Benutzer Wechseler schrieb:
Bei so Bamperlverträgen können auch einseitig die Bedingungen innerhalb der Vertragslaufzeit geändert werden, zum Beispiel Preise erhöht.
Allerdings wohl "nur" dann, wenn das als Teil einer Klausel im Vertrag so akzeptiert wurde, was aber regelmäßig der Fall sein dürfte, gilt bei Vertragsabschluss letzlich "friss oder stirb".
Dabei darf dann wiederum nur bei begründeten Mehrkosten seitens des Anbieters erhöht werden, führt gleichzeitig aber zu einem vorzeitigen Sonderkündigungsrecht.
Mir erscheint das alles nicht so richtig schlüssig. Wenn Verträge bindend sind, sollten mir als Kunde auch etwaige Mehrkosten des Anbieters innerhalb der festgelegten Mindestvertragslaufzeit gleichgültig sein können, da außerhalb des Interessensbereichs und vom Anbieter im Zweifel per ordentlicher Milchkalkulation abzufangen.
Das eingeräumte Recht, dann vorzeitig zu kündigen, zeigt, dass man es irgendwie allen in jeder Hinsicht "recht" machen wollte und dann so ein undurchsichtiger Kompromissquark dabei herauskommt.
Etwas was bei allen anderen Dauerschuldverhältnissen explizit zustimmungspflichtig ist (wie die Banken neulich erst auf die harte Tour lernen mussten)
Herrlich, ja. Die aber wiederum wohl keinen dieser "Kündigungsbuttons" anbieten müssen.
Das Telekommunikationsrecht ist insgesamt eine juristische Katastrophe, was vor allem an den völlig > inkompetenten Leuten liegt, die daran herumfummeln.
Man blickt in der Tat nur schwer durch und so habe ich mich hier einleitend ja zugegeben auch etwas vergallopiert gehabt, da diese depperte Bestätigung zumindest bei Kündigungen, die über automatisierte Tools laufen, tatsächlich vom Anbieter bestätigt werden müssen. Aber bitte nur da - irre.