Benutzer BjWei schrieb:
Benutzer Muraun schrieb:
Aber selbst bei einem Taschendiebstahl wurde die z.B. in Berlin eingesetzt.
Was heißt denn hier "selbst"?!
Weil es laut Gesetz nur für schwere Kriminalität verwendet werden darf, aber nicht bei kleinen, wie z.B. Taschendiebstahl. Der Einsatz ist klar geregelt:
Der Vorratsdatenspeicher darf nur dann zugreifen, wenn es der Aufklärung oder Verhinderung schwerster und allerschwerster Straftaten dient, wenn es um die Gefahrenabwehr, zum Beispiel die Abwehr von terroristischen Anschlägen, oder um Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder der Länder geht.