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Keiner der Anbieter sagt die Wahrheit


18.09.2023 17:34 - Gestartet von sangyong
Wenn die WEG den Vertrag kündigt und abschalten lässt. Gibt es erstmal für keinen ein Signal mehr.
Bei Sternstruktur könnte man noch einzelne Wohnungen gegen Bezahlung und einen Vertrag zum Einzelinkasso wieder anschließen. Der Aufwand ist immens und keiner hat Lust darauf. Die Kosten zahlt der Mieter. Wahrscheinlich wird für Anfahrt etc. ein Betrag erhoben.

Bei Baumstruktur ist es schon nicht mehr möglich. Also entweder lassen die Anbieter das Signal trotz Kündigung laufen oder man nimmt alle vom Netz. Nur wie sieht es dann bei Einzelinkasso aus.

Meine Erfahrung: Keiner weiß irgendwas. Alle drucksen irgendwie rum. Und auch die Vodafone wird mit ihrem Basis- Angebot gegen die Wand fahren.

Das Gesetz ist eine einzige Katastrophe. Fragt mal die Anbieter der NE4 die das Signal zukaufen und nun irgendwie ein Einzelinkasso zaubern müssen. Kaum möglich.
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[1] joegillis antwortet auf sangyong
18.09.2023 18:01
Benutzer sangyong schrieb:
Wenn die WEG den Vertrag kündigt und abschalten lässt. Gibt es erstmal für keinen ein Signal mehr.
Bei Sternstruktur könnte man noch einzelne Wohnungen gegen Bezahlung und einen Vertrag zum Einzelinkasso wieder anschließen. Der Aufwand ist immens und keiner hat Lust darauf. Die Kosten zahlt der Mieter. Wahrscheinlich wird für Anfahrt etc. ein Betrag erhoben.

Bei Baumstruktur ist es schon nicht mehr möglich. Also entweder lassen die Anbieter das Signal trotz Kündigung laufen oder man nimmt alle vom Netz. Nur wie sieht es dann bei Einzelinkasso aus.

Meine Erfahrung: Keiner weiß irgendwas. Alle drucksen irgendwie rum. Und auch die Vodafone wird mit ihrem Basis- Angebot gegen die Wand fahren.

Das Gesetz ist eine einzige Katastrophe. Fragt mal die Anbieter der NE4 die das Signal zukaufen und nun irgendwie ein Einzelinkasso zaubern müssen. Kaum möglich.

Meine Erfahrung: Geht auch in einer WEG. Wir haben auf der letzten Eigentümerversammlung den Sammelvertrag gekündigt und durch eine sogenannte "Versorgungsvereinbarung" ersetzt. Die Versorgungsvereinbarung kostet die WEG nix und der Kabelnetzbetreiber kümmert sich um die Wartung der NE-4 und darf mit den Bewohnern Einzelnutzerverträge abschließen.
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[1.1] sangyong antwortet auf joegillis
18.09.2023 18:04
Haben wir auch abgeschlossen. Wenn mehr als 50 Prozent abschließen kriegt man es für 9,99 Euro.

Dann habe ich beim NE4 Partner angefragt wie er das machen möchte. Antwort: Er weiß es noch nicht wirklich, wie er das überhaupt umsetzen will. Zwar konnte er es grob umreissen, doch so wirklich schlau bin ich nicht geworden. Es wird Kosten für die Anfahrt von An-und Abschaltungen geben etc.
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[1.1.1] joegillis antwortet auf sangyong
18.09.2023 18:17
Benutzer sangyong schrieb:
Haben wir auch abgeschlossen. Wenn mehr als 50 Prozent abschließen kriegt man es für 9,99 Euro.

Dann habe ich beim NE4 Partner angefragt wie er das machen möchte. Antwort: Er weiß es noch nicht wirklich, wie er das überhaupt umsetzen will. Zwar konnte er es grob umreissen, doch so wirklich schlau bin ich nicht geworden. Es wird Kosten für die Anfahrt von An-und Abschaltungen geben etc.

Aber auch dafür müsste es konkrete Regelungen in der Vereinbarung geben. Kosten für die Abschaltung glaube ich eher nicht, dass es die geben wird, aber Kosten für die Anschaltung, aber die wird dann wahrscheinlich derjenige tragen, der den Kabelanschluss haben möchte....
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[2] Wechseler antwortet auf sangyong
18.09.2023 18:29
Benutzer sangyong schrieb:
Wenn die WEG den Vertrag kündigt und abschalten lässt. Gibt es erstmal für keinen ein Signal mehr.

Wobei es dort gar keine Änderung gibt. Denn das Nebenkostenprivileg fällt für Mieter.

Sprich Wohnungseigentümer können für ihr selbstgenutztes Eigentum auch weiterhin soviele Verträge abschließen und kündigen, wie sie wollen. Einzeln und gemeinschaftlich. Nur auf ihre Mieter können sie die Kabel-TV-Kosten nicht mehr umlegen. Den Spaß zahlen Eigentümer künftig selbst.

Und das Innenverhältnis Eigentümer/Vermieter - WEG interessiert den Mieter einer Eigentumswohnung herzlich wenig.
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[2.1] rmax antwortet auf Wechseler
18.09.2023 19:02
Benutzer Wechseler schrieb:

Nur auf ihre Mieter können sie die Kabel-TV-Kosten nicht mehr umlegen.

Nicht mehr zwangsweise über die Niet-Nebenkosten, per separatem Vertrag aber schon, wenn der Mieter den TV-Anschluss weiterhin ausdrücklich haben will.

Ich gehe mal davon aus, dass nächstes Jahr Sperrvorrichtungen für TV-Dosen einen Boom erleben werden, denn viele ältere Gebäude haben noch Baum-Verkabelungen, bei denen man einzelne Wohnungen nicht zentral abklemmen kann, also bleibt nur das Abschließen bzw. Verplomben der Antennendose.