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telekom anschluß teilen?


26.06.2003 20:54 - Gestartet von powerbook
Hallo liebes Forum,

eine Frage von einem Neuen.

Mein direkter Nachbar (Reihenhaus) und ich stopfen dem rosa Riesen monatlich einmal isdn 300 und einmal xxl dsl grundgebühr in den rachen.

nun meine idee.

ein loch durch die wand - meine isdn anlage an den ntba des nachbarn angeschlossen - noch ein paar msn beantragt und voila.

technisch und mit meinem nachbarn kein problem.

nun wie sieht es vertrags/agb rechtlich aus?

hab bei der 0800/3301000 angerufen.

erste reaktion: geht nicht

gegenfrage wo steht das?

betretenes schweigen.

da muß ich sie weiterverbinden...

... irgendwann rückruf ...

ich habe das mit der rechtsabteilung geklärt geht nicht

wo steht das?

tja so steht das wohl nicht drinnen, irgendwelche rahmenvereinbarungen telekomunikationsgesetz etc.

sehr schwammig - haben die recht?

help
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[1] Nova Telecom antwortet auf powerbook
26.06.2003 21:41
Hi,

schwammig ist leicht untertrieben.
Die Rechtslage sieht derzeit so aus:
1) der Anschlussinhaber ist der direkte Vertragskunde und somit einiger Ansprechpartner der Telekom
2) die erste TAE-Dose ist Eigentum der Telekom und darf ohne Zustimmung der DTAG nicht angetastet werden
3) alles, was nun dahinter angebaut, geschaltet und genutzt wird, ist Sache des Anschlussinhabers, sofern er nicht versucht, die Telekom auszutricksen

soll heißen, alles ist erlaubt was den Vertragspartner gefällt und niemanden behindert oder illegal ist. Eine Überlassung (auch teilweise) im privaten Rahmen ist zulässig und wird sehr häufig praktiziert. Bestes Bsp.: Ein Hausbesitzer vermietet eine Einliegerwohnung an seine Kinder und/oder dessen Lebenspartner. Das Durchschleifen des Kabel zu dieser Wohnung wird dazu genutzt, die Kosten für die Grundgebühr zu senken. Bis vor nicht allzu geraumer Zeit war es sogar zwingend, sich einen einzigen Anschluss mit einem Nachbarn (ein sogenannter Doppelanschluss) zu teilen, wenn 2 Mietparteien einen Anschluss für sich beanspruchten, aber nur 1 Leitungspaar vorhanden war. Diese Art des Doppelanschluss war besonders im Osten verbreitet, wo die Telekom noch Nachholbedarf hatte.

Wenn beabsichtigt wird, den Telefonanschluss weiter zu vermieten oder gewerblich anderen Bewohnern (Bsp. Wohnheim) zu überlassen, so ist das der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation anzuzeigen. Die wollen halt wissen, wer,für wen und womit in Deutschland Telekommunikatio­nsdienstleitungen erbringt.

Nova Telecom
Servicemanagement

servicemanagemen­t@novatelecom.de
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[2] Zulu antwortet auf powerbook
26.06.2003 21:57
Benutzer powerbook schrieb:
Hallo liebes Forum,

Ich bin kein Forum.:-)

eine Frage von einem Neuen.

Das ist löblich.

Mein direkter Nachbar (Reihenhaus) und ich stopfen dem rosa Riesen monatlich einmal isdn 300 und einmal xxl dsl grundgebühr in den rachen.
nun meine idee.
ein loch durch die wand - meine isdn anlage an den ntba des nachbarn angeschlossen - noch ein paar msn beantragt und voila.

Dazu benötigst du heutzutage noch nicht mal ein Loch in der Wand.

technisch und mit meinem nachbarn kein problem.

Ihr seid euch einig? Na dann ist doch alles Bestens.

nun wie sieht es vertrags/agb rechtlich aus?

Einer von euch ist der Anschlußinhaber. Und der muß für die Rechnung gerade stehen.
Dies ist mit einem EVN kein Problem, sofern es für euch kein Problem ist, wenn der Anschlußinhaber sehen kann wohin der Andere telefoniert hat.

(Also keine 0190-RUF-MICH-AN-Nummern wählen, könnte peinlich werden.)
:-)


hab bei der 0800/3301000 angerufen.

*gacker*

erste reaktion: geht nicht

Das hättest du dir denken können.:-)

gegenfrage wo steht das? betretenes schweigen.

hehe.... Das steht in deren Philosophie, einfach Geld zu verdienen. Und in Eurem Fall würde ihnen eine Grundgebühr durch die Lappen gehen.

da muß ich sie weiterverbinden...
... irgendwann rückruf ...
ich habe das mit der rechtsabteilung geklärt geht nicht wo steht das?
tja so steht das wohl nicht drinnen, irgendwelche rahmenvereinbarungen telekomunikationsgesetz etc.

sehr schwammig - haben die recht?

Nö. Du kannst nach der Anschlußdose machen was du willst.
In Deinem Fall ne TK dranhängen, die ein paar Nummern den Nachbarn zuweisen, für Internet nen Router installieren und dann könnt ihr sogar zusammen DSL nutzen.
Letzteres müsst es ja nicht jedem auf die Nase binden.:-)


Und wegen dem Loch in der Wand, da hat ein Bekannter von mir (der das auch so gehandhabt hat) einfach Funkteile von Siemens besorgt. Das Loch war unnötig.


Zulu
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[2.1] Jens Wolf antwortet auf Zulu
27.06.2003 11:07
Da kann ich Zulu nur recht geben, hatte das in meiner alten WG mit den Nachbarn genauso. Wir waren insgesamt zu fünft und nutzten einen ISDN-Anschluß mit Internet zusammen. Das kommt dann richtig billig zusammen mit der Flatrate.

Bedenke aber, daß der Anschlußinhaber haftet, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Im Zweifelsfall ist derjenige dann verpflichtet z.B. teure 0190er Nummern (wenn sie tatsächlich und bewußt angewählt wurden) zu bezahlen. Man kann zwar auch mit Auslandsnummern große Kosten verursachen, dennoch würde ich als Anschlußinhaber bei so einer Konstellation gerade diese 0190er Nummern am Anfang sperren lassen. In unserer WG-Lösung war das jedoch auch nicht und es gab aber auch keine Probleme mit dem zahlen (jede MSN bekommt ja die einzelnen Kosten extra aufgeschlüsselt => MWSt draufrechnen beim internen Verrechnen nicht vergessen!)