Benutzer upandaway schrieb:
Ich verstehe die Anbieter hier nicht. Durch solche Kulanz wird den Kunden jede Verantwortung für den Umgang mit dem Handy abgenommen. Offenbar ist Oma nicht ausreichend kompetent, ein Mobiltelefon zu nutzen. Weil sie aus Langeweile oder in der Angst etwas zu verpassen, jeden Mist anklickt, sollen solche Kosten von den Anbietern in den Tarif kalkuliert werden?
Es sind aber beide Vertragspartner auch dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des Zumutbaren einen vermeidbaren Schaden für die Gegenseite abzuwenden.
Darum wäre es eigtl. auch überhaupt nicht zulässig, wenn ein Mobilfunkanbieter auf einmal äußerst ungewöhnliche bzw. extreme Nutzung verzeichnet, und dann ohne eine Warnung rauszuschicken oder dies zu unterbinden eine Rechnung von tausenden Euros entstehen lässt.
Hier gibt es eine Mitwirkungspflicht auch für den Anbieter. Wenn klar erkennbar ist, dass missbräuchliche Nutzung vorliegt, muss der Anbieter einschreiten und darf das nicht einfach wissentlich zum Nachteil des Kunden geschehen lassen. Wenn der Anbieter hingegen einfach untätig bis Monatsende zuguckt, wie die Tausender auf dem Tacho dazukommen, ist es unzulässig, das in Rechnung zu stellen und man kann als Kunde dagegen vorgehen. Es wäre schließlich technisch ein leichtes gewesen, dem Kunden diesen Schaden zu ersparen. Das ist wie mit der unterlassenen Hilfeleistung.
Genauso umgekehrt. Wenn dich irgendein Händler aufgrund eines Fehlers regelmäßig mit Ware beliefert, für die du nicht bezahlt hast, bist du auch verpflichtet, über diesen Irrtum aufzuklären, und kannst nicht einfach immer alles weiter annehmen und den Schaden für den Händler immer größer werden lassen.