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primacall


11.01.2008 09:13 - Gestartet von tuschner
meine erfahrung mit dieser firma, die in kaltaquise aquiriert ist aufs äusserste negativ.
kann nur davon abraten sich auf einen vertrag am telefon einzulassen.
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[1] Hotzplotz antwortet auf tuschner
11.01.2008 09:30
Benutzer tuschner schrieb:
meine erfahrung mit dieser firma, die in kaltaquise aquiriert ist aufs äusserste negativ.
kann nur davon abraten sich auf einen vertrag am telefon einzulassen.

Weil?
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[1.1] tuschner antwortet auf Hotzplotz
11.01.2008 12:16
weil trotz rücknahme der vertragszusage in schriftlicher form der vertrag angelaufen ist. die rücknahme ist angeblich nie eingetroffen und ohne kopie oder einschreiben habe leider keine zeugen beibringen könne für den vorgang. das hat zur folge, dass ich jetz sowohl die rechnung für primacall zu zahlen habe als auch für meinen normalen anbieter.
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[1.1.1] klappehalten antwortet auf tuschner
11.01.2008 13:08
Benutzer tuschner schrieb:
weil trotz rücknahme der vertragszusage in schriftlicher form der vertrag angelaufen ist. die rücknahme ist angeblich nie eingetroffen und ohne kopie oder einschreiben habe leider keine zeugen beibringen könne für den vorgang. das hat zur folge, dass ich jetz sowohl die rechnung für primacall zu zahlen habe als auch für meinen normalen anbieter.

Moin!

In welcher Form hast Du denn der Firma die ?Rücknahme? zukommen lassen?

Grüße
kh
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[1.1.1.1] tuschner antwortet auf klappehalten
11.01.2008 17:06
in ganz einfacher briefform. bin davon ausgegangen, es mit einer seriösen firma zu tun zu haben. leider eine fehler....
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[1.1.1.1.1] froschman88 antwortet auf tuschner
12.01.2008 20:01
fehler rächen sich halt manchmal.als kleiner tip: solche kündigungen und widerrufe oder ähnliches am besten immer per einschreiben mit rückschein. ich mache es bei kündigungen so:
1. fax zeitlich so vor ablauf der kündigungs oder widerrufsfrist
abschicken, dass man noch genügend zeitpuffer hat. hat man ein bestätigungsschreiben mit genauem datum, is alles in butter. erfolgt keine reaktion, kommt der nächste schritt.
2. einschreibebrief mit rückschein, weil es so die firma sehr schwer hat, dir dann entgegen zu stellen, sie hätten die post nicht bekommen.

ps: viele leute sind oft selbst schuld, weil sie bei solchen meiner meinung nahc sehr wichtigen dingen einfach zu faul und zu bequem sind, sich rechtzeitig darum zu kümmern. bitte jetzt nicht persönlich nehmen!!!!!
ich muss auch noch dazu sagen, dass bei mir der erste schritt in meiner oben aufgeführten liste bis jetzt immer funktioniert hat und ich den zweiten gar nicht gebraucht habe.
mfg froschman88
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[1.1.1.1.1.1] 12345 antwortet auf froschman88
12.01.2008 20:09
Benutzer froschman88 schrieb:
2. einschreibebrief mit rückschein, weil es so die firma sehr schwer hat, dir dann entgegen zu stellen, sie hätten die post nicht bekommen.

Und wie willst du nachweisen, welchen Inhalt der eingegangene Brief hatte?
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[1.1.1.1.1.1.1] froschman88 antwortet auf 12345
12.01.2008 21:00
mit ner kopie.
gruss froschman88
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf froschman88
13.01.2008 23:23
Benutzer froschman88 schrieb:
mit ner kopie.
gruss froschman88

Das genügt aber nicht. Da musst du den Brief schon vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der eine beglaubigte Kopie anfertigt. (Ich hoffe, ich hab das jetzt so korrekt im Kopf; ohne Gewähr.)

Aber im Normalfall ist das nicht nötig, ein Gericht wird wohl kaum annehmen, dass du einen leeren Brief abgeschickt hast. Alternativ ein Fax mit Protokoll verwenden. ;)

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[1.1.1.1.1.1.2] 12345 antwortet auf 12345
12.01.2008 21:29
Benutzer 12345 schrieb:
Benutzer froschman88 schrieb:
2. einschreibebrief mit rückschein, weil es so die firma sehr schwer hat, dir dann entgegen zu stellen, sie hätten die post nicht bekommen.

Und wie willst du nachweisen, welchen Inhalt der eingegangene Brief hatte?

Und wie willst du nachweisen, dass das Original im Umschlag lag, als der Brief ankam?
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[1.1.1.1.1.1.2.1] Wuschel_MUC antwortet auf 12345
22.01.2008 09:54
Und wie willst du nachweisen, welchen Inhalt der eingegangene Brief hatte?

Und wie willst du nachweisen, dass das Original im Umschlag lag, als der Brief ankam?

Irgendwann muss doch der letzte Richter bemerken, wenn eine Firma lügt:
->Fax: abgeschickt, Sendebericht vorhanden
->Einschreiben: angekommen
->Rückschein: angekommen
->Briefkopie: vorhanden
->Fensterbriefumschlag verwendet, Zeugen zur Post mitgenommen: Briefumschlag war nicht leer.

Man muss doch nicht über jedes Stöckchen hüpfen, das einem der mögliche Prozessgegner hinhält!
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] Hotzplotz antwortet auf Wuschel_MUC
22.01.2008 11:42
Also: Ein Faxbericht gilt im Zweifelsfall nicht als Beweis.
Es sollte immer per Einschreiben schicken. Normal reicht da ein Einwurfeinschreiben, ich hab noch nie mitbekommen, dass der Beleg davon als nicht gültig angenommen wird.

MfG
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] ColaLover antwortet auf Hotzplotz
27.01.2008 00:08
Wann hast du die Kündigung abgesandt?
Hast du deine Auftragsnummer, Kundennummer oder die Hauptrufnummer auf dem Schreiben notiert?

Es kann immer passieren das z.B. Widerrufe nicht bearbeitet werden können weil sie z.b. in folgender Form eingehen

"Hallo,

ich wurde vor 2 Tagen angerufen, ich möchte diesen Tarif nicht.
Ich sehe den Vertrag als gegenstandslos an.

Mit freundlichen Grüßen

R. Müller"

Es ist in jedem Fall dringend notwendig das Postleitzahl, Ort, Rufnummer, Vollständiger Name, Auftragsnummer, Kundennummer und alles weitere was du erhalten haben solltest angegeben wird.

Ich kann dir in diesem Fall nur empfehlen den Rückschein vom Einschreiben zu kopieren und erneut via Fax, mit einem Begleitschreiben, an die Firma Primacall zu senden.

CL