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Bitte um Rat - MyPhone-Vertrag von 16-jähriger Tochter unterzeichnet!!


24.09.2006 21:40 - Gestartet von bkytransl
Am Samstag kam während unserer Abwesenheit ein Vertreter von MyPhone, und tatsächlich hat der doch von unserer 16-jährigen Tochter eine Unterschrift unter einen Preselection-Vertrag entgegengenommen. Da ist sogar noch ein Kreuz bei der Frage zu setzen, dass man befugt wäre, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und das ist sie auf jeden Fall nicht. Unterschrieben hat sie zwar nur mit unserem Familiennamen, aber sowas müsste doch kündbar sein, oder? Unfassbar, wie skrupellos manche Leute sind. Kann man so einen Vertreter nicht verklagen? Normalerweise hätte der doch mindestens den Pass von ihr verlangen müssen.

Nun kommt aber das richtige Problem: Den Vertrag finde ich seit heute um nichts in der Welt mehr.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Wenn ich beim Anruf gleich sage, dass ich den Vertrag nicht mehr finde, dann können die ja machen was sie wollen.

Noch eine Frage: Ist MyPhone eigentlich gleichzeitig auch das berüchtigte Starcom? Die beiden Firmen haben nämlich die gleiche Adresse!
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[1] Vesko antwortet auf bkytransl
25.09.2006 00:18
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, der Vertragsabschluß erfüllt den Tatbestand eines Haustürgeschäftes.
Und diese dürfen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf10335.html

Also, nicht warten, sondern gleich die Widerrufserklärung an MyPhone abschicken (solange Ihr Euch sicher seid, daß es MyPhone war).

Und nicht vergessen - nächste Woche kein Taschengeld für die Tochter ;)



Am Samstag kam während unserer Abwesenheit ein Vertreter von MyPhone, und tatsächlich hat der doch von unserer 16-jährigen Tochter eine Unterschrift unter einen Preselection-Vertrag entgegengenommen. Da ist sogar noch ein Kreuz bei der Frage zu setzen, dass man befugt wäre, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und das ist sie auf jeden Fall nicht. Unterschrieben hat sie zwar nur mit unserem Familiennamen, aber sowas müsste doch kündbar sein, oder? Unfassbar, wie skrupellos manche Leute sind. Kann man so einen Vertreter nicht verklagen? Normalerweise hätte der doch mindestens den Pass von ihr verlangen müssen.

Nun kommt aber das richtige Problem: Den Vertrag finde ich seit heute um nichts in der Welt mehr.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Wenn ich beim Anruf gleich sage, dass ich den Vertrag nicht mehr finde, dann können die ja machen was sie wollen.

Noch eine Frage: Ist MyPhone eigentlich gleichzeitig auch das berüchtigte Starcom? Die beiden Firmen haben nämlich die
gleiche Adresse!
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[1.1] bkytransl antwortet auf Vesko
25.09.2006 08:45
Danke für den Tipp! Zum Glück hat sich der Vertrag heute früh doch wieder gefunden. Es war MyPhone, und wir haben auch gleich angerufen. Die haben gesagt, schriftlich per Email wollen die das. Habe ich dann gemacht. Mal sehen wie schnell die die schriftliche Kündigungsbestätigung kommen lassen.

Mal ein paar Stilblüten von dem Vertrag:

- falsche Anschlussart ausgefüllt, analog, aber wir haben ISDN.
- beim Unterschriftsfeld steht zwei mal mein Vor- und Nachname, und darunter hat meine Tochter einfach nur mit unserem Nachnamen unterschrieben.
- das Feld Vertriebs-ID hat der Mitarbeiter nicht ausgefüllt.
- ich bin mir sicher, dass er ihr auch nicht gesagt hat, dass man für die 0 Cent am Wochenende + Feiertag 7,95 Euro pro Monat zahlen muss, das steht nämlich kleinstgedruckt mit einer Ziffer 2) neben dem Tarif.

Ob man so einen nicht verklagen sollte, damit der das nicht beim nächsten Mal wieder so macht, oder ob das gar gängige Praxis bei MyPhone ist?

Benutzer Vesko schrieb:
Ich bin kein Jurist, aber ich denke, der Vertragsabschluß erfüllt den Tatbestand eines Haustürgeschäftes. Und diese dürfen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf10335.html

Also, nicht warten, sondern gleich die Widerrufserklärung an MyPhone abschicken (solange Ihr Euch sicher seid, daß es MyPhone war).

Und nicht vergessen - nächste Woche kein Taschengeld für die Tochter ;)



Am Samstag kam während unserer Abwesenheit ein Vertreter von MyPhone, und tatsächlich hat der doch von unserer 16-jährigen Tochter eine Unterschrift unter einen Preselection-Vertrag entgegengenommen. Da ist sogar noch ein Kreuz bei der Frage zu setzen, dass man befugt wäre, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und das ist sie auf jeden Fall nicht. Unterschrieben hat sie zwar nur mit unserem Familiennamen, aber sowas müsste doch kündbar sein, oder? Unfassbar, wie skrupellos manche Leute sind. Kann man so einen Vertreter nicht verklagen?
Normalerweise hätte der doch mindestens den Pass von ihr verlangen müssen.

Nun kommt aber das richtige Problem: Den Vertrag finde ich seit
heute um nichts in der Welt mehr.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Wenn ich beim Anruf gleich sage, dass ich den Vertrag nicht mehr finde, dann können die ja
machen was sie wollen.

Noch eine Frage: Ist MyPhone eigentlich gleichzeitig auch das berüchtigte Starcom? Die beiden Firmen haben nämlich die
gleiche Adresse!
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[1.1.1] Vesko antwortet auf bkytransl
25.09.2006 08:49
Mail ist gut, aber im Falle eines Rechtsstreites kein Beweismittel.
Eine Widerrufserklärung auf dem postalischen Wege (Einsenden mit Rückschein) ist da etwas sicherer.
Falscheinträge im Vertrag hin oder her...
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[2] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf bkytransl
25.09.2006 08:56

2x geändert, zuletzt am 25.09.2006 09:04
Benutzer bkytransl schrieb:
Am Samstag kam während unserer Abwesenheit ein Vertreter von MyPhone, und tatsächlich hat der doch von unserer 16-jährigen Tochter eine Unterschrift unter einen Preselection-Vertrag entgegengenommen. Da ist sogar noch ein Kreuz bei der Frage zu setzen, dass man befugt wäre, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und das ist sie auf jeden Fall nicht. Unterschrieben hat sie zwar nur mit unserem Familiennamen, aber sowas müsste doch kündbar sein

Das ist nicht kündbar, weil ihr als Eltern noch nicht zugestimmt habt!

Deine Tochter ist doch erst 16 Jahre, da brauchste den Vertrag schriftlich ,nur, nicht Zustimmen!

Letzten Samstag wurde sowas ähnliches beim ct-magazin im hr Fernsehen Behandelt, guck mal wann das wiederholt wird!


Nachtrag:

ct-magazin

MDR Fernsehen

13:00 Uhr

Dienstag 26.06.06



, oder? Unfassbar, wie skrupellos
manche Leute sind. Kann man so einen Vertreter nicht verklagen? Normalerweise hätte der doch mindestens den Pass von ihr verlangen müssen.

Nun kommt aber das richtige Problem: Den Vertrag finde ich seit heute um nichts in der Welt mehr.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Wenn ich beim Anruf gleich sage, dass ich den Vertrag nicht mehr finde, dann können die ja machen was sie wollen.

Noch eine Frage: Ist MyPhone eigentlich gleichzeitig auch das berüchtigte Starcom? Die beiden Firmen haben nämlich die
gleiche Adresse!