Benutzer Thimen schrieb:
Brief an Provider schreiben.
Störung der Bundesnetzagentur melden.
So schwer ist es doch nicht.
Falsch. Der Brief geht an den kaufmännischen Kundenservice. Dort ist das Anliegen falsch angebracht.
Eine Störung ist beim technischen Kundenservice zu melden. Der ist täglich rund um die Uhr kostenfrei aus allen deutschen Netzen erreichbar. Wer keine Störung meldet, der hat auch keine Störung. Selbst wenn der Anschluss ein ganzes Jahr dauerhaft eine Störung hat und diese erst nach einem Jahr gemeldet wird hat man keinen Anspruch auf nur irgendwas was vor der Meldung war. Das ist eindeutig im Tkg geregelt.
Auch ein Anwalt kann nichts erreichen wenn keine Störungsmeldung beim technischen Kundenservice vorliegt. Schließlich Melder der sich auch nur schriftlich beim kaufmännischen Bereich und der antwortet dem Anwalt auch nur dass keine Störungsmeldung vorliegt und das nach Tkg eine Meldepflicht besteht und ohne eine Meldung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mandant soll sich beim technischen Kundenservice melden.
Und wenn ein Störung behoben ist, also die Zeitspanne zwischen Störungsmeldung (Störungstickeröffnung) und Entstörung kann eine Gutschrift angefordert werden.
Selbst wenn man zu faul zum anrufen ist kann man online Störungsticket aufmachen. Vodafone.de/Netz-Experten
Wenn an den kaufmännischen Kundenservice geschrieben wird braucht man sich nicht wundern wenn keine Reaktion auf ein nicht kaufmännisches, sondern technisches Anliegen kommt. Was soll denn bitte der kaufmännische Kundenservice machen wenn der Betroffene Kunde zu faul ist sich beim technischen Kundenservice zu melden?! Fliesenleger interessiert ich nicht wie der Bauer seine Äcker bestellt.