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Riesen Ärger mit Telekom


15.12.2004 11:33 - Gestartet von kiss
Meine Vorgeschichte:

Seit über einem Jahr telefoniere ich regelmäßig mit diversen CallbyCall Anbietern nach Moskau bzw. in die Ukraine. Die Angebote dieser Anbieter sind wesentlich günstiger wie die der Telekom, wo ich auch Kunde bin. Bis September dieses Jahres funktionierte die Abrechnung tadellos. Alle Gespräche wurden, wie ich gewählt habe ( 01015, 01040) über den jeweilig gewählten Anbieter abgewickelt und die Telefonrechnungen stimmten auch.

Im September habe ich eine Telefonrechnung über 400 € erhalten. Nach genauerer Prüfung habe ich festgestellt, daß ca. 95% der Auslandsgespräche über dieTelekom abgerechnet wurden, was auch auf
meinen Einzelverbindungsnachweisen zu belegen ist.

Daraufhin habe ich eine schriftliche Reklamation bei der zuständigen Telekom-Dienststelle ( Heilbronn) eingereicht und die Telefonrechnung (Grundgebühr, Ortsgespräche, Internet) ohne den Anteil dieser Auslandsgespräche überwiesen ( Habe die Abbuchung von Telekom storniert).Ich hatte die Telekom gebeten einen Einzelverbindungsnachweis mit den komplett gewählten Nummern, inklusive CallbyCall Vorwahlen auszuhändigen, in dem ersichtlich wäre, daß ich die Telekom nicht beauftragt habe,
die Verbindung ins Ausland herzustellen.

Auf meine Reklamation hin habe ich von der Telekom nur einen Standard-Brief erhalten, in dem sie erklärt haben, das sie meinen Anschluß geprüft haben, jedoch keinen Fehler feststellen konnten. Meine Bitte bezüglich der detaillierten Einzelverbingsnachweise wurde ignoriert.

Daraufhin, habe ich erneut versucht einen detaillierten Gesprächsnachweis anzufordern, was leider bisher ohne Erfolg blieb.

Zwischenzeitlich habe ich die Telefonrechnung für den Monat Oktober erhalten. Wieder wurden fast alle Auslandsgespräche über die Telekom abgerechnet. ( Die Rechnung war wieder über 400 €).Diese Rechnung wurde nicht abgebucht, statt dessen erhielt ich eine Rechnung mit Mahnung.
Unverzüglich habe ich die Rechnung überwiesen, wieder ohne die Auslandsgespräche und teilte der Telekom erneut mit, daß ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin und auf die angeforderten Einzelverbindungsnachweise bestehe.

Während ich die Nummer gewählt hatte ( z.B. 01015-007...), habe ich nie einen Hinweiß erhalten, daß der gewählte CallbyCall Anbieter überlastet wäre oder eine Störung vorliegt. Hätte ich einen Hinweiß erhalten, das das Gespräch bei Störung des CallbyCall Anbieters über die Telekom läuft, so hätte ich dieses Gespräch sofort abgebrochen.

Auf meinen dritten Beschwerdebrief hat die Telekom folgendermaßen reagiert: “Eine weitere Prüfung, würde keine neuen Erkenntnisse bringen, bitte sehen Sie deshalb von weiteren Anfragen ab”. Anstatt auf mein Problem einzugehen, hat mir die Telekom kurz darauf mein Internet-Account gesperrt, was ich nach
zahlreichen Telefonaten festgestellt hatte ( T-Com, Telekom-Störungstelle)

Zwischendurch hatte ich nun die Telefonrechnung für November erhalten und stellte etwas erstaunliches fest. Alle Auslandsgespräche wurden ordnungsgemäß über den gewählten CallbyCall Anbieter geführt
(In der Regel benutze ich 2 oder 3 Anbieter. Die Novemberabrechnung entspricht nun wieder meinen durchschnittlichen Rechnungen von ca. 120-140 €. Diese Rechnung habe ich auch sofort bezahlt.

Nun weiß ich leider nicht wie ich zu meinem Recht komme und beweise, daß es sich um eine Störung bei der Telekom handeln muß.Zwischendurch ist mein kompletter Anschluß Tod...

Einen Brief an Telekom mit dem Verweis auf die Kundenschutzverordnung hat nichts gebracht. Wer hat einen Rat ?
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[1] ruebe antwortet auf kiss
20.12.2004 15:40
Hast Du zufällig ein neues Schnurlostelefon von der Telekom?
So eines, das zwar sehr billig war, aber insgeheim alle Gespräche per 01033 über die Telekom routet?
Dann hast Du schlechte Karten, es sei denn, Du kannst nachweisen, beim Kauf von der Telekom arglistig getäuscht worden sein!
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[1.1] conecty antwortet auf ruebe
20.12.2004 19:39
An das habe ich auch gerade gedacht ;o))
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[2] alexanders antwortet auf kiss
20.12.2004 21:04
Bei solchen sachen leider erstmal zahlen damit nichts schief geht mit der Internetleitung oder Telefonleitung. Danach Einspruch erheben,
wenn nichts hilft Anwalt einschalten. Aber das kostet leider Geld aber Du bekommst dann zumindest dein Recht was ja auch eine befriedigung ist....
Aber Telekom muß auch nachweisen über wenn die Anrufe getätigt wurden. Insgesamt hat die Telekom den längeren Hebel und Du bist der kleine Mann....das sit leider so !
Gruesse
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[3] alexanders antwortet auf kiss
20.12.2004 21:04
Benutzer kiss schrieb:
Meine Vorgeschichte:

Seit über einem Jahr telefoniere ich regelmäßig mit diversen CallbyCall Anbietern nach Moskau bzw. in die Ukraine. Die Angebote dieser Anbieter sind wesentlich günstiger wie die der Telekom, wo ich auch Kunde bin. Bis September dieses Jahres funktionierte die Abrechnung tadellos. Alle Gespräche wurden, wie ich gewählt habe ( 01015, 01040) über den jeweilig gewählten Anbieter abgewickelt und die Telefonrechnungen stimmten auch.

Im September habe ich eine Telefonrechnung über 400 € erhalten. Nach genauerer Prüfung habe ich festgestellt, daß ca. 95% der Auslandsgespräche über dieTelekom abgerechnet wurden, was auch auf
meinen Einzelverbindungsnachweisen zu belegen ist.

Daraufhin habe ich eine schriftliche Reklamation bei der zuständigen Telekom-Dienststelle ( Heilbronn) eingereicht und die Telefonrechnung (Grundgebühr, Ortsgespräche, Internet) ohne den Anteil dieser Auslandsgespräche überwiesen ( Habe die Abbuchung von Telekom storniert).Ich hatte die Telekom gebeten einen Einzelverbindungsnachweis mit den komplett gewählten Nummern, inklusive CallbyCall Vorwahlen auszuhändigen, in dem ersichtlich wäre, daß ich die Telekom nicht beauftragt habe, die Verbindung ins Ausland herzustellen.

Auf meine Reklamation hin habe ich von der Telekom nur einen Standard-Brief erhalten, in dem sie erklärt haben, das sie meinen Anschluß geprüft haben, jedoch keinen Fehler feststellen konnten. Meine Bitte bezüglich der detaillierten Einzelverbingsnachweise wurde ignoriert.

Daraufhin, habe ich erneut versucht einen detaillierten Gesprächsnachweis anzufordern, was leider bisher ohne Erfolg blieb.

Zwischenzeitlich habe ich die Telefonrechnung für den Monat Oktober erhalten. Wieder wurden fast alle Auslandsgespräche über die Telekom abgerechnet. ( Die Rechnung war wieder über 400 €).Diese Rechnung wurde nicht abgebucht, statt dessen erhielt ich eine Rechnung mit Mahnung.
Unverzüglich habe ich die Rechnung überwiesen, wieder ohne die Auslandsgespräche und teilte der Telekom erneut mit, daß ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin und auf die angeforderten Einzelverbindungsnachweise bestehe.

Während ich die Nummer gewählt hatte ( z.B. 01015-007...), habe ich nie einen Hinweiß erhalten, daß der gewählte CallbyCall Anbieter überlastet wäre oder eine Störung vorliegt. Hätte ich einen Hinweiß erhalten, das das Gespräch bei Störung des CallbyCall Anbieters über die Telekom läuft, so hätte ich dieses Gespräch sofort abgebrochen.

Auf meinen dritten Beschwerdebrief hat die Telekom folgendermaßen reagiert: “Eine weitere Prüfung, würde keine neuen Erkenntnisse bringen, bitte sehen Sie deshalb von weiteren Anfragen ab”. Anstatt auf mein Problem einzugehen, hat mir die Telekom kurz darauf mein Internet-Account gesperrt, was ich nach zahlreichen Telefonaten festgestellt hatte ( T-Com, Telekom-Störungstelle)

Zwischendurch hatte ich nun die Telefonrechnung für November erhalten und stellte etwas erstaunliches fest. Alle Auslandsgespräche wurden ordnungsgemäß über den gewählten CallbyCall Anbieter geführt (In der Regel benutze ich 2 oder 3 Anbieter. Die Novemberabrechnung entspricht nun wieder meinen durchschnittlichen Rechnungen von ca. 120-140 €. Diese Rechnung habe ich auch sofort bezahlt.

Nun weiß ich leider nicht wie ich zu meinem Recht komme und beweise, daß es sich um eine Störung bei der Telekom handeln muß.Zwischendurch ist mein kompletter Anschluß Tod...

Einen Brief an Telekom mit dem Verweis auf die Kundenschutzverordnung hat nichts gebracht. Wer hat einen Rat


Bei solchen Sachen leider erstmal zahlen damit nichts schief geht mit der Internetleitung oder Telefonleitung. Danach Einspruch erheben,
wenn nichts hilft Anwalt einschalten. Aber das kostet leider Geld aber Du bekommst dann zumindest dein Recht was ja auch eine befriedigung ist....
Aber Telekom muß auch nachweisen über wenn die Anrufe getätigt wurden. Insgesamt hat die Telekom den längeren Hebel und Du bist der kleine Mann....das sit leider so !
Gruesse
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[4] Doppeldealer antwortet auf kiss
12.01.2005 02:18
Ich weiß, das in letzter Zeit mehrere Anbieter Probleme hatten und die Gespräche im "Telekom-Tarif" abgerechnet wurden.

Zahl erst mal die Rechnung, die Telekom nimmt für Privatanbieter keine Störungen auf. Wenn du gesperrt/gekündigt wirst wird es nur noch teurer.

Frag am besten bei den 010 Anbietern nach, ob dort eine Störung war, die können eine Störung aufnehmen.
Der Nachteil ist leider, das bei einigen so was im Sande verläuft. Es kommt auf den Kundenservise des Anbieters an. Meistens ist er bei Privatanbietern sehr mies.




Eine Einzelübersicht kann man nur mit den Auftragsvormblatt beantragen. Die Telekom braucht einen Nachweiß, das ALLE Anschlussbenutzer informiert wurden, das ihre Gespäche nun zugeschickt werden. Würden sie nicht so handeln könnte man sie wegen eingriff in die Intimsfähr verklagen. Den Vordruck kannst du hier runterladen. http://www.t-com.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/PK/de_DE/-/EUR/PK_DisplayProductInformation-Keyword;sid=oC_uwGGqognDMCBO2gLkWECsmBhy77OUzXs_mX3JgkPemg==?ProductRef=1006001000102%40PK&KeywordPath=Katalog%2fFestnetz&Bestellbutton=