Benutzer Wechseler schrieb:
Nur auf ihre Mieter können sie die Kabel-TV-Kosten nicht mehr umlegen.
Nicht mehr zwangsweise über die Niet-Nebenkosten, per separatem Vertrag aber schon, wenn der Mieter den TV-Anschluss weiterhin ausdrücklich haben will.
Ich gehe mal davon aus, dass nächstes Jahr Sperrvorrichtungen für TV-Dosen einen Boom erleben werden, denn viele ältere Gebäude haben noch Baum-Verkabelungen, bei denen man einzelne Wohnungen nicht zentral abklemmen kann, also bleibt nur das Abschließen bzw. Verplomben der Antennendose.