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Fernmeldegeheimnis und Inkassobüros


25.08.2004 21:47 - Gestartet von tcsmoers
TKG in der Fassung vom 25.06.04

§ 88 Fernmeldegeheimnis

Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre
näheren Umstände, isbesonders die Tatsache, ob jemand ann einem
Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.
...............­..........­..........­...............


Meines Erachtens ist dies ein klares Verbot Inkassobüros einzuschalten, wenn
es sich um Telekommunikation­sdienstleistungen handelt !

peso