Benutzer Exportmann schrieb:
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine Antwort. Du scheinst Dich ja gut auszukennen!
Ich werde mal schauen wie es weiter geht. Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich angefordert. Ich halte Dich informiert.
Wir beschäftigen uns schon seit einiger Zeit in einem anderen Forum sehr intensiv mit dem Thema.
Ventelo vermarktet die 01011 nur zu dem Zweck, Verbraucher abzuzocken, die sich irren. Und nur diese Gespräche solltest du anfechten. Über andere Vorwahlen der Ventelo (die haben einige) geführte Gespräche solltest du bezahlen - wenn sie den marktüblichen Preisen entsprechen.
Du hast nicht sehr viel Zeit mit der Anfechtung wegen Irrtum. Max. 14 Tage nach Rechnungserhalt.
Ich würde denen ganz schnell folgendes schreiben:
Ich fechte die Verträge aus den Verbindungen über die Vorwahl 01011 wegen Irrtum nach §119 BGB fristgemäß an, die mit der Telekomrechnung Nr. xxxxx vom XX.YY.ZZZZ, Kundennummer yyyy berechnet werden. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Verbindungen ergibt sich aus den Einzelverbindungsnachweisen, die ich bereits angefordert habe.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Im Übrigen verweise ich auf den Ihnen bereits vorligendenden Schriftverkehr anderer "Kunden", die aufgrund eines Irrtums ein anfechtbares Rechtsgeschäft mit Ihnen eingegangen sind.
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Kurz und schmerzlos. Die wissen genau, worum es geht und versuchen sich mit ihren AGBs rauszureden.
Das kannst du getrost alles ignorieren. Auch Briefe und Drohungen diverser Inkassobuden, die mit Sicherheit folgen werden. Nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, der als solcher gekennzeichnet ist und vom Gericht kommt, musst du wieder reagieren und widersprechen.
Die werden dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf Zahlung verklagen.