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Unfähiger Händler


22.11.2023 07:12 - Gestartet von w64h885
Das aufgrund des Rückzugs des Herstellers vom deutschen Markt die Situation komplex und schwierig ist, lässt sich ja nicht bestreiten. Ebenfalls ist es natürlich erfreulich, dass hier der Händler sich nicht auf die Beweislastumkehr nach zwölf Monaten beruft.

Aber es ist entweder kompletter Unfähigkeit oder komplett fehlendem Kundenservices zuzuschreiben, wenn das Handy des Kunden monatelang beim Händler liegt und dieser einfach auf stur schaltet. Der Kunde hätte hier durchaus Schadensersatzansprüche geltend machen können. So hätte er ja gezwungen sein können, sich ein Ersatz-Handy zu besorgen oder zu leihen. Die Kosten hätte der Händler dann tragen müssen. Das tat der Kunde nicht.

Und zum 2347. Mal zeigt sich hier, dass eine schwierige Situation durch einen angemessenen und funktionierenden Kundenservice hätte schnell bereinigt werden können. Da der Händler dazu ganz offenbar nicht in der Lage oder Willens ist, kam es zu den dargestellten Problemen.

Bleibt für mich die Frage, wie ich als potentieller Kunde Vertrauen zu einem Händler entwickeln soll, der bei Problemen so mit Kunden umgeht.