Benutzer ollile schrieb:
Hier möchte ich meinen Fall mal schildern.
Noch in meiner alten Wohnung habe ich einen Anbieterwechel für mein Festnetznaschluß von der Telekom zu 1&1 abgeschlossen. Nun bin ich innerhalb des Ortes umgezogen und habe den Umzug bei der Telekom beantragt, worauf diese mir erst schriftlich, dann telefonisch mitteilte, daß sie den Umzug nicht vornehmen könnte
Hier ist der Fall eingetreten, dass ein Kündigungsauftrag (mit Übernahme der Rufnr.) durch einen anderen Netzbetreiber erteilt wurde. Dieser Auftrag - diese Kündigung hat 1. Priorität. Die Telekom müsste, die wohl bereits bestätigte Kündigung stornieren, dass bedarf allerdings der Zustimmung von 1&1 und somit also auch von Dir.
Ist also zu klären, ob Du Deinen Auftrag bei 1&1 überhaupt stornieren und nach Deinem Umzug erneut erteilen kannst.
(technisch wäre es möglich) sondern 1&1, obwohl ich erst ab Januar 2012 Kunde sein werde, die Portierung vornehmen könne. 1&1 sagte mit wiederum, daß ich natürlich bei meinem jetzigen Anbieter, der Telekom den Umzug beauftragen müsse. Nach mehereren Telefonaten habe ich zumindest eine (kostenpflichtige!) Sperrung meines Anschlußes in meiner alten Wohnung erwirken können.
Und jetzt? Ist Umzug eine Kulanzleistung?
Es ist allerdings auch zu beachten, dass sich Deine Mindestvertragslaufzeit (sofern vorhanden) bei einem Umzug verändert. Dieses hätte wiederum Einfluss auf den Portierungstermin zu 1&1. Ich denke mal, dass sich 1&1 damit nicht zufrieden geben würde, Vertragsbeginn wäre dann statt Januar 2012 der April 2013...