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Endkunde....


13.11.2023 11:21 - Gestartet von namevergeben
Nunja - ich verstehe beide Seiten.
Der Endkunde will "schnell" was bestellen und uberfliegt die Mail und bestellt.

Der Anbieter klemmt seine rechtsverbindlichen Unterlagen an die Mail (die ein NICHT Jurist nicht immer so leicht verstehen kann).

Grundsätzlich galt mal: Ein Mann, ein Wort.
Evtl. Sollte man einführen, dass immer das "beste was geschrieben wurde" für den Kunden gilt. Dann braucht man hinterher nicht zanken.

Das wollen aber die Anbieter sicher nicht.