Benutzer powerbook schrieb:
Hallo liebes Forum,
Ich bin kein Forum.:-)
eine Frage von einem Neuen.
Das ist löblich.
Mein direkter Nachbar (Reihenhaus) und ich stopfen dem rosa Riesen monatlich einmal isdn 300 und einmal xxl dsl grundgebühr in den rachen.
nun meine idee.
ein loch durch die wand - meine isdn anlage an den ntba des nachbarn angeschlossen - noch ein paar msn beantragt und voila.
Dazu benötigst du heutzutage noch nicht mal ein Loch in der Wand.
technisch und mit meinem nachbarn kein problem.
Ihr seid euch einig? Na dann ist doch alles Bestens.
nun wie sieht es vertrags/agb rechtlich aus?
Einer von euch ist der Anschlußinhaber. Und der muß für die Rechnung gerade stehen.
Dies ist mit einem EVN kein Problem, sofern es für euch kein Problem ist, wenn der Anschlußinhaber sehen kann wohin der Andere telefoniert hat.
(Also keine 0190-RUF-MICH-AN-Nummern wählen, könnte peinlich werden.)
:-)
hab bei der 0800/3301000 angerufen.
*gacker*
erste reaktion: geht nicht
Das hättest du dir denken können.:-)
gegenfrage wo steht das? betretenes schweigen.
hehe.... Das steht in deren Philosophie, einfach Geld zu verdienen. Und in Eurem Fall würde ihnen eine Grundgebühr durch die Lappen gehen.
da muß ich sie weiterverbinden...
... irgendwann rückruf ...
ich habe das mit der rechtsabteilung geklärt geht nicht wo steht das?
tja so steht das wohl nicht drinnen, irgendwelche rahmenvereinbarungen telekomunikationsgesetz etc.
sehr schwammig - haben die recht?
Nö. Du kannst nach der Anschlußdose machen was du willst.
In Deinem Fall ne TK dranhängen, die ein paar Nummern den Nachbarn zuweisen, für Internet nen Router installieren und dann könnt ihr sogar zusammen DSL nutzen.
Letzteres müsst es ja nicht jedem auf die Nase binden.:-)
Und wegen dem Loch in der Wand, da hat ein Bekannter von mir (der das auch so gehandhabt hat) einfach Funkteile von Siemens besorgt. Das Loch war unnötig.
Zulu