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Vorher überlegen hilft


22.09.2023 10:50 - Gestartet von Robby555
Wer eine unsichere Lebensplanung hat oder sich nicht sicher ist wo er in zwei Jahren wohnt, sollte auch im Festnetz grundsätzlich nur monatlich kündbare Verträge abschließen. Erspart einem unter Umständen viel Geld und Ärger. Es gibt genügend Anbieter die solche Verträge im Angebot haben.
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[1] Mögliche Lösung
hrgajek antwortet auf Robby555
22.09.2023 17:49
Hallo,
Benutzer Robby555 schrieb:
Wer eine unsichere Lebensplanung hat oder sich nicht sicher ist wo er in zwei Jahren wohnt, sollte auch im Festnetz grundsätzlich nur monatlich kündbare Verträge abschließen. Erspart einem unter Umständen viel Geld und Ärger. Es gibt genügend Anbieter die solche Verträge im Angebot haben.

Die Politik wollte eigentlich beim TKG-2021 das richtige: Generelle Begrenzung von Laufzeitverträgen auf 1 (einen) Monat. Damit wäre der ganze Zirkus vorbei gewesen.

Die Branche hat laut geheult.

Die Folgen von Ein-Monatsverträgen:

Handys für 1 Euro gäbe es entweder nicht mehr, oder es würde so durchgeführt, wie es o2 mit "o2 My Handy" anbietet: Das Handy wird auf Kredit gekauft und ist vom Mobilfunkvertrag total unabhängig - man kann das Handy oder den Nobel-Home-Router auch auf Kredit kaufen, egal, ob man bei Verkäufer / Vermittler / Netzbetreiber einen Mobilfunkvertrag oder Festnetzvertrag abgeschlossen hat.

Die Provisionsmodelle müssten komplett renoviert werden: Eine Abschlussprovision und regelmäßige Bonuszahlungen so lange der Kunde "lebt", sprich Kunde bleibt.

Mit moderner IT kein Problem die Datenschutzfragen (wenn der Kunde mehr telefoniert, surft, mehr dienste nutzt , gibt es dann mehr Provision, darf der Händler das wissen?) sollten auch lösbar sein.

Auch tarife, die x Monate soviel und y Monate soviel kosten oder Vertragsverlängerungen, die um 24 Monate "hinter" einen laufenden Vertrag gehängt wären, wären Geschichte gewesen.

Schade.

Gruß Henning Gajek (meine Meinung)
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[1.1] w64h885 antwortet auf hrgajek
23.09.2023 07:09
Benutzer hrgajek schrieb:
Die Politik wollte eigentlich beim TKG-2021 das richtige: Generelle Begrenzung von Laufzeitverträgen auf 1 (einen) Monat. Damit wäre der ganze Zirkus vorbei gewesen.

Wieso Zirkus? Wenn ich einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abschließe, zahle ich weniger. Das entspricht so ungefähr dem Mengenrabatt bei Abnahme einer größere Menge an Waren. Der Anbieter hat eine längere Planungssicherheit und vergütet mir dies zu einem Teil durch eine niedrigere Gebühr.

Wenn ich mich nicht länger in einem Vertrag binden will, so schließe ich Verträge ohne Laufzeit ab. Die sind monatlich kündbar. Natürlich sind sie etwas teurer.

Ich als Kunde kann also vollkommen frei wählen, was ich tue. Dafür braucht es keinen Politiker, der mir vorschreibt, was ich wählen kann und was nicht. Jeder Volljährige sollte in der Lage sein eine solche Entscheidung selbstständig zu treffen.
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[1.1.1] wwadepohl antwortet auf w64h885
25.09.2023 11:24
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer hrgajek schrieb:
Die Politik wollte eigentlich beim TKG-2021 das richtige: Generelle Begrenzung von Laufzeitverträgen auf 1 (einen) Monat. Damit wäre der ganze Zirkus vorbei gewesen.

Wieso Zirkus? Wenn ich einen Vertrag mit einer längeren Laufzeit abschließe, zahle ich weniger. Das entspricht so ungefähr dem Mengenrabatt bei Abnahme einer größere Menge an Waren. Der Anbieter hat eine längere Planungssicherheit und vergütet mir dies zu einem Teil durch eine niedrigere Gebühr.

Wenn ich mich nicht länger in einem Vertrag binden will, so schließe ich Verträge ohne Laufzeit ab. Die sind monatlich kündbar. Natürlich sind sie etwas teurer.

Ich als Kunde kann also vollkommen frei wählen, was ich tue. Dafür braucht es keinen Politiker, der mir vorschreibt, was ich wählen kann und was nicht. Jeder Volljährige sollte in der Lage sein eine solche Entscheidung selbstständig zu treffen.

Das geht natürlich auch anders. Für Kundentreue kann der Anbieter je nach Laufzeit entsprechende Rabatte einräumen. D.h. Die Ersparnis tritt bei m Kunden um so mehr in Erscheinung, je länger er Kunde bleibt. Auch Einmalaufwendungen (Anschluß) sollten grundsätzlich getrennt berechnet werden. Alles andere sind versteckte Kosten, die die Kunden i, d. R. benachteiligen.
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[1.1.1.1] w64h885 antwortet auf wwadepohl
25.09.2023 17:30
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das geht natürlich auch anders.

Da hast du natürlich vollkommen recht. Das geht anders. Aber es liegt am Unternehmen zu entscheiden, ob es Kunden bei bestimmten Voraussetzungen Rabatte einräumt und welche Voraussetzungen das sind. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er mit einem solchen Angebot zufrieden ist oder auch nicht und er deshalb lieber zu einem anderen Anbieter geht. Das ist nicht Aufgabe der Politik.