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Welcher "Schaden" soll denn da entstanden sein?


05.04.2024 14:21 - Gestartet von Wechseler
Schadensersatzforderungen sind ja zu belegen.

Kunden wollten offensichtlich nicht zur 1N Telecom wechseln, es fehlt also an einer grundlegend für den Vertragsabschluss notwendigen übereinstimmenden Willenserklärung. Die gibt es nur, wenn jemand NICHT gezielt über die Natur des Vertragspartners getäuscht wird.

Welcher ersatzpflichtige "Schaden" ist da denn jetzt genau entstanden?

Wenn jemand mit solchen Forderungen an mich herantreten würde, käme sofort die negative Feststellungsklage zurück. Diese würde mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit per Versäumnis- und Anerkenntnisurteil entschieden, denn solche Strohmänner wehren sich nicht.