Benutzer EmS schrieb:
Danke fürs Mutmachen! Ich weiß genau, welchen Tarif 010011 an dem besagten Tag hatte, weil ich es mir herausgeschrieben hatte und den Zettel aufgehoben habe.
Ich werde in den nächsten Tagen das Schreiben an Ventelo schicken. In den Foren habe ich gelesen, was dann zunächst auf mich zukommen wird, was mir kein Kopfzerbrechen macht, da ich beruflich tagtäglich damit zu tun habe. Aber ich vermisse Rückmeldungen, dass es auch schon jemandem gelungen ist eine Forderung tatsächlich als unberechtigt zurückzuweisen.
mfg
Eva
Hallo Eva.
Besser als dein Zettel wäre ein Screenshot der Tarife von 010011. Z.B. vom Telefonsparbuch. Ich will dich nicht entmutigen, aber falls es wider Erwarten doch zu einem Prozeß kommen sollte, hat der mehr Beweiskraft als deine handschriftliche Aufzeichnung.
Und allzu viel Zeit solltest du dir auch nicht lassen. 14 Tage nach Rechnungserhalt sind das Maximum
Die Thematik und der Ansatzpunkt §119 BGB sind relativ frisch, weshalb es da noch keine Erfahrungen gibt, ob es Ventelo tatsächlich wagt zu klagen.
Bisher waren es erst Verweise auf ihre AGB, jetzt kommen sie mit Formularen zur Anforderung eines Einzelverbindungsnachweis.
Alles im Falle eines Irrtums vor Gericht irrelevant.
Sie spekulieren auf ein anderes Phänomen:
Die meisten Leute zahlen, wenn lange genug gemahnt oder gedroht wird. Wurde gerade erst wieder in einem Fernsehbericht verffentlicht.
Wer hartnäckig ist, muss (meist) nicht zahlen. Die Rechnung zahlen nur die Dummen. Davon gibt es leider mehr als genug.
Gruß
Peter