Benutzer ron's enemy schrieb:
Interessant wäre es, was rauskommt, wenn mal einer der Telekom-Konkurrenten ein Entgeltregulierungsverfahren bezüglich dieser Terminierungsentgelte bei der Regulierungsbehörde in die Wege leitet. Denn es widerspricht eigentlich dem TKG, wenn die Großhandelsleistung (hier z.B.
Terminierung Festnetz->Mobilfunk) deutlich teurer angeboten wird als die Leistung gegenüber dem Endkunden (hier z.B.
Gespräche Mobilfunk -> Festnetz, die am Wochenende fast überall für 15 Pfennig/Minute zu haben sind).
Kai
Gegen welchen § des TKG verstößt das denn?
Gegen §24, Absatz (2) Punkt 3 des TKG zum Beispiel. Der betrifft zwar normalerweise nur "marktbeherrschende" Unternehmen, die ihre Entgelte genehmigen lassen müssen. Doch über §37 und §39 kann man auch für beliebige andere Zusammenschaltungen eine Festsetzung von Interconnect-Preisen erzwingen, die dann nach denselben Maßstäben wie bei regulierten Entgelten (!) erfolgt.
Bestehende Telefonunternehmen mit bestehenden Interconnect-Verträgen können diesen Weg aber nicht gehen (siehe §37). Also muss man zur Ausnutzung dieses Tricks mindestens eine neue Telefonfirma gründen, was bis vor kurzem alleine aufgrund der Lizenzkosten etliche Millionen Mark kostete.
Bezüglich des Gesetzes, siehe http://www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html
Kai