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Verbraucherschutz nur halbherzig


30.03.2024 20:33 - Gestartet von Klaus_W
Der Verbraucherschutz wurde hier leider nicht zu Ende gedacht. Zwar hat man ein Sonderkündigungsrecht, wenn die zugesagten Leistungen nicht erfüllt werden, aber was bringt es, wenn man am Standort sonst keine Alternativen hat?

Eine Preisminderung ist leider keine Lösung, denn es darf nicht vergessen werden, daß der Anbieter auch kündigen kann und dann wird die eigenmächtige Reduzierung der Grundgebühr schnell zum Bumerang.

Ferner hätte ich mir gewünscht, wenn der Verfasser des Artikels auf 2 Punkte eingegangen wäre, die in dem Zusammenhang immer stehen. Es heißt von der Bundesnetzagentur:

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:
1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

1. Warum muß ich denn überhaupt messen, wenn der Router sich grundsätzlich nur mit 50% oder weniger der zugesagten Normalgeschwindigkeit über Monate oder Jahre verbindet (z.B. DSL 100/40)? Ist dann nicht klar, daß 90% der Normalgeschwindigkeit nie erreicht werden kann? Wozu muß ich messen, wenn ich die Verbindungsgeschwindigkeit nachweisen kann?

2. Wer legt eigentlich die Normalgeschwindigkeit fest und wie weit nach unten darf diese beispielsweise bei einem DSL 100/40 gehen?
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[1] judschieh antwortet auf Klaus_W
31.03.2024 21:14
Benutzer Klaus_W schrieb:
Der Verbraucherschutz wurde hier leider nicht zu Ende gedacht.



Und nicht nur diese Bedenken. Ich z.B. habe einen Vodafone-Kabel-Vertrag mit 50/25MBit. Leider fällt die Rate fast allabendlich zur Prime-Time gen 0. Messprotokoll erstellt und ne Mail an den Provider geschickt. Bis auf den Automailer nach 4 Monaten keine Reaktion. Wie soll man mit so etwas umgehen, ohne gleich einen RA zu bemühen?
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[1.1] Thimen antwortet auf judschieh
31.03.2024 22:11
Brief an Provider schreiben.
Störung der Bundesnetzagentur melden.
So schwer ist es doch nicht.
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[1.1.1] Klaus_W antwortet auf Thimen
01.04.2024 19:02
Benutzer Thimen schrieb:
Brief an Provider schreiben.
Störung der Bundesnetzagentur melden.
So schwer ist es doch nicht.

Hier eine Sammlung zum Thema "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" bei der Werbung mit Internetgeschwindigkeiten. In dem Bereich wo ich wohne wird seit knapp 10 Jahren Werbung für 100/40 DSL gemacht. Dabei gibt es die Geschwindigkeit dort gar nicht, niemand von der Telekom, Vodafone oder 1&1, usw. interessiert sich dafür. Die Leitungen sind von der Telekom.

https://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/5-uwg-irrefuehrende-werbung/13-einzelfaelle/beispieleeinzelfaelle/uebertragungsgeschwindigkeit

Im Übrigen interessiert sich auch die Bundesnetzagentur dafür nicht, da hilft es auch nicht Briefe zu schreiben. Auch teltarif konnte nicht helfen.

Hier soll man messen, obwohl nicht einmal in den 10 Jahren die normale Geschwindigkeit bestanden hat.

Da ich in der Zeit für jeden Tag ein Fritz-Box-Protokoll habe, kann ich genau sagen, wie viel anliegt. Selbst wenn eingestanden wird, daß es die Geschwindigkeit dort gar nicht gibt, wird weiterhin damit geworben. In der Regel liegt maximal 60/20 an. Es waren auch mal 73/29 für wenige Wochen aber auch schon mal 30/11 über mehrere Monate. Bei den Nachbarn ist es ebenso. Der Verteiler liegt über 500 Meter entfernt und demnach werden wohl keine Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s erreichbar sein, wenn nicht ausgebaut wird.
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[1.1.1.1] Thimen antwortet auf Klaus_W
03.04.2024 11:22

einmal geändert am 03.04.2024 11:23
Im Übrigen interessiert sich auch die Bundesnetzagentur dafür nicht, da hilft es auch nicht Briefe zu schreiben. Auch
Naja, die Frage ist doch, was hier hilft. Falls die Leitung nicht so schnell ist, könnte man vielleicht einen Preisnachlass erhalten.


60/20 an. Es waren auch mal 73/29 für wenige Wochen aber auch
60/20 sind doch nicht schlecht.
schon mal 30/11 über mehrere Monate. Bei den Nachbarn ist es
Finde ich auch noch ok. Sofern der Preis stimmt. Leider gibt es so eine Leitung nur selten. Stattdessen gibt es ein umfangreiches Angebot an fantastischen Anschlüssen mit 100Mbit+ zu Mondpreisen.

Bei mir werden 250er DSL angeboten und es kommen auch nicht annähernd 250 Mbit an. Ich hatte es mir schalten lassen und dann den Auftrag widerrufen, da die Geschwinigkeit nicht erreicht wurde und die Leitung zudem instabiler wurde.
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[1.1.2] Rekatrednu antwortet auf Thimen
04.04.2024 02:49
Benutzer Thimen schrieb:
Brief an Provider schreiben.
Störung der Bundesnetzagentur melden.
So schwer ist es doch nicht.

Falsch. Der Brief geht an den kaufmännischen Kundenservice. Dort ist das Anliegen falsch angebracht.

Eine Störung ist beim technischen Kundenservice zu melden. Der ist täglich rund um die Uhr kostenfrei aus allen deutschen Netzen erreichbar. Wer keine Störung meldet, der hat auch keine Störung. Selbst wenn der Anschluss ein ganzes Jahr dauerhaft eine Störung hat und diese erst nach einem Jahr gemeldet wird hat man keinen Anspruch auf nur irgendwas was vor der Meldung war. Das ist eindeutig im Tkg geregelt.

Auch ein Anwalt kann nichts erreichen wenn keine Störungsmeldung beim technischen Kundenservice vorliegt. Schließlich Melder der sich auch nur schriftlich beim kaufmännischen Bereich und der antwortet dem Anwalt auch nur dass keine Störungsmeldung vorliegt und das nach Tkg eine Meldepflicht besteht und ohne eine Meldung keine Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mandant soll sich beim technischen Kundenservice melden.

Und wenn ein Störung behoben ist, also die Zeitspanne zwischen Störungsmeldung (Störungstickeröffnung) und Entstörung kann eine Gutschrift angefordert werden.

Selbst wenn man zu faul zum anrufen ist kann man online Störungsticket aufmachen. Vodafone.de/Netz-Experten

Wenn an den kaufmännischen Kundenservice geschrieben wird braucht man sich nicht wundern wenn keine Reaktion auf ein nicht kaufmännisches, sondern technisches Anliegen kommt. Was soll denn bitte der kaufmännische Kundenservice machen wenn der Betroffene Kunde zu faul ist sich beim technischen Kundenservice zu melden?! Fliesenleger interessiert ich nicht wie der Bauer seine Äcker bestellt.