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Ventelo 01011 dicke Rechnung -historie


20.11.2010 10:14 - Gestartet von Exportmann
Hallo allerseits,

Habe offensichtlich am Mitte August bis Mitte September hauefiger diese Vorwahl zum telefinieren in den Libanon verwendet. Eigenlich achte ich immer auf die Tarifansage. Kann es sein, dass die Tarifansage nicht gestimmt hat?

Meine Rechnung von Ventelo betraegt sage und schreibe 66,89 !

Wird irgendwo die Historie der Tarife festgehalten? Ich habe mich bisher immer auf die Teltarif infos verlassen.

Bitte um Hilfe.

George
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[1] Lerdon antwortet auf Exportmann
20.11.2010 14:43
Hallo,

auch ich habe heute eine Rechnung von Ventelo über ein angebliches Gespräch nach Luxembourg erhalten. Es soll 17 Minuten gedauert haben und mehr als 30,-- EUR kosten. Ist mir völlig unerklärlich. Ich wende mich mal per e-mail an Ventelo.

Viele Grüße

Albion

Benutzer Exportmann schrieb:
Hallo allerseits,

Habe offensichtlich am Mitte August bis Mitte September hauefiger diese Vorwahl zum telefinieren in den Libanon verwendet. Eigenlich achte ich immer auf die Tarifansage. Kann es sein, dass die Tarifansage nicht gestimmt hat?

Meine Rechnung von Ventelo betraegt sage und schreibe 66,89 !

Wird irgendwo die Historie der Tarife festgehalten? Ich habe mich bisher immer auf die Teltarif infos verlassen.

Bitte um Hilfe.

George
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[2] peter.pan antwortet auf Exportmann
22.11.2010 21:36
Benutzer Exportmann schrieb:

Habe offensichtlich am Mitte August bis Mitte September hauefiger diese Vorwahl zum telefinieren in den Libanon verwendet. Eigenlich achte ich immer auf die Tarifansage. Kann es sein, dass die Tarifansage nicht gestimmt hat?

Meine Rechnung von Ventelo betraegt sage und schreibe 66,89 !

Wird irgendwo die Historie der Tarife festgehalten? Ich habe mich bisher immer auf die Teltarif infos verlassen.

Hallo George,

falls dir die Gebühren für die Vorwahl 01011 berechnet werden, kann man leicht helfen.
Ventelo hat allerdings um die 10 Vorwahlen. Schau auf deine Rechnung, welche Vorwahl du gewählt hast.
Für die 01011 gibt es nur einen Einheitstarif von erst 1,79 EUR/Min., jetzt schon 1,99 EUR/Min., egal wohin du anrufst.
Die Nummer wird auch nirgendwo gelistet. Sie lebt nur (und nicht schlecht) von dem Irrtum der Leute. Es gibt auch keine Tarifansage.

Die Leute wollen die 010011 wählen, die immer wieder mal günstig ist und vergessen eine 0 zu wählen. Schon sitzen sie in der Kostenfalle der Ventelo.

Dagegen kann man sich wehren - ganz einfach.

Telkom ohne Beträge Ventelo zahlen oder abbuchen lassen. dazu bei der Telekom anrufen. Kostenlose Nummer steht auf der Rechnung. Und einen Einzelverbindungsnachweis anfordern, falls du den nicht hast.
Ventelo einen Einschreibebrief schreiben und die Rechnung nach § 119 BGB wegen Irrtum anfechten. Du musst auch keinen schadenersatz zahlen - steht auch im BGB.

Mehr Infos in einem anderem Forum oder über eine persönliche Nachricht an mich

Gruß
Peter
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[2.1] Exportmann antwortet auf peter.pan
22.11.2010 23:06
Hallo Peter,

vielen Dank für Deine Antwort. Du scheinst Dich ja gut auszukennen!

Ich werde mal schauen wie es weiter geht. Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich angefordert. Ich halte Dich informiert.

Viele Grüße

Georges
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[2.1.1] peter.pan antwortet auf Exportmann
23.11.2010 12:56
Benutzer Exportmann schrieb:
Hallo Peter,

vielen Dank für Deine Antwort. Du scheinst Dich ja gut auszukennen!

Ich werde mal schauen wie es weiter geht. Einen Einzelverbindungsnachweis habe ich angefordert. Ich halte Dich informiert.

Wir beschäftigen uns schon seit einiger Zeit in einem anderen Forum sehr intensiv mit dem Thema.
Ventelo vermarktet die 01011 nur zu dem Zweck, Verbraucher abzuzocken, die sich irren. Und nur diese Gespräche solltest du anfechten. Über andere Vorwahlen der Ventelo (die haben einige) geführte Gespräche solltest du bezahlen - wenn sie den marktüblichen Preisen entsprechen.

Du hast nicht sehr viel Zeit mit der Anfechtung wegen Irrtum. Max. 14 Tage nach Rechnungserhalt.

Ich würde denen ganz schnell folgendes schreiben:

Ich fechte die Verträge aus den Verbindungen über die Vorwahl 01011 wegen Irrtum nach §119 BGB fristgemäß an, die mit der Telekomrechnung Nr. xxxxx vom XX.YY.ZZZZ, Kundennummer yyyy berechnet werden. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Verbindungen ergibt sich aus den Einzelverbindungsnachweisen, die ich bereits angefordert habe.
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
Im Übrigen verweise ich auf den Ihnen bereits vorligendenden Schriftverkehr anderer "Kunden", die aufgrund eines Irrtums ein anfechtbares Rechtsgeschäft mit Ihnen eingegangen sind.
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Kurz und schmerzlos. Die wissen genau, worum es geht und versuchen sich mit ihren AGBs rauszureden.
Das kannst du getrost alles ignorieren. Auch Briefe und Drohungen diverser Inkassobuden, die mit Sicherheit folgen werden. Nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, der als solcher gekennzeichnet ist und vom Gericht kommt, musst du wieder reagieren und widersprechen.
Die werden dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf Zahlung verklagen.