Benutzer GeoffreyB schrieb:
Wie lange zurück darf die Telekom die Grundgebühr berechnen?
Mit einer Rechnung von heute z.B.: 1999 und 2000.
Konkret: Mir wurde in der aktuellen Rechnung 01.2001 rückwirkend seit 11.1999 die Grundgebühr für die Nutzung einer einer 0700-Nummer durch die Telekom berechnet. Ist das zulässig?
Es ist nicht schön, aber zulässig.
Ich glaube mal irgendwo etwas über max 3 Monate gelesen zu haben, aber welche juristische 'Wahrheit' (und ob überhaupt) dahinter steht weiss ich nicht.
"Ca." 3 Monate ist die Zeit, die zwischen Rechnungslegung und Löschung Deiner Gesprächsdaten vergehen darf (80 Tage).
Ansonsten gild die reguläre Verjährung.
Vielleicht kann ja einer helfen!
Probier's 'mal mit 'ner eMail an die DTAG und beschwer' Dich über die späte Berechnung ...
Ciao,
Bodo