Benutzer GKr schrieb:
In Branchen, die von ihrer Grundlage her schon sehr stark vom Internet beeinflußt werden wie z.B. unsere TK-Branche, ist eine klare Trennung zwischen privater und berufsbedingter Nutzung in der Praxis gar nicht möglich. Und deshalb ist auch eine vom Unternehmen vorgegebene Zugriffserlaubnis bzw. -beschränkung auf bestimmte Webseiten nicht durchführbar.
STIMMT!!!
Dabei ist ein Punkt in unserer Juristerei noch zu wenig beachtet worden: Ohne ein formales Verbot der privaten Nutzung darf der Arbeitgeber keine inhaltliche Überwachung von Internet und Email vornehmen und damit kommt man mit Schutzmaßnahmen schon in arge Bedrängnis. Wer kennt nicht die IG Metall-Hartliner, die sogar einen Virenschutz im Mail verhindern, damit auch ja keine Überwachung erfolgen kann (lächerlich) und das jeder Virus unzensiert durchkommt.
Daher muß ein "formales" Verbot her und dann kann ein angebrachte Sicherung der IT-Infrastruktur erfolgen. Und ein Blockieren von Pornoseiten(URL-blocking) und doubleclick muß man dann schon akzeptieren ;-)
Jeder Arbeitgeber hat es mit dem internen Mai+Internet schwieriger als irgendwelche Freemailer, die nach Belieben nach AGBs ändern können.