommunikation%20&%20Post/Telekommunikationspolitik/Fragen.jsp


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[2] Staatssicherheit
hannodies antwortet auf vickycolle
01.11.2002 02:31
In der Frankfurter Rundschau vom Reformationstag war nachzulesen, ein Verdacht auf welche Straftaten zur richterlichen Abhör-Erlaubnis führen darf. Drogenhandel, Handel mit Kriegswaffen, Raub. Wird in anderen Fällen abgehört, macht sich die abhörende Behörde strafbar. Man sollte das parlamentarisch oder auf noch wirksamere Weise kontrollieren und keinerlei Übergriffe durchgegehen lassen.

Wir haben mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu leben gelernt. Und wir haben diese Unterdrückung zu Fall gebracht. Glaube keiner, wir würden uns noch einmal so etwas gefallen lassen, von wem auch immer.