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Um was geht es?


29.02.2024 22:44 - Gestartet von Horstmann
"Nach Auffassung der Verbraucherschützer beginnt die Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers".

Ist das auch streitig? Ich dachte, es ginge (nur) darum, dass die DG den Kunden darüber in der Vertragszusammenfassung nicht informiert.
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[1] Wechseler antwortet auf Horstmann
01.03.2024 08:25
Benutzer Horstmann schrieb:
"Nach Auffassung der Verbraucherschützer beginnt die Kündigungsfrist, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers".

Ist das auch streitig?

Anscheinend schon. Klar ist auf jeden Fall: Der Kündigungsverzicht im TKG geht nur maximal zwei Jahre.

Entweder die Laufzeit beginnt vor Fertigstellung zu laufen, dann endet sie spätestens zwei Jahre später. Oder sie beginnt noch nicht, dann kann der Kunde aber vor Beginn wieder zurücktreten.

Die DG hätte gerne, dass Kunden solange an sie festgenagelt sind, bis sie zwei Jahre lang Leistungen erbracht haben. Den Zeitpunkt der Leistung wählt die DG nach Belieben. Das ansich benachteiligt schon den Vertragspartner.
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[1.1] Wellenbrecher antwortet auf Wechseler
24.04.2024 23:21
Entweder die Laufzeit beginnt vor Fertigstellung zu laufen,
dann endet sie spätestens zwei Jahre später. Oder sie beginnt noch nicht, dann kann der Kunde aber vor Beginn wie Die DG hätte gerne, dass Kunden solange an sie festgenagelt sind, bis sie zwei Jahre lang Leistungen erbracht haben. Den Zeitpunkt der Leistung wählt die DG nach Belieben. Das ansich benachteiligt schon den Vertragspartner.

Wie soll denn privatwirtschaftlicher Glasfaserausbau funktionieren, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits bei Unterzeichnung des Vertrags beginnt? Illusorisch.

Jedes TK-Unternehmen brauchhalbwegs Planbarkeit. Sonst wird halt außer der Telekom keiner mehr für Verbraucher ausbauen.

Und es ist ganz normal, dass ein Ausbau 1-3 Jahre dauert.