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Verständnisfrage


31.07.2023 10:15 - Gestartet von unixasket
Was ich an dem Fall nicht verstehe: Es gibt einerseits die Dienste des Herstellers (Ortung, eventuell Chat oder ähnliches) und zum anderen auch die ganz normale Sprachtelefonie über die SIM Karte. Letztere müßte doch auch dann funktionieren und eine entsprechende Kommunikation ermöglichen, wenn die Server des Herstellers ausgefallen sind, oder?

Ist natürlich ärgerlich wenn die Herstellerdienste ausgefallen sind, aber komplett ohne eine Möglichkeit der Kommunikation sind die Uhren wegen der Sprachtelefonie dann doch nicht.
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[1] Kuch antwortet auf unixasket
31.07.2023 12:07
Hallo,

die Uhren haben beim Kauf beworbene und zugesagte Leistungen (also die Dienste von TCL) nicht mehr geboten, und TCL konnte wohl keinen Ausblick geben, wann das wieder funktionieren wird.

Und das ist ein klassischer Gewährleistungsfall, da muss es sich gar nicht um einen kompletten Defekt oder Totalausfall handeln. Sondern: Beim Kauf beworbene und zugesagte Leistungen bzw. Funktionen werden innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit plötzlich nicht mehr geboten und es gibt keine schnelle Behebung des Mangels.

Genau das ist ja der Sinn der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

Alexander Kuch
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[1.1] whoiam317 antwortet auf Kuch
31.07.2023 13:24
Benutzer Kuch schrieb:
Und das ist ein klassischer Gewährleistungsfall

Offensichtlich nicht für 1&1. Schade, dass Teltarif eingreifen muss, damit der Kunde zu seinem Recht kommt. Ich sehe das übrigens genauso, dass der Kunde hier im Recht ist.

Gut ist, dass Teltarif sich solcher Fälle annimmt und auch, ganz offenbar, Wirkung erzielt an den richtigen stellen. Danke dafür !
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[1.2] w64h885 antwortet auf Kuch
31.07.2023 15:19
Benutzer Kuch schrieb:
Genau das ist ja der Sinn der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.

Exakt. Denn 1&1 möchte ja auch weiterhin Geld dafür beziehungsweise der Kunde hat ursprünglich einmal einen festen Betrag bezahlt. Auch wenn 1&1 hier bisher die Beiträge gestundet hat. ändert das nichts am Gewährleistungsfall.

Ich kann hier nur spekulieren, dass die Anzahl solcher Verträge wohl extrem überschaubar sein dürften bei 1&1. Dennoch wird es sicherlich noch etliche Kunden geben, die in diesen Verträgen stecken. Hier wäre es mehr als angebracht, würde 1&1 den betroffenen Kunden von sich aus ein Angebot machen. Es muss ja nicht gleich die Auflösung des Vertrages sein. Es gibt sicherlich auch etliche Kunden die auf andere Angebote eingehen würden, wenn diese für sie passen.

Kontaktiert hier denn 1&1 die betroffenen Kunden? Ich lehne mich wohl kaum zu weit aus dem Fenster, wenn ich jetzt einfach mal frech behaupte, das tun sie natürlich nicht. Spricht nicht gerade für einen kundenorientierten Anbieter.

Würde das 1&1 tun, dürfte sich der finanzielle Verlust aufgrund der höchstwahrscheinlich doch eher geringen Anzahl dieser Verträge in starken Grenzen halten. Der Vertrauens- und Loyalitätsgewinn bei den betroffenen Kunden dürfte aber gewaltig sein. Aber zu solchen ökonomischen Überlegungen scheinen viele Manager ja nicht in der Lage zu sein.
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[1.2.1] whoiam317 antwortet auf w64h885
31.07.2023 15:30
Benutzer w64h885 schrieb:
Kontaktiert hier denn 1&1 die betroffenen Kunden?

Das wäre ja wohl, wie man so schön sagt, mit "Kanonen auf Spatzen geschossen".
Würde jeder Anbieter proaktiv auf ggf auftretende Störungen reagieren und Kunden proaktiv kontaktieren, bräuchte man ein vielfaches an Servicemitarbeitern.

Ein HVT der Telekom ist wegen "höherer Gewalt" nicht zu betreten? Alle (fiktiv) 7.637 Kunden/Haushalte kontaktieren, dass im Falle einer Störung aktuell nicht geholfen werden kann.

Alle SIM-Karten deren Seriennummer auf 31415 endet können am 03.08.2023 zwischen 08:05 Uhr und 09:13 Uhr keine SMS ins bulgarische Handynetz versenden. Rufen wir mal vorsichtshalber alle Kunden an.

Ich sehe hier schon eine gewisse Bringschuld des Kunden im Falle einer Reklamation. Nicht aus "ethischen" Gesichtspunkten, aber durchaus aus ökonomischen.
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[1.2.1.1] w64h885 antwortet auf whoiam317
31.07.2023 15:50
Benutzer whoiam317 schrieb:
Ich sehe hier schon eine gewisse Bringschuld des Kunden im Falle einer Reklamation. Nicht aus "ethischen" Gesichtspunkten, aber durchaus aus ökonomischen.

Rechtlich betrachtet hast du natürlich vollkommen recht. Die von dir genannten Beispiele passen allerdings nicht. Wir haben es hier ja nicht mit einer kurzzeitigen Störung der Verfügbarkeit zu tun. Kurzfristige Ausfälle können natürlich passieren.

Laut dem teltarif Artikel sind diese Dienste schon länger gestört und nicht einmal der Diensteanbieter kann auch nur ansatzweise einen Ausblick darauf geben, wann die Dienste vielleicht, wenn überhaupt, wieder zur Verfügung stehen könnten. Es handelt sich also hier um einen, ich spekulieren mal geplanten, längerfristigen Ausfall wesentlicher Dienste. Hier sehe ich durchaus die Möglichkeit für 1&1 proaktiv auf Kunden zuzugehen. Zumal der Aufwand dafür sich gering halten dürfte.

Es gibt wahrscheinlich nicht sehr viele Kunden, diese sind im Kundensystem problemlos zu identifizieren und man könnte ein generelles wie auch immer gestaltetes Angebot an diese Kunden machen.
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[1.3] unixasket antwortet auf Kuch
31.07.2023 19:41
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

die Uhren haben beim Kauf beworbene und zugesagte Leistungen (also die Dienste von TCL) nicht mehr geboten, und TCL konnte wohl keinen Ausblick geben, wann das wieder funktionieren wird.

Und das ist ein klassischer Gewährleistungsfall,

Da wiederspreche ich auch gar nicht, das ist natürlich ein Gewährleistungsfall, allerdings klang es im Artikel so, also ob gar keine Kommunikation mehr möglich sei. Zitat: "Die Kinder könnten ihn dann nicht anrufen und er könne sie nicht orten." Nicht anrufen stimmt also nicht ganz, nur eben nicht orten.
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[1.3.1] justii antwortet auf unixasket
01.08.2023 08:16
Benutzer unixasket schrieb:
Benutzer Kuch schrieb:
Hallo,

die Uhren haben beim Kauf beworbene und zugesagte Leistungen (also die Dienste von TCL) nicht mehr geboten, und TCL konnte wohl keinen Ausblick geben, wann das wieder funktionieren wird.

Und das ist ein klassischer Gewährleistungsfall,

Da wiederspreche ich auch gar nicht, das ist natürlich ein Gewährleistungsfall, allerdings klang es im Artikel so, also ob gar keine Kommunikation mehr möglich sei. Zitat: "Die Kinder könnten ihn dann nicht anrufen und er könne sie nicht orten." Nicht anrufen stimmt also nicht ganz, nur eben nicht orten.

Also ich lese im Artikel, dass es sich um einen Vertrag für eine Daten-SIM und einen Dienstvertrag handelt. Eine Daten-SIM und keine Telefonie-SIM also. Es ist also davon auszugehen, dass die Telefonie über die Daten-SIM also praktisch VoIP dargestellt wird und nicht über herkömmliche Telefonietechnik. Es ist also durchaus davon auszugehen, dass sowohl Telefonie als auch Ortung nicht funktioniert haben.