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@Teltarif: Was soll die Diskussion?


22.05.2008 07:45 - Gestartet von tom.stein
Warum meint Teltarif.de, dieses Thema immer wieder(!) zur Diskussion stellen zu müssen? Die rechtliche Position, und nur auf die kommt es an, schützt Händler und Verbraucher gleichermaßen.

Und diese rechtliche Position ist eindeutig: Was angeboten wird, muss geliefert werden.

Wenn sich ein Unternehmen zu seinen Gunten verkalkuliert, nennt man das "außerordentlichen Gewinn". Wenn die Mischkalkulation zu seinen Ungunsten ausgeht, nennt das der Gesetzgeber "unternehmerisches Risiko". Denn das Unternehmen, und nur dieses, ist für seine eigene Kalkulation verantwortlich. Der Rest der Welt kennt die genauen Zahlen nicht einmal.

Daher: Flatrates, bei denen keine genauen Obergrenzen bereits in der Werbung bekannt gegeben werden, dürfen bis zum Anschlag ausgereizt werden. Auch mit sinnfreien Mitteilungen, denn eine inhaltliche Kontrolle findet doch hoffentlich nicht statt.

Es ist ja wohl auch für die Unternehmen nicht so schwer, z.B. ein Volumen "bis zu 100GB/Monat" oder "Flatrate (an 3 von 12 Monaten, sonst bis 20GB/Monat)" anzubieten. Oder die Unternehmen kalkulieren ihre nicht begrenzten Flatrates halt so, dass ihr Preismodell auch bei Extremnutzung funktioniert. Doch das ist deren Bier - der Verbraucher muss sich nicht deren Kopf zerbrechen, und er muss auch nicht deren interne Kalkulation berücksichtigen. Wenn er Pech hat, wird ihm zum Ende der Laufzeit regulär gekündigt - meist dagegen empfindet es das Unternehmen als Pech, wenn ein Verbraucher am Ende der Laufzeit geht. Das ist für beide kein Grund, loszuheulen.

Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote. So ist das nun einmal.

Tom
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[1] clon antwortet auf tom.stein
22.05.2008 08:08
Benutzer tom.stein schrieb:

Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote. So ist das nun einmal.

Eine Werbeaussage ist verbindlich? Oder nicht doch eher der Vertrag? Aber selbst da steht nur verwaschen drin, dass der Anbieter einen Kunden unter bestimmten Umständen kündigen darf.
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[1.1] tom.stein antwortet auf clon
22.05.2008 08:55
Benutzer clon schrieb:

Eine Werbeaussage ist verbindlich?

Ja, selbstverständlich (außer bei Irrtümern, Druckfehlern etc.)

Wer etwas anbietet, MUSS es auch genau so verkaufen, an mind. zwei auf das Angebot folgenden tagen, sofern im Angebot nichts anderes steht.

Oder nicht doch eher der Vertrag?

Ja, der überstimmt die Werbung - sofern er keine ungültigen (z.B. überraschenden) Klauseln im Kleingedruckten enthält. Denn dieses Kleingedruckte gilt nur, wenn es dem Grundgedanken des Vertrags entspricht - nicht, wenn dort auf einmal etwas ganz anderes steht.

Insofern: Wenn der Vertrag erkennbar abweicht, darf man nicht unterschreiben, sondern muss die Leistung einklagen. Wenn der Vertrag *nicht erkennbar* abweicht, darf man unterschreiben, ohne das Kleingedruckte bis ins letzte gelesen zu haben.

Aber selbst da steht nur verwaschen drin, dass der Anbieter einen Kunden unter bestimmten Umständen kündigen darf.

Und weil es so verwaschen ist, darf er das gar nicht. Er muss konkrete Gründe schon vorher so benennen, dass der Kunde sein Verhalten danach richten kann. Eine Klausel "wenn mir die Nase nicht gefällt, zahlt der Kunde mehr" ist unwirksam, selbst bei einem Schönheitswettbewerb - auch da müssen klare Kriterien wie die Breite, Form oder Länge der Nase genannt werden, wenn daran eine Vertragsstrafe geknüpft ist.

Tom
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[1.1.1] clon antwortet auf tom.stein
22.05.2008 09:07
Benutzer tom.stein schrieb:

Und weil es so verwaschen ist, darf er das gar nicht. Er muss konkrete Gründe schon vorher so benennen, dass der Kunde sein Verhalten danach richten kann. Eine Klausel "wenn mir die Nase nicht gefällt, zahlt der Kunde mehr" ist unwirksam, selbst bei einem Schönheitswettbewerb - auch da müssen klare Kriterien wie die Breite, Form oder Länge der Nase genannt werden, wenn daran eine Vertragsstrafe geknüpft ist.

Tom

:D, das ist gut, mich wundert, dass noch niemand bei einem Schönheitswettbewerbung wegen Diskriminierung geklagt hat, denn andere Punkte für den gleichen Bikini am Körper von Dame A oder B zu vergeben ist ja nicht so fein...
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[1.1.2] EXTREM antwortet auf tom.stein
22.05.2008 12:02
Benutzer tom.stein schrieb:
Benutzer clon schrieb:

Eine Werbeaussage ist verbindlich?

Ja, selbstverständlich (außer bei Irrtümern, Druckfehlern etc.)

Wer etwas anbietet, MUSS es auch genau so verkaufen, an mind. zwei auf das Angebot folgenden tagen, sofern im Angebot nichts anderes steht.

Du bist eine Labertasche mehr nicht, ein nicht persönliches Angebot ist immer unverbindlich. Erst ein persönliches Angebot wird verbindlich. Was irgendwo in der Werbung drin steht ist absolut egal, erst was in dem Vertrag (persönliches Angebot) den du Unterschreibst drin steht ist wichtig.
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[1.1.2.1] keksi antwortet auf EXTREM
22.05.2008 12:20
Benutzer EXTREM schrieb:
Was irgendwo in der Werbung drin steht ist absolut egal, erst was in dem Vertrag (persönliches Angebot) den du Unterschreibst drin steht ist wichtig.
Ihr redet aneinander vorbei. In Sachen UWG ist es tatsächlich nicht egal, was in der Werbung steht. Dass daraus keine direkten vertraglichen Konsequenzen erwachsen ist ein anderer Schuh.

Grüße,
keksi
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[1.1.2.1.1] EXTREM antwortet auf keksi
22.05.2008 12:24
Benutzer keksi schrieb:
Benutzer EXTREM schrieb:
Was irgendwo in der Werbung drin steht ist absolut egal, erst was in dem Vertrag (persönliches Angebot) den du Unterschreibst drin steht ist wichtig.
Ihr redet aneinander vorbei. In Sachen UWG ist es tatsächlich nicht egal, was in der Werbung steht. Dass daraus keine direkten vertraglichen Konsequenzen erwachsen ist ein anderer Schuh.

Grüße,
keksi

Ja hast natürlich Recht, in Sachen UWG ist es nicht egal, aber deshalb schützen sich die Anbieter ja mit seitenlangem Kleingedrucktem.
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[1.1.2.2] tom.stein antwortet auf EXTREM
23.05.2008 08:07
Benutzer EXTREM schrieb:

Du bist eine Labertasche mehr nicht, ein nicht persönliches Angebot ist immer unverbindlich.

Lockvogelangebote etc. sind verboten.

Erst ein persönliches Angebot wird verbindlich. Was irgendwo in der Werbung drin steht ist absolut egal, erst was in dem Vertrag (persönliches Angebot) den du Unterschreibst drin steht ist wichtig.

Nein, wenn der Vertrag im Kleingedruckten überraschend von der Werbung abweicht, urteilen Gerichte regelmäßig, dass überraschende Klauseln nicht gelten. Warum wohl?

Tom
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[2] bholmer antwortet auf tom.stein
22.05.2008 11:15
Daher: Flatrates, bei denen keine genauen Obergrenzen bereits in der Werbung bekannt gegeben werden, dürfen bis zum Anschlag ausgereizt werden. Auch mit sinnfreien Mitteilungen, denn eine inhaltliche Kontrolle findet doch hoffentlich nicht statt.

Es ist ja wohl auch für die Unternehmen nicht so schwer, z.B. ein Volumen "bis zu 100GB/Monat" oder "Flatrate (an 3 von 12 Monaten, sonst bis 20GB/Monat)" anzubieten. Oder die Unternehmen kalkulieren ihre nicht begrenzten Flatrates halt so, dass ihr Preismodell auch bei Extremnutzung funktioniert. Doch das ist deren Bier - der Verbraucher muss sich nicht deren Kopf zerbrechen, und er muss auch nicht deren interne Kalkulation berücksichtigen. Wenn er Pech hat, wird ihm zum Ende der Laufzeit regulär gekündigt - meist dagegen empfindet es das Unternehmen als Pech, wenn ein Verbraucher am Ende der Laufzeit geht. Das ist für beide kein Grund, loszuheulen.

Sollen die Anbieter die Flatrates doch mit den SMS-Einnahmen quersubventionieren.

In Zeiten von UMTS und HDSPA sind selbst Kosten von 10 Cent für 160 Byte (nicht Kilo under Mega!!!) ein übler Scherz und in keiner Weise mit den Kosten zu rechtfertigen.

Das Übertragungsvolumen von 1000 SMS habe ich mit einer Datenverbindung zwischen 2 Handys in 2 Minuten durchgehauen.

Mir ist auch unklar warum tatsächlich bei Flatrates gekündigt wird. Ich schätze, dass 99% das nicht ausnutzen.

Ich selbst habe seit Jahren die Wochenend Handyflat ins festnetz und nutze im Durchschnitt wahrscheinlich nichtmal die 5 Euro die mich das kostet.

BErt



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[2.1] tom.stein antwortet auf bholmer
23.05.2008 08:12
Benutzer bholmer schrieb:
Sollen die Anbieter die Flatrates doch mit den SMS-Einnahmen quersubventionieren.

In Zeiten von UMTS und HDSPA sind selbst Kosten von 10 Cent für 160 Byte (nicht Kilo under Mega!!!) ein übler Scherz und in keiner Weise mit den Kosten zu rechtfertigen.

Ja, kennst Du den Vergleich mit der Datenübertragung vom Hubble?
http://www.heise.de/newsticker/SMS-Kosten-sind-astronomisch--/meldung/107758

Mir ist auch unklar warum tatsächlich bei Flatrates gekündigt wird. Ich schätze, dass 99% das nicht ausnutzen.

Kostenoptimierung: Wenn man dem 1% kündigt, macht man noch mehr Gewinn, weil dann gar keiner es ausnutzt.

Tom
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[3] Christian_Wien antwortet auf tom.stein
22.05.2008 12:21
Benutzer tom.stein schrieb:
Warum meint Teltarif.de, dieses Thema immer wieder(!) zur Diskussion stellen zu müssen? Die rechtliche Position, und nur auf die kommt es an, schützt Händler und Verbraucher gleichermaßen.

Und diese rechtliche Position ist eindeutig: Was angeboten wird, muss geliefert werden.

Wenn sich ein Unternehmen zu seinen Gunten verkalkuliert, nennt man das "außerordentlichen Gewinn". Wenn die Mischkalkulation zu seinen Ungunsten ausgeht, nennt das der Gesetzgeber "unternehmerisches Risiko".

...

Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote. So ist das nun einmal.

Tom


@Tom

Deine Aussagen sind leider nur bedingt richtig:
Werbeaussagen sind nur insoweit verbindlich, als du dabei auch das "Kleingedruckte" bzw. die AGB berücksichtigst - worauf bei den Preisen fast immer mit einem oder mehrerer Sternchen verwiesen wird.

Ich hasse unseriöse bzw. betrügerische Angebote von Firmen, allerdings sind Kunden, welche glauben, daß Flatrate 24x7 Vollgas bedeutet und die bei einem "all you can eat" Buffet mit dem LKW kommen und alles dort Befindliche mitnehmen wollen, genauso zu verdammen.

Außerdem hast du wohl übersehen, daß wir Vertragsfreiheit haben:
Genausowenig, wie dich gemand zwingen kann, Kunde einer bestimmten Firma zu werden bzw. zu bleiben (von einer vereinbarten Mindestvertragsdauer abgesehen), gilt dies auch andersherum.
D.h., daß es zulässig und durch dich nicht zu verhindern ist, daß du als Kunde eben gekündigt werden kannst, wenn du für das jeweilige Unternehmen längerfristig nur und dazu noch außerordentlich hohe Verluste bringst.



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[3.1] tom.stein antwortet auf Christian_Wien
23.05.2008 08:04
Benutzer Christian_Wien schrieb:

Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote. So ist das nun einmal.


Deine Aussagen sind leider nur bedingt richtig: Werbeaussagen sind nur insoweit verbindlich, als du dabei auch das "Kleingedruckte" bzw. die AGB berücksichtigst - worauf bei den Preisen fast immer mit einem oder mehrerer Sternchen verwiesen wird.

Ja, auch das ist verbindlich: Wenn es fehlt, fehlt es, wenn es dort steht und lesbar ist(!), dann ist es Vertragsbestandteil.

Und ich kenne keinen Provider, der lesbar im Vertrag schreibt: "Unsere Flatrate ist keine Flatrate, sondern läßt nur X MB/Monat zu." So lange das keiner schreibt, ist es nicht Vertragsbestandteil.

Ich hasse unseriöse bzw. betrügerische Angebote von Firmen, allerdings sind Kunden, welche glauben, daß Flatrate 24x7 Vollgas bedeutet

Vollgas ist eine Geschwindigkeit - davon reden wir hier nicht, das ist ein anderes Thema. Fatrate bedeutet, dass der Preis nicht steigt abhängig vom Datenvolumen.

und die bei einem "all you can eat" Buffet mit dem LKW kommen und alles dort Befindliche mitnehmen wollen, genauso zu verdammen.

"All you can eat" heißt nicht "All you can carry". Der Kunde kann als nicht alles mitnehmen, aber er kann dort alles essen - bei einer 200kg-Kugel passt einiges in den Magen, das ist rechtlich zulässig. Aber: Einmal das Essen eingestellt, darf er nicht zur nächsten Mahlzeit einfach wiederkommen. Es gilt der vertrag, relativ wörtlich. Dein Vergleich hinkt also.

Außerdem hast du wohl übersehen, daß wir Vertragsfreiheit haben:
Genausowenig, wie dich gemand zwingen kann, Kunde einer bestimmten Firma zu werden bzw. zu bleiben (von einer vereinbarten Mindestvertragsdauer abgesehen), gilt dies auch andersherum.

Es geht hier nicht um Provider, die einen Vertrag nicht akzeptieren.

D.h., daß es zulässig und durch dich nicht zu verhindern ist, daß du als Kunde eben gekündigt werden kannst, wenn du für das jeweilige Unternehmen längerfristig nur und dazu noch außerordentlich hohe Verluste bringst.

Kündigen ja, aber eben nur regulär zum Ende der Laufzeit. Und das schrieb ich doch, damit muss man Leben. Schließlich muss umgekehrt auch der Provider akzeptieren, wenn der Kunde zum Ende der Laufzeit ein anderes Angebot nutzen will.

Tom
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[4] Alba1 antwortet auf tom.stein
22.05.2008 14:33
Benutzer tom.stein schrieb:


Und diese rechtliche Position ist eindeutig: Was angeboten wird, muss geliefert werden.



Tom


Hast Du in letzter Zeit mal das Kleingedruckte bei einer Bestellung gelesen? (Wie Du es ausdrückst, "Das Angebotene geliefert bekommen möchtest") Standard ist, dass DU mit deiner Bestellung ein Angebot machst, das vom Verkäufer angenommen werden KANN. So ist das leider in Deutschland....
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[4.1] tom.stein antwortet auf Alba1
23.05.2008 07:53
Benutzer Alba1 schrieb:
Hast Du in letzter Zeit mal das Kleingedruckte bei einer Bestellung gelesen? (Wie Du es ausdrückst, "Das Angebotene geliefert bekommen möchtest") Standard ist, dass DU mit deiner Bestellung ein Angebot machst, das vom Verkäufer angenommen werden KANN. So ist das leider in Deutschland....

Fakt ist, das Lockvogelangebote verboten sind. Angebotene Ware muss in genau der angebotenen Form verfügbar sein. Da hilft auch kein Kleingedrucktes, diese Regelungen sind unabdingbar (nicht änderbar).

Und nur deshalb kann man gegen z.B. die Internetvögel, die unten auf ihrer "Alles kostenlos"-Seite ein nach 14 Tagen automatisch startendes Abo verstecken, rechtlich vorgehen.

Tom
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[4.1.1] Alba1 antwortet auf tom.stein
23.05.2008 11:59
Benutzer tom.stein schrieb:

Fakt ist, das Lockvogelangebote verboten sind. Angebotene Ware muss in genau der angebotenen Form verfügbar sein. Da hilft auch kein Kleingedrucktes, diese Regelungen sind unabdingbar (nicht änderbar).

Fakt ist auch, dass in unserer, nicht so grossen Stadt eine grosse Hadelskette oft unREAListische Angebote macht. Diese sind nie Lieferbar. Auch nicht am 1. Tag der Gültigkeit, morgens nach dem öffnen. Das habe ich nun selber einige Male erlebt. Anfänglich, vor einigen Jahren, wurde versucht ähnliche Produkte nachzuliefern. Dann hiess es nur noch: "Man könne auch nichts dafür, wenn die Zentrale die Werbung drucken lässt und anschliessend die Filialen nicht beliefert" und "Es stehe ja immer dabei -solange Vorrat reicht-"
Mich ärgert das natürlich auch. Aber was hilft die Rumbrüllerei mit Gesetzen? Aus anderen Gründen benötige ich ab und an Rechtssicherheit. In der Anwaltskanzlei meines Vertrauens habe ich dieses Thema, als es gerade mal wieder "frisch" war zu Sprache gebracht. Vergiss es! Streitwert ist maximal die Differenz zum regulären Handelspreis. Daran hat kein Anwalt und auch kein Kunde Interesse. Mein letzter Versuch war die Verbraucherzentrale. Dort höre man soetwas öfter, es ist aber unmöglich bei jedem einzelnen Fall etwas zu unternehmen. Es ist ja auch kein direkter Verlust, oder Schaden entstanden. Solange bei solchen "Penuts" jeder auf sich gestellt ist, sind diese Gesetze weniger Wert, wie das Papier auf dem sie geschrieben sind. Bleibt nur: Läden und Werbebeilagen solcher Unternehmen zu ignorieren. DAS sollte irgendwann zum Erfolg führen.



Und nur deshalb kann man gegen z.B. die Internetvögel, die unten auf ihrer "Alles kostenlos"-Seite ein nach 14 Tagen automatisch startendes Abo verstecken, rechtlich vorgehen.

Tom

Das ist ein etwas anderes Thema
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[4.1.1.1] tom.stein antwortet auf Alba1
24.05.2008 15:27
Benutzer Alba1 schrieb:
Fakt ist auch, dass in unserer, nicht so grossen Stadt eine grosse Hadelskette oft unREAListische Angebote macht. Diese sind nie Lieferbar. Auch nicht am 1. Tag der Gültigkeit, morgens nach dem öffnen. Das habe ich nun selber einige Male erlebt. Anfänglich, vor einigen Jahren, wurde versucht ähnliche Produkte nachzuliefern. Dann hiess es nur noch: "Man könne auch nichts dafür, wenn die Zentrale die Werbung drucken lässt und anschliessend die Filialen nicht beliefert" und "Es stehe ja immer dabei -solange Vorrat reicht-"

So allerdings wird das wohl kein Richter sehen. Die Ware muss lieferbar sein, wenn auch auf Grund dieser Ausnahme vielleicht keine 2 Tage.

Mich ärgert das natürlich auch. Aber was hilft die Rumbrüllerei mit Gesetzen?

Man brüllt nicht, man fordert und klagt. Ganz in Ruhe.

In der Anwaltskanzlei meines Vertrauens habe ich dieses Thema, als es gerade mal wieder "frisch" war zu Sprache gebracht. Vergiss es! Streitwert ist maximal die Differenz zum regulären Handelspreis. Daran hat kein Anwalt und auch kein Kunde Interesse.

Kein Anwalt - ok. Kein Kunde - oh doch. Ich will nicht ein gutes Angebot verpassen, weil einen Tag später angeblich ein besseres verfügbar ist - und dann ist nichts lieferbar. Und so sehen das auch die Verbraucherzentralen. Und die Wettbewerber. Beide würden bei so etwas Klage erheben. Nur ist das eben schwer nachzuweisen für jeden Einzelfall - die Verbraucherzentralen gegen ja nicht täglich in jeden Laden und prüfen, welche der Angebotsartikel noch vorrätig sind.

Mein letzter Versuch war die Verbraucherzentrale. Dort höre man soetwas öfter, es ist aber unmöglich bei jedem einzelnen Fall etwas zu unternehmen. Es ist ja auch kein direkter Verlust, oder Schaden entstanden.

Es ist zum einen unlauterer Wettbewerb, und zum anderen entsteht mir ein Schaden, wenn ich den Artikel nicht zu dem Preis bekomme.

Bleibt nur: Läden und Werbebeilagen solcher Unternehmen zu ignorieren. DAS sollte irgendwann zum Erfolg führen.

Würde es, wenn es funktionieren würde. Aber der Mensch will betrogen werden - er fällt immer wieder darauf herein, auf der Suche nach dem günstigsten Preis...

Tom
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[4.1.1.1.1] Alba1 antwortet auf tom.stein
26.05.2008 15:21
Benutzer tom.stein schrieb:
Benutzer Alba1 schrieb:
Fakt ist auch, dass in unserer, nicht so grossen Stadt eine grosse Hadelskette oft unREAListische Angebote macht. Diese sind nie Lieferbar. Auch nicht am 1. Tag der Gültigkeit, morgens nach dem öffnen. Das habe ich nun selber einige Male erlebt. Anfänglich, vor einigen Jahren, wurde versucht ähnliche Produkte nachzuliefern. Dann hiess es nur noch: "Man könne auch nichts dafür, wenn die Zentrale die Werbung drucken lässt und anschliessend die Filialen nicht beliefert" und "Es stehe ja immer dabei -solange Vorrat reicht-"

So allerdings wird das wohl kein Richter sehen. Die Ware muss lieferbar sein, wenn auch auf Grund dieser Ausnahme vielleicht keine 2 Tage.

Mich ärgert das natürlich auch. Aber was hilft die Rumbrüllerei mit Gesetzen?

Man brüllt nicht, man fordert und klagt. Ganz in Ruhe.

Okay. Wie? Im Laden drauf bestehen? Zwecklos! Wirklich klagen? Es ging wie gesagt um "Peanuts" (Einmal ein MP3 Player, ein DVB-T Empfänger, ein vertragsfreies Handy) Einsparungen zum Normalpreis so 20-35 Euro. Wenn man FvG heisst, oder mental verwand ist, dann gehts wohl in Eigenregie :-)Ich sage ja auch nicht, dass Du Unrecht hast. Ich weise nur darauf hin, dass es fast unmöglich ist sein Recht (also die beworbene Ware) zu bekommen.


In der Anwaltskanzlei meines Vertrauens habe ich dieses Thema, als es gerade mal wieder "frisch" war zu Sprache gebracht. Vergiss es! Streitwert ist maximal die Differenz zum regulären Handelspreis. Daran hat kein Anwalt und auch kein Kunde Interesse.

Kein Anwalt - ok. Kein Kunde - oh doch. Ich will nicht ein

Ich möchte nur wissen wie Du dass erfolgreich umsetzt!?

gutes Angebot verpassen, weil einen Tag später angeblich ein besseres verfügbar ist - und dann ist nichts lieferbar. Und so sehen das auch die Verbraucherzentralen.

Wie gesagt, die VZ hat nichts unternommen. Ich habe mich dort auch nur mit einer einzelnen Dame unterhalten.


Und die Wettbewerber. Beide würden bei so etwas Klage erheben. Nur ist das eben schwer nachzuweisen für jeden Einzelfall - die Verbraucherzentralen gegen ja nicht täglich in jeden Laden und prüfen, welche der Angebotsartikel noch vorrätig sind.


Mein letzter Versuch war die Verbraucherzentrale. Dort höre man soetwas öfter, es ist aber unmöglich bei jedem einzelnen Fall etwas zu unternehmen. Es ist ja auch kein direkter Verlust, oder Schaden entstanden.

Es ist zum einen unlauterer Wettbewerb, und zum anderen entsteht mir ein Schaden, wenn ich den Artikel nicht zu dem Preis bekomme.

Das mit dem Schaden sah man bei der VZ irgendwie anderst. Das bekomme ich nicht mehr so ganz zusammen. So im Groben: Es ist nichts zerstört, oder in anderer Weise unbrauchbar gemacht worden. Es geht um eine Ware, die Du, oder ich.. nie hatten.... Unlauterer Wettbewerb ist es tatsächlich

Bleibt nur: Läden und Werbebeilagen solcher Unternehmen zu ignorieren. DAS sollte irgendwann zum Erfolg führen.

Würde es, wenn es funktionieren würde. Aber der Mensch will betrogen werden - er fällt immer wieder darauf herein, auf der Suche nach dem günstigsten Preis...

Das simmt leider. Oben erwähnte Kette hat doch gerade ganz REAL den 3., diesmal richtig grossen Laden, eröffnet.



Tom


Fällt mir noch eine kleine Anekdote eines ähnlichen Falles ein. Anderer Markt (nicht Piccola, nicht Grande, eher dazwischen). Ich aus den Gründen, um die es hier geht mal wieder Sauer. Mail an Zentrale, geschrieben dass meine Ciao-Bewertung wohl nicht so gut ausfällt und vor Angebotserstellung doch die Lager kontrolliert werden sollten. Am darauffolgenden Tag rief man mich an. Viel bla bla. Darauf noch ein Anruf der Filiale. Du wirst es nicht glauben. Der gleiche Verkäufer, der vorher flapsig meinte, dass ich bei diesem Preis wohl nicht wirklich geglaubt habe, den Artikel zu erhalten, war sehr freundlich und konnte (wenn auch erst nach ein paar Wochen) adäquaten Ersatz beschaffen. :-) Naja, aber jedesmal so'n Aufwand?


Vielleicht klingt (oder ist es) ja albern. Aber etwas schönes wäre doch eine Web-Site zum Thema. Mit so einer Art Kundenbarometer. Z.B. Name des Shops, Datum der Anzeige, Lieferbar ja/nein. Dann eine Gesamtauswertung.

Gruß Alba
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[4.1.1.1.1.1] tom.stein antwortet auf Alba1
26.05.2008 23:04
Benutzer Alba1 schrieb:
Wie gesagt, die VZ hat nichts unternommen. Ich habe mich dort auch nur mit einer einzelnen Dame unterhalten.

Menschen sind nicht perfekt ;-(

Das mit dem Schaden sah man bei der VZ irgendwie anderst.

Gerichte sahen das nicht anders in vielen Urteilen. Also bewegt sich die Verbraucherzentrale auf dünnem Eis. Aber Menschen sind nicht perfekt ;-(

Und um meine Arroganz nicht zu verstecken: Jeder erledigt den Job, für den er bezahlt wird. Die VZ zahlen nicht viel, sie werden leider sehr knapp gehalten...

Unlauterer Wettbewerb ist es tatsächlich

Eben. Allerdings klagt die Konkurrenz auch nicht ständig. Wer auch - Media gegen Saturn in der gleichen Stadt mit dem gleichen Geschäftsführer zum Beispiel?

Fällt mir noch eine kleine Anekdote eines ähnlichen Falles ein. Anderer Markt (nicht Piccola, nicht Grande, eher dazwischen). Ich aus den Gründen, um die es hier geht mal wieder Sauer. Mail an Zentrale, geschrieben dass meine Ciao-Bewertung wohl nicht so gut ausfällt und vor Angebotserstellung doch die Lager kontrolliert werden sollten. Am darauffolgenden Tag rief man mich an. Viel bla bla. Darauf noch ein Anruf der Filiale. Du wirst es nicht glauben. Der gleiche Verkäufer, der vorher flapsig meinte, dass ich bei diesem Preis wohl nicht wirklich geglaubt habe, den Artikel zu erhalten, war sehr freundlich und konnte (wenn auch erst nach ein paar Wochen) adäquaten Ersatz beschaffen. :-) Naja, aber jedesmal so'n Aufwand?

JJJJAAAAAA!!
Egal was wir tun - wir dressieren damit die Verkäufer. In welche Richtung möchtest Du sie dressieren?

Vielleicht klingt (oder ist es) ja albern. Aber etwas schönes wäre doch eine Web-Site zum Thema. Mit so einer Art Kundenbarometer. Z.B. Name des Shops, Datum der Anzeige, Lieferbar ja/nein. Dann eine Gesamtauswertung.

Gibt es. Aber so pauschal ohne Aussage. Es würden auch fast nur die schlechten erwähnt - wer macht sich schon den Aufwand, zu posten "Heute hat das Kaufen der Brötchen geklappt" oder "Gestern war die Rechnung des Providers nicht erhöht".

Tom
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[5] Kai Petzke antwortet auf tom.stein
23.05.2008 15:12
Benutzer tom.stein schrieb:

Noch einmal: Werbeaussagen sind verbindliche Angebote.

Leider sehen das die Gerichte anders. Werbung ist Werbung, kein konkretes Vertragsangebot. Und somit werden Aussagen der Werbung i.d.R. nicht als zugesicherte Eigenschaften angesehen! Erst bei grobem Missverhältnis zwischen Werbung und Produkt kann sich der Kunde auf die allgemeine Mängelhaftung berufen, bzw. bei deutlich von den Werbeaussagen abweichenden AGB-Regelungen auf §305c BGB ("Überraschende und mehrdeutige Klauseln"). Letzteres ist aber ein totaler Gummiparagraph und man befindet sich damit in der Hand des Amtsrichters, der bei einem Streit zwischen Verbraucher und Unternehmen dann aus seinem Bauch heraus entscheidet. Denn die Beteiligten des nächsten Verfahrens stehen schon vor der Tür des Gerichtssaals und im Amtszimmer liegen noch die Akten von 500 weiteren Verfahren.

Nur dann, wenn die Werbung "irreführend" ist, also etwas vollkommen anderes verspricht als das, was später im Produkt drin ist, ist sie ausdrücklich gesetzlich untersagt. Details stehen im sogar sehr übersichtlichen UWG ("Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"). Doch schon die Kommentare zum UWG, die eine gut sortierte juristische Fachbuchhandlung vorrätig hält, füllen mehrere Regalmeter. Und obwohl UWG-Verfahren aufgrund der höheren Streitwerte i.d.R. vorm höheren Landgericht geführt werden und per Berufung durch die Oberlandesgerichte überprüft werden können, fallen die Urteile heute so rum und morgen anders rum aus.


Kai
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[5.1] Beschder antwortet auf Kai Petzke
27.05.2008 00:15
und was ist mit der prospekthaftung? die ist schliesslcih bindend.

gruss
beschder

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[5.1.1] Kai Petzke antwortet auf Beschder
28.05.2008 17:29
Benutzer Beschder schrieb:
und was ist mit der prospekthaftung?

Die "Prospekthaftung" greift nicht für Werbeprospekte, sondern für das Dokument, mit dem eine Firma beim Börsengang über ihre neu auszugebenden Aktien informiert. Sie hat mit dem hier diskutierten Thema also nichts zu tun.

Dass es mit der Prospekthaftung aber auch nicht allzu weit her ist, erleben gerade viele Kleinanleger im Prozess wegen des dritten Börsengangs der Telekom: https://www.teltarif.de/arch/2008/kw21/...