Benutzer zapine schrieb:
Nun weiß ich, daß Verbindungesdaten (zumindest bei der Telekom) nach 80 Tagen gelöscht werden müssen. Gilt dies nicht nicht für CbC von anderen Anbietern?
Die Regelung lautet. "Löschung der Daten 80 Tage *nach Rechnungserstellung*".
Muß ich dies überhaupt noch bezahlen?
Ja, solche Forderungen verjähren frühestens nach zwei Jahren, oder sogar erst nach fünf (bin mit nicht ganz sicher).
Und wie reklamiere ich das am gescheitesten, denn meine Erfahrung hat gezeigt, daß Reklamationen über oder eigentlich immer bei der Telekom gar nicht beachtet werden.
Leider gibt es da kein Grund zum reklamieren, die Rechnung ist rechtlich ok.