Benutzer BeeKay340 schrieb:
Verstößt ein derartiges Vorgehen nicht gegen die Regeln des Verbraucherschutzes / der Kundenrechte auf eine Anbieterauswahl?
eSIM-Funktionalität ist vorhanden; was spricht also dagegen, dem Kunden das Recht der freien Anbieter-Wahl einzuräumen?
Sehe ich genauso. Das wäre für mich ein Grund, die Option beim Autokauf nicht zu buchen.