Benutzer Kuch schrieb:
Genau das ist ja der Sinn der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung.
Exakt. Denn 1&1 möchte ja auch weiterhin Geld dafür beziehungsweise der Kunde hat ursprünglich einmal einen festen Betrag bezahlt. Auch wenn 1&1 hier bisher die Beiträge gestundet hat. ändert das nichts am Gewährleistungsfall.
Ich kann hier nur spekulieren, dass die Anzahl solcher Verträge wohl extrem überschaubar sein dürften bei 1&1. Dennoch wird es sicherlich noch etliche Kunden geben, die in diesen Verträgen stecken. Hier wäre es mehr als angebracht, würde 1&1 den betroffenen Kunden von sich aus ein Angebot machen. Es muss ja nicht gleich die Auflösung des Vertrages sein. Es gibt sicherlich auch etliche Kunden die auf andere Angebote eingehen würden, wenn diese für sie passen.
Kontaktiert hier denn 1&1 die betroffenen Kunden? Ich lehne mich wohl kaum zu weit aus dem Fenster, wenn ich jetzt einfach mal frech behaupte, das tun sie natürlich nicht. Spricht nicht gerade für einen kundenorientierten Anbieter.
Würde das 1&1 tun, dürfte sich der finanzielle Verlust aufgrund der höchstwahrscheinlich doch eher geringen Anzahl dieser Verträge in starken Grenzen halten. Der Vertrauens- und Loyalitätsgewinn bei den betroffenen Kunden dürfte aber gewaltig sein. Aber zu solchen ökonomischen Überlegungen scheinen viele Manager ja nicht in der Lage zu sein.