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ja, ja, aus Kulanz


09.11.2023 09:07 - Gestartet von trauts
Fehler eingestehen und tatsächlich Verantwortung übernehmen ist viel zu gefährlich. Also wird "aus Kulanz" erstattet, um sich ggf. vor Folgen zu drücken.

Was aber kann das für den Kunden für Nachteile haben? Möglicherweise beeinträchtigt das ein Sonderkündigungsrecht?

Wenn im hier vorliegenden Fall "aus Kulanz" der zu viel verlange Betrag zurück erstattet wird. dann sollte der Kunde unbedingt auch sehr sorgfältig prüfen, wann nun der aktuelle Vertragsbeginn war - nicht dass jetzt ein neuer 34,99 Euro-Vertrag abgeschlossen wurde, der erst ab heute läuft und der frühere 37,99-Euro-Vertrag in diesen überführt wurde. Denn dann verschiebt sich ggf. auch die Kündigungsfrist für einen 24-Monate-Vertrag plötzlich nach hinten.

Denn wenn rückwirkend zum Vertragsabschluss der Vertrag auf den günstigeren Preis korrigiert wurde, dann ist die Rückerstattung keineswegs "aus Kulanz", sondern schlicht weil man seinen vertraglichen Pflichten genügt.