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Keine Fragen beantwortet


12.02.2024 10:15 - Gestartet von 56hde4mm
Wenn der Kunde hier innerhalb der Speicherfrist der EVN Daten sich an seinen Anbieter gewandt hatte, so hat dieser nicht nur technisch in der Lage zu sein, den gewünschten Nachweis zu liefern, er steht auch rechtlich dazu in der Pflicht.

Die Problematik wurde hier in keiner Weise gelöst. Kaufland hat sich quasi freigekauft durch eine Gutschrift. Das ist im Endergebnis für den Kunden sicherlich zufriedenstellend.

Das ändert aber nichts am grundlegenden Problem. Wieso konnte Kaufland beziehungsweise der Netzbetreiber innerhalb der Speicherfrist des EVN keinen Nachweis über den Verbleib des Geldes liefern? Und vielleicht sogar noch wichtiger, wie viele hunderte oder tausende oder sogar zehntausende von Kunden trifft dieses Problem noch? Was gedenkt also Kaufland beziehungsweise der Netzbetreiber zu tun, um zukünftig die rechtlichen und vertraglichen Anforderungen zu erfüllen?

Diese Fragen hätte ich mir von Teltarif an Kaufland sehr gewünscht. Vor allem hätte mich die Antwort auf diese Fragen sehr interessiert.
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[1] Kuch antwortet auf 56hde4mm
13.02.2024 14:05
Hallo,

tja, natürlich hätte uns (und den betroffenen Leser) all das auch interessiert. Aber leider hat es die Telekom offenbar nicht für nötig erachtet, auf unsere Anfrage zu diesem Fall zu reagieren. Das hatten wir im Text ja auch so erwähnt.

Alexander Kuch