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Theorie & Praxis


17.07.2005 12:12 - Gestartet von GKr
In Branchen, die von ihrer Grundlage her schon sehr stark vom Internet beeinflußt werden wie z.B. unsere TK-Branche, ist eine klare Trennung zwischen privater und berufsbedingter Nutzung in der Praxis gar nicht möglich. Und deshalb ist auch eine vom Unternehmen vorgegebene Zugriffserlaubnis bzw. -beschränkung auf bestimmte Webseiten nicht durchführbar.

Für den Bedarfsfall wird die private Nutzung offiziell untersagt. Eine solche Klausel bedeutet ja nicht zwangsläufig, daß ein Übertreten dieser Regel auch sofort arbeitsrechtliche Konsequenzen hat. Kann sich aber für das Unternehmen im arbeitsrechtlichen Streitfall als recht nützlich erweisen und dann entsprechend vorgebracht werden.

Positive Folge, die man auch sehen sollte: Gerade durch die private Nutzungsmöglichkeit des Internets am Arbeitsplatz kann man mittlerweile zumindest in den Internet-bezogenen Branchen davon ausgehen, daß ein jeder dort die Handhabung beherrscht. Die Zeiten, in denen ein Unternehmen sich darauf einrichten mußte, eine/n neue/n MitarbeiterIn zunächst in die Bereiche Internet, PC, Word einzuarbeiten, sind vorbei.

GKr
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[1] itstrue antwortet auf GKr
18.07.2005 10:47
Benutzer GKr schrieb:
In Branchen, die von ihrer Grundlage her schon sehr stark vom Internet beeinflußt werden wie z.B. unsere TK-Branche, ist eine klare Trennung zwischen privater und berufsbedingter Nutzung in der Praxis gar nicht möglich. Und deshalb ist auch eine vom Unternehmen vorgegebene Zugriffserlaubnis bzw. -beschränkung auf bestimmte Webseiten nicht durchführbar.

STIMMT!!!
Dabei ist ein Punkt in unserer Juristerei noch zu wenig beachtet worden: Ohne ein formales Verbot der privaten Nutzung darf der Arbeitgeber keine inhaltliche Überwachung von Internet und Email vornehmen und damit kommt man mit Schutzmaßnahmen schon in arge Bedrängnis. Wer kennt nicht die IG Metall-Hartliner, die sogar einen Virenschutz im Mail verhindern, damit auch ja keine Überwachung erfolgen kann (lächerlich) und das jeder Virus unzensiert durchkommt.
Daher muß ein "formales" Verbot her und dann kann ein angebrachte Sicherung der IT-Infrastruktur erfolgen. Und ein Blockieren von Pornoseiten(URL-blocking) und doubleclick muß man dann schon akzeptieren ;-)
Jeder Arbeitgeber hat es mit dem internen Mai+Internet schwieriger als irgendwelche Freemailer, die nach Belieben nach AGBs ändern können.