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14 Tagesfrist bei Internetvertrag mit 1und1


01.11.2007 22:42 - Gestartet von salbring
Hallo,
Meine Mutter hat Anfang September im Internet einen Vertrag für ein DSL Komplettpaket bei 1und1 abgeschlossen. Der Grund: Sie hat einen T-ISDN Anschluss hat, den Sie nicht mehr benötigt, will aber ihre Nummer behalten und keine neue Anschlussgebühr zahlen.

1und1 hat ihr nach Vertragsabschluss mitgeteilt, dass für ihr Gebiet eine Leitungsübername von der DTAG bis auf weiteres nicht möglich ist. Sie müsse daher ihren Festnetzanschluss von der DTAG behalten. 1und1 würde aber die Grundgebühr eines T-Net Anschlusses übernehmen. Durch T-ISDN Anschluss wird das aber teurer als vorher. Sie ist also vom Vertrag innerhalb der 14 Tagesfrist zurück getreten. 1und1 verweigert die Stornierung weil Sie auf der Internetseite als Wunschtermin "sobald wie möglich" angegeben hat und die AGB`s somit dieses ausschließe. Ist das Rechtmäßig, oder besteht trotzdem ein Rücktrittsrecht?
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[1] La Tzel antwortet auf salbring
01.11.2007 22:54
Keine Rechtsberatung, aber ein Hinweis ohne Gewähr:
Wenn deine Mutter nicht zugestimmt hat, den ISDN-Anschluss zu behalten, ist der Vertrag nicht, wie gewünscht ausgeführt und damit (bei Nichtnutzung von 1&1-Leistungen) unwirksam.
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[1.1] CGa antwortet auf La Tzel
01.11.2007 23:44
Benutzer La Tzel schrieb:
Keine Rechtsberatung, aber ein Hinweis ohne Gewähr: Wenn deine Mutter nicht zugestimmt hat, den ISDN-Anschluss zu behalten, ist der Vertrag nicht, wie gewünscht ausgeführt und damit (bei Nichtnutzung von 1&1-Leistungen) unwirksam.

Wo bleibt SPL, der hätte einen Rechtslink parat;-)

Aber keine AGB sollte das Fern-Absatz-Gesetz aushebeln können. Aber von 1&1 ist man ja nix anderes gewohnt!

cu ChrisX
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[2] dandy85 antwortet auf salbring
02.11.2007 00:41
Kauf dir die akzuelle ct. Genau diese Rechtlage erklärt ein Anwalt dort.