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22.05.2008 11:24 - Gestartet von Orikalkos
Ich als Nutzer würde zum Kartellamt gehen bzw. Anrufen und eben mitteilen das Anbieter Xy mit hoher Warscheinlichkeit gegen das UWG verstößt

UWG ist das Gesetzt gegen unlauteren Weitbewerb, bereich Lockvogelangebot.

Man lockt mit einem Angebot das man nicht gewillt ist Einzuhalten.

1. Vertragsverletzung in Gewerblichen Ausmaß
2. Angebote die so nicht vorhanden sind die man bewirbt
3. Betrug

Und ich würde eine Feststellungsklage erheben im die Begriff Flaterate und deren Bedeutung festzuhalten.

Auf Flaterates greifen in der Regel die zu die einen Nutzen haben in der Regel also Vieltelefonierer oder eben beim Ausland, eben leute die da nee Freundin haben die eben nicht hekommen kann und um den Kontakt zu halten nutzt man eben das Telefon und da kann es durchaus Täglich und Länger Gespräche geben.

Für Leute die normal mal 3 Euro vertelefonieren ist sowas unintressant und jeder der da gebildet ist, wird sich da keine Flaterate dann holen.

Es gibt immer die dummen Kommentare der Anbieter gerade bei den Werbeständen die meienn, und agumentieren wenn Sie nur für 3 Euro telefonieren, wenn Sie eine Flaterate haben werden sie auch mehr telefonieren und auf solche Leute suchen sie zur Gegenfinanzierung nur sind eben die meiste nicht so dumm.