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Portierungsfristen


07.01.2010 11:03 - Gestartet von Jameln1A
Habe meinen Festnetz-und DSL-Vertrag bei der Telekom fristgerecht gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Nachdem sich der Providerwechsel etwas verzögerte, wurde die Portierung der Rufnummern nicht 4 Wochen sondern erst 11 Tage vorher bei der Telekom angemeldet. Daraufhin hat die Telekom (den gekündigten Vertrag ) um 12 Monate verlängert (uzu den überhöhten Konditionen) Habe 3 Monate Verlängerung angeboten, doch auch dies e wurden nicht akzeptiert. Weiß jemand Rat?
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[1] namorico antwortet auf Jameln1A
07.01.2010 11:23
Ein Telekom-Telefonanschluss darf gar nicht gekündigt werden, wenn man die Rufnummer mitnehmen möchte. Die Kündigung übernimmt ausschließlich der neue Anbieter.
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[2] LOWI antwortet auf Jameln1A
10.01.2010 02:16
Benutzer Jameln1A schrieb:
Habe meinen Festnetz-und DSL-Vertrag bei der Telekom fristgerecht gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten.

Dann sollte dieser Auftrag definitiv auch ausgeführt werden.
Hast Du auch wirklich eine Kündigungsbestätigung erhalten (es wird der genaue Abschalttermin bekanntgegeben) oder war es eine Eingangsbestätigung (da steht noch kein Termin drin).
Nachdem sich der Providerwechsel etwas verzögerte, wurde die Portierung der Rufnummern nicht 4 Wochen sondern erst 11 Tage vorher bei der Telekom angemeldet. Daraufhin hat die Telekom (den gekündigten Vertrag ) um 12 Monate verlängert

Das sollte nicht gehen, da Du ja bereits gekündigt hast. Hier gilt immer der erste Auftrag und das war wohl Deine Kündigung. In dem Fall teilt die Telekom dem neuen Anbieter mit, dass die Portierung der Rufnummer nicht erfolgen kann.
Es sei denn, Du hast wegen dem Portierungsauftrag Deine Kündigung stornieren lassen, dann wird die Portierung wirksam. Allerdings erst im nächsten Jahr, da in Deinem geschilderten Fall der Auftrag durch den neuen Netzbetreiber zu spät erfolgte.

(uzu den
überhöhten Konditionen) Habe 3 Monate Verlängerung angeboten, doch auch dies e wurden nicht akzeptiert. Weiß jemand Rat?

Solltest Du Deine Kündigung nicht zurückgezogen haben und der Auftrag des neuen Netzbetreibers wirklich erst nach Deinem Auftrag erteilt wurden sein, dann würde ich auf die (fristgerechte) Kündigung bestehen. Parallel dazu kann Dir der neue Anbieter den Anschluss taggleich mit neuer Rufnummer schalten. Wenn sich der neue Anbieter etwas bemüht, kann er Deine jetzige Rufnr. noch hinterher portieren (Rufnummerntausch oder zusätzliche MSN bei ISDN-Anschluss).
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Deine jetzige Rufnummer den derzeitigen Standard (11-stellig mit Vorwahl) erfüllt. Andernfalls bleibt Dir wirklich nur das Abwarten um weitere 12 Monate...