Benutzer La Tzel schrieb:
Keine Rechtsberatung, aber ein Hinweis ohne Gewähr: Wenn deine Mutter nicht zugestimmt hat, den ISDN-Anschluss zu behalten, ist der Vertrag nicht, wie gewünscht ausgeführt und damit (bei Nichtnutzung von 1&1-Leistungen) unwirksam.
Wo bleibt SPL, der hätte einen Rechtslink parat;-)
Aber keine AGB sollte das Fern-Absatz-Gesetz aushebeln können. Aber von 1&1 ist man ja nix anderes gewohnt!
cu ChrisX