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Wie großzügig.


20.12.2002 10:57 - Gestartet von teddy278
"Durch die Tarifänderungen haben die Kunden natürlich ein Recht, den Vertrag zu beenden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es noch eine Mindestvertragslaufzeit gibt, denn bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden hat dieser ein Sonderkündigungsrecht. Bei Bestandskunden gelten die Tarifänderungen erst ab dem 1. Februar 2003."

Sollte noch jemand bei 1&1 bleiben, nachdem sie nun schon das zweite Mal Verträge während der Laufzeit zu ihren Gunsten geändert haben, kann man den Spieß ja mal umdrehen. Einfach schreiben: "Hallo 1&1, ich werde ab April nur noch die Hälfte zahlen, räume Ihnen aber ein Sonderkündigungsrecht ein, auch wenn eigentlich noch eine Mindestvertragslaufzeit gilt."

Ich habe den Eindruck, 1&1 darf sich mittlerweile alles erlauben, ohne daß es die Kunden verprellt. Ich bin froh, daß ich schon nach dem ersten Vertragsbruch nicht mehr bei dem Laden war.


MfG
Christian