Verbraucherzentralen sind vor Gericht nicht postulationsfähig, dh, sie können keinen Antrag stellen. Da sollte man sich lieber an einen Anwalt wenden, der das kann. Und vor allem: darf.
Wer aber nicht gerade in Geld schwimmt, für den kann die Zusammenarbeit mit einer Verbraucherzentrale durchaus sinnvoll sein. Denn sie sammelt solche Fälle ggf. und arbeitet natürlich auch mit entsprechenden spezialisierten Anwälten zusammen, die mich unterstützen können.
Und selbst mit der Verbraucherzentrale im Rücken hat man immer noch keine allgemeinverbindlichen Amtsgerichtsurteile, denn die gibt es nicht.
Trotzdem ist es besser, wenn man solche Urteile versucht zu erwirken, als einfach dem Anbieter klein beizugeben. (Mit eigenem Anwalt sieht die Sache auch nicht besser aus).
Und noch eines: "Verstoß gegen den Verbraucherschutz" ist kein allgemeiner Unwirksamkeitsgrund. Nur eine unangemessene Benachteiligung einer Seite macht eine Klausel unmwirksam.
Da ich kein Anwalt bin, weiß ich nun nicht, welche Gesetze in einem solchen Fall greifen könnten. Vermutlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, vielleicht auch noch andere. Ich bin mir aber sicher, dass es Gesetze gibt, die eine falsche oder irreführende Werbung nicht folgenlos zulassen.
Im übrigen meine ich mich durchaus doch zu erinnern, dass ich in der Zeitschrift Ct gelegentlich von einer Unwirksamkeit eines Vertrages (oder einer einzelnen Klausel?) gelesen habe, weil der Verbraucher einseitig benachteiligt wurde..
Aber eigentlich geht es hier jetzt schon in Bereiche, die gar nicht zu dem gehören, was ich in meiner ursprünglichen Nachricht vermitteln wollte:
Man soll sich bitte wehren. Ob man dies nun durch einen selbst gesuchten Anwalt macht oder sich zunächst einmal an eine Verbraucherzentrale wendet, ist IMHO dann zunächst sekundär...
Auch die Verbraucherzentrale kann einem einen Anwalt empfehlen, oder, wenn man *sehr* viel Glück hat, den eigenen Fall als Musterklage sogar finanziell unterstützen.. Gut, aber darauf sollte man lieber nicht hoffen..